Frage: Da es dieses Wochenende geschneit hatte und so schönes Wetter war, bin ich mit meinen Kindern schlitteln gegangen. In der Nähe unseres Hauses gibt es einen kleinen Hügel, wo immer auch andere Kinder schlitteln. Während meine Kinder mit dem Bob den Hang hinunter fuhren, wartete ich am Hangende. Als mein Fünfjähriger hinunterrutschte, kollidierte er mit einer Mutter, welche mitten auf der Schlittelpiste stand. Bei dem Zusammenprall brach sie sich das Handgelenk. Sie will nun eine Entschädigung. Hafte ich für den Unfall?
Antwort: Nein. Das Gesetz sieht zwar vor, dass Eltern grundsätzlich für den Schaden ihrer minderjährigen Kinder haften. Die Eltern können sich jedoch von der Haftung befreien, wenn sie beweisen können, dass sie das den Umständen gebotene Mass an Sorgfalt beachtet haben. Das Bundesgericht hat entschieden, dass an die Beaufsichtigungspflicht auf der Schlittelpiste nicht allzu hohe Anforderungen gestellt werden dürfen. Je jünger und unerfahrener das Kind ist, desto intensiver muss die Beaufsichtigung sein. Es kann jedoch nicht verlangt werden, dass Eltern neben dem Schlitten herlaufen müssen. Dass Kinder ab und zu vom Schlitten fallen und mit anderen Kindern zusammenstossen gehört zum Schlitteln dazu. Solche Vorfälle tragen zu der Entwicklung von Kindern bei und verlaufen in der Regel harmlos. Der Hang, welche Ihre Kinder hinunter gefahren sind, war weder eisig noch besonders gefährlich. Zudem haben Sie Ihre Kinder die ganze Zeit beaufsichtigt. Sie konnten nicht mit dem unvorsichtigen Handeln der Frau rechnen, als diese die Schlittelpiste überquert, ohne die vorbeifahrenden Kinder im Auge zu behalten. Sie haben sich so verhalten, wie sich alle Eltern in einer vergleichbaren Situation verhalten würden und die nötige Sorgfalt angewendet. Sie haften daher nicht für den Unfall.