Frage der Woche

Schlittelunfall mit Folgen

Fra­ge: Da es die­ses Wochen­en­de geschneit hat­te und so schö­nes Wet­ter war, bin ich mit mei­nen Kin­dern schlit­teln gegan­gen. In der Nähe unse­res Hau­ses gibt es einen klei­nen Hügel, wo immer auch ande­re Kin­der schlit­teln. Wäh­rend mei­ne Kin­der mit dem Bob den Hang hin­un­ter fuh­ren, war­te­te ich am Hang­en­de. Als mein Fünf­jäh­ri­ger hin­un­ter­rutsch­te, kol­li­dier­te er mit einer Mut­ter, wel­che mit­ten auf der Schlit­tel­pi­ste stand. Bei dem Zusam­men­prall brach sie sich das Hand­ge­lenk. Sie will nun eine Ent­schä­di­gung. Haf­te ich für den Unfall?

Ant­wort: Nein. Das Gesetz sieht zwar vor, dass Eltern grund­sätz­lich für den Scha­den ihrer min­der­jäh­ri­gen Kin­der haf­ten. Die Eltern kön­nen sich jedoch von der Haf­tung befrei­en, wenn sie bewei­sen kön­nen, dass sie das den Umstän­den gebo­te­ne Mass an Sorg­falt beach­tet haben. Das Bun­des­ge­richt hat ent­schie­den, dass an die Beauf­sich­ti­gungs­pflicht auf der Schlit­tel­pi­ste nicht all­zu hohe Anfor­de­run­gen gestellt wer­den dür­fen. Je jün­ger und uner­fah­re­ner das Kind ist, desto inten­si­ver muss die Beauf­sich­ti­gung sein. Es kann jedoch nicht ver­langt wer­den, dass Eltern neben dem Schlit­ten her­lau­fen müs­sen. Dass Kin­der ab und zu vom Schlit­ten fal­len und mit ande­ren Kin­dern zusam­men­stos­sen gehört zum Schlit­teln dazu. Sol­che Vor­fäl­le tra­gen zu der Ent­wick­lung von Kin­dern bei und ver­lau­fen in der Regel harm­los. Der Hang, wel­che Ihre Kin­der hin­un­ter gefah­ren sind, war weder eisig noch beson­ders gefähr­lich. Zudem haben Sie Ihre Kin­der die gan­ze Zeit beauf­sich­tigt. Sie konn­ten nicht mit dem unvor­sich­ti­gen Han­deln der Frau rech­nen, als die­se die Schlit­tel­pi­ste über­quert, ohne die vor­bei­fah­ren­den Kin­der im Auge zu behal­ten. Sie haben sich so ver­hal­ten, wie sich alle Eltern in einer ver­gleich­ba­ren Situa­ti­on ver­hal­ten wür­den und die nöti­ge Sorg­falt ange­wen­det. Sie haf­ten daher nicht für den Unfall.

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Hätten Sie es gewusst?

Wenn Kinder zum Problem werden

Fra­ge: In mei­nem Block ist in der Eta­ge über mir eine Fami­lie mit 2 Kin­dern im Alter von 6 und 8 Jah­ren ein­ge­zo­gen. Den gan­zen Tag hört man die Kin­der spie­len, schrei­en oder hüp­fen. An den Wochen­en­den ist es ganz beson­ders schlimm. Da spie­len sie oft im Trep­pen­haus mit ihren Freun­den und ich kann kaum in Ruhe mei­ne Zei­tung lesen.

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Haftet mein Freund?

Fra­ge: Ich habe einem Freund mein Velo gelie­hen, da sei­nes kürz­lich abhan­den­ge­kom­men ist und er täg­lich damit zum Bahn­hof fah­ren muss. Unglück­li­cher­wei­se ist die­ses Fahr­rad nun auch gestoh­len wor­den. Kann ich von mei­nem Freund ver­lan­gen, dass er mir den Scha­den ersetzt? Ant­wort: Es kommt auf die Umstän­de an. Eine Leih­ga­be ist stets mit der Pflicht der Rück­ga­be ver­bun­den. Ihr Freund

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.