Frage: Ich bin Kellnerin in einem Restaurant. In einem Gespräch mit Mitarbeitern habe ich herausgefunden, dass meine beiden männlichen Kollegen jeweils 500 Franken pro Monat mehr verdienen. Dabei machen Sie genau den gleichen Job wie ich. Der Chef meinte, das habe man damals so im Arbeitsvertrag abgemacht und daran halte er sich. Muss ich seine Auskunft akzeptieren?
Antwort: Nein. Die Lohnhöhe ist in erster Linie Verhandlungssache. Wenn andere im Betrieb mehr verdienen, bleibt in der Regel nichts anderes übrig, als zu verhandeln. Eine Ausnahme besteht jedoch bei Lohndiskriminierungen aufgrund des Geschlechts. Denn die schweizerische Bundesverfassung verspricht gleichen Lohn für gleiche Arbeit für Mann und Frau. Eine gleichwertige Arbeit liegt vor, wenn die Tätigkeit, die Anforderung und die Verantwortung vergleichbar sind. Als Betroffene müssen Sie die ungerechte Entlöhnung nicht beweisen, sondern nur glaubhaft machen. Sprechen Sie dazu am besten mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über deren Löhne. In Ihrem Fall verdienen die männlichen Kollegen für dieselbe Arbeit tatsächlich 500 Franken mehr. Das Gespräch mit Ihrem Chef haben Sie bereits gesucht, lieferte jedoch nicht den gewünschten Erfolg. Sie haben nun die Möglichkeit, sich an die kantonale Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen zu wenden. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Fordern können Sie für die Zukunft den gleichen Lohn sowie eine Nachzahlung der Lohndifferenz für die letzten fünf Jahre. Gut zu wissen: Das Gleichstellungsgesetz kennt einen besonderen Schutz vor Rachekündigungen. Wer sich gegen eine Lohndiskriminierung zur Wehr setzt, ist während der Dauer des Verfahrens sowie sechs Monate darüber hinaus gegen eine Kündigung geschützt.