Frage: Ich wohne seit längerer Zeit in einem Mehrfamilienhaus. Vor rund einem Jahr ist eine ältere Dame in die Wohnung über uns eingezogen. Sie ist schwerhörig und hört daher oftmals bis spät in die Nacht hinein Radio bei sehr grosser Lautstärke. Wir und viele andere Mieter können dadurch kaum mehr schlafen. Ich habe bereits mehrfach das Gespräch mit der älteren Dame gesucht, doch gebracht hat es bis jetzt nichts. Was kann ich unternehmen?
Antwort: Sie sollten die Lärmbelästigung umgehend Ihrem Vermieter mitteilen. Denn das überaus laute Radiohören stellt ein Mangel am Mietobjekt dar. Um einen solchen Mangel handelt es sich, wenn die gemietete Sache (also Ihre Wohnung) nicht die Eigenschaften oder Qualitäten aufweist, die Ihnen Ihr Vermieter zugesichert hat oder solche, auf deren Vorhandensein Sie vertrauen durften. Da Sie durch die nächtlichen Ruhestörungen nicht mehr schlafen können, liegt zweifelsohne ein Mangel an der Wohnung vor. Die Lärmbelästigungen durch Ihre Nachbarin sind weder geringfügig, noch konnten Sie selbst für Abhilfe sorgen, indem Sie mit ihr das Gespräch suchten. Der Vermieter ist daher verpflichtet, den Mangel zu beseitigen. Sie sollten vom Vermieter schriftlich die Beseitigung des Mangels innert angemessener Frist verlangen. Dokumentieren Sie am besten gleich, was wann genau vorgefallen ist. Drohen Sie zudem gleichzeitig an, dass Sie — sofern der Mangel nicht innert der Frist beseitigt wird — den künftigen Mietzins nicht mehr überweisen werden. Bleibt die Lärmbelästigung bestehen, haben Sie dann die Möglichkeit, den Mietzins zu hinterlegen und an die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten zu gelangen. Ab dem Zeitraum, in welchem Ihr Vermieter von der Lärmbelästigung Kenntnis erhalten hat, haben Sie Anspruch auf eine Mietzinsreduktion.