Frage: Ein Mitarbeiter hat vor einigen Wochen damit begonnen, anzügliche Bemerkungen mir gegenüber zu machen. Er pfeift mir zudem nach, wenn ich an seinem Schreibtisch vorbei gehe. Sein Verhalten empfinde ich als sehr unangenehm und fühle mich seitdem auch nicht mehr wohl an meinem Arbeitsplatz. Ich habe ihn bereits mehrfach gebeten, mit seinen Bemerkungen aufzuhören. Er macht aber weiter und daher habe ich mich an meinen Chef gewandt. Dieser meinte, dass ihn das nichts angehe, da das eine private Sache zwischen mir und meinem Arbeitskollegen sei. Muss ich die Sache tatsächlich allein klären?
Antwort: Nein. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Angestellten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Als sexuelle Belästigung gilt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, das von der betroffenen Person als unerwünscht empfunden wird. Dieses kann vom Arbeitgeber, von Kollegen und auch von Kunden ausgehen. Meist besteht die Belästigung in unerwünschten Bemerkungen, Berührungen oder im Zeigen von pornografischen Bildern. Da Sie Ihren Mitarbeiter bereits klargemacht haben, dass Sie sein Verhalten nicht dulden, ist Ihr Chef verpflichtet einzugreifen und Massnahmen dagegen zu treffen. Die Möglichkeiten Ihres Chefs reichen von einer Verwarnung bis zu einer fristlosen Kündigung des Mitarbeiters. Weigert sich Ihr Chef seiner Pflicht nachzukommen und einzugreifen, können Sie ihn deswegen verklagen. Die Höhe Ihrer Entschädigung hängt von den konkreten Umständen ab, ist aber auf maximal sechs Durchschnittsmonatslöhne begrenzt. Am besten halten Sie die Belästigungen schriftlich fest und fragen Mitarbeiter, ob diese bereit wären, die Belästigungen zu bestätigen, um diese vor Gericht zu beweisen.