Leserfragen

Schlaflose Nächte

Fra­ge: Ich woh­ne seit län­ge­rer Zeit in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus. Vor rund einem Jahr ist eine älte­re Dame in die Woh­nung über uns ein­ge­zo­gen. Sie ist schwer­hö­rig und hört daher oft­mals bis spät in die Nacht hin­ein Radio bei sehr gros­ser Laut­stär­ke. Wir und vie­le ande­re Mie­ter kön­nen dadurch kaum mehr schla­fen. Ich habe bereits mehr­fach das Gespräch mit der älte­ren Dame gesucht, doch gebracht hat es bis jetzt nichts. Was kann ich unternehmen?

Ant­wort: Sie soll­ten die Lärm­be­lä­sti­gung umge­hend Ihrem Ver­mie­ter mit­tei­len. Denn das über­aus lau­te Radio­hö­ren stellt ein Man­gel am Miet­ob­jekt dar. Um einen sol­chen Man­gel han­delt es sich, wenn die gemie­te­te Sache (also Ihre Woh­nung) nicht die Eigen­schaf­ten oder Qua­li­tä­ten auf­weist, die Ihnen Ihr Ver­mie­ter zuge­si­chert hat oder sol­che, auf deren Vor­han­den­sein Sie ver­trau­en durf­ten. Da Sie durch die nächt­li­chen Ruhe­stö­run­gen nicht mehr schla­fen kön­nen, liegt zwei­fels­oh­ne ein Man­gel an der Woh­nung vor. Die Lärm­be­lä­sti­gun­gen durch Ihre Nach­ba­rin sind weder gering­fü­gig, noch konn­ten Sie selbst für Abhil­fe sor­gen, indem Sie mit ihr das Gespräch such­ten. Der Ver­mie­ter ist daher ver­pflich­tet, den Man­gel zu besei­ti­gen. Sie soll­ten vom Ver­mie­ter schrift­lich die Besei­ti­gung des Man­gels innert ange­mes­se­ner Frist ver­lan­gen. Doku­men­tie­ren Sie am besten gleich, was wann genau vor­ge­fal­len ist. Dro­hen Sie zudem gleich­zei­tig an, dass Sie — sofern der Man­gel nicht innert der Frist besei­tigt wird — den künf­ti­gen Miet­zins nicht mehr über­wei­sen wer­den. Bleibt die Lärm­be­lä­sti­gung bestehen, haben Sie dann die Mög­lich­keit, den Miet­zins zu hin­ter­le­gen und an die Schlich­tungs­stel­le für Miet­an­ge­le­gen­hei­ten zu gelan­gen. Ab dem Zeit­raum, in wel­chem Ihr Ver­mie­ter von der Lärm­be­lä­sti­gung Kennt­nis erhal­ten hat, haben Sie Anspruch auf eine Mietzinsreduktion.

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Hätten Sie es gewusst?

Rückgabe erlaubt?

Fra­ge: Ich habe vor einer Woche einen neu­en Fern­se­her für 900 Fran­ken gekauft. Ich habe die Opti­on gewählt, in monat­li­chen Raten zu bezah­len inklu­si­ve dem Zins für zwei Jah­re. Jetzt erhielt ich aber eine teu­re Arzt­rech­nung und da ich zur Zeit etwas knapp bei Kas­se bin, kann ich mir den Fern­se­her nun nicht mehr lei­sten. Daher möch­te ich den Fernseher

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Neuer Vertrag – was nun?

Fra­ge: Anfang die­ses Jah­res wur­de die Woh­nung total­sa­niert, in der ich woh­ne. Nun erhielt ich vom Ver­mie­ter einen neu­en Miet­ver­trag zuge­schickt, den ich gegen­zeich­nen soll­te. Grund­sätz­lich bin ich mit dem neu­en Ver­trag ein­ver­stan­den, ledig­lich ein Punkt bei den Neben­ko­sten akzep­tie­re ich nicht. Kann ich die ent­spre­chen­de Klau­sel durch­strei­chen, bevor ich den Ver­trag unter­zeich­ne? Ant­wort: Nein. Denn Ach­tung, wenn Sie den

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.