Frage der Woche

Schulden des Ex-Manns bezahlen?

Fra­ge: Mein Ex-Mann hat wäh­rend der Ehe­dau­er einen Klein­kre­dit bei einer Bank auf­ge­nom­men. Das Geld hat er für sein Hob­by, das Tau­chen ein­ge­setzt. Ich habe damals den Ver­trag als Soli­dar­schuld­ne­rin mit­un­ter­zeich­net. Bei der Schei­dung wur­de mein Mann ver­pflich­tet, die künf­ti­gen Kre­dit­ra­ten zu beglei­chen. Trotz­dem ver­langt nun die Bank von mir, dass ich die noch aus­ste­hen­den Raten bezah­le. Mein Mann wei­ger­te sich näm­lich, zu bezah­len. Muss ich trotz des Gerichts­ur­teils für die Rück­zah­lung des Kre­dits einstehen?

Ant­wort: Ja. Im Schei­dungs­ur­teil wur­de nur das Ver­hält­nis zwi­schen Ihnen und Ihrem frü­he­ren Ehe­mann gere­gelt. Für die Bank ist die­ses Urteil nicht bin­dend, da sie nicht am Pro­zess betei­ligt war. Weil Sie den Kre­dit­ver­trag damals als Soli­dar­schuld­ne­rin mit­un­ter­schrie­ben haben, haf­ten Sie nun gegen­über der Bank genau­so wie Ihr Ex-Mann. Soli­dar­schuld­ner­schaft bedeu­tet näm­lich, dass der Gläu­bi­ger (Bank) wäh­len kann, von wel­chem Schuld­ner er die Bezah­lung der For­de­rung ver­langt. Die Bank kann mit andern Wor­ten wäh­len, ob sie von Ihnen oder Ihrem Ehe­mann die Bezah­lung der Kre­dit­ra­ten ver­langt. Da Ihr Exmann frei­wil­lig nichts mehr bezahlt, hat sich die Bank ent­schlos­sen, bei Ihnen die rest­li­chen Kre­dit­ra­ten ein­zu­trei­ben. Es bleibt Ihnen unter die­sen Umstän­den nichts ande­res übrig, als die Raten­zah­lun­gen zu lei­sten. Das Schei­dungs­ur­teil ist für Sie aber nicht wert­los. Gestützt dar­auf haben Sie näm­lich die Mög­lich­keit, die von Ihnen bezahl­ten Raten von Ihrem Ex-Mann zurück­zu­ver­lan­gen. Soll­te er Ihrer Auf­for­de­rung nicht nach­kom­men, kön­nen Sie ihn betrei­ben. Hier­zu müs­sen Sie ein Betrei­bungs­be­geh­ren aus­fül­len und an das zustän­di­ge Betrei­bungs­amt abschicken. Das Betrei­bungs­be­geh­ren kön­nen Sie im Inter­net unter www.betreibungsamt-ag.ch herunterladen.

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Hätten Sie es gewusst?

Gestohlenes Handy

Fra­ge: Ich habe bei einem Fuss­ball­tur­nier in der Gar­de­ro­be ein Han­dy gestoh­len. Die gan­ze Sache ist auf­ge­flo­gen und ich habe kürz­lich einen Straf­be­fehl erhal­ten. Dar­in steht geschrie­ben, das Han­dy habe einen Wert von 450 Fran­ken und dass ich wegen Dieb­stahls bestraft wer­de. Im Swis­s­­com-Shop ist das Gerät jedoch schon ab 270 Fran­ken (ohne Abo) aus­ge­schrie­ben. Ändert dies etwas am Ergebnis?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.