Frage der Woche

Schick, aber riskant?

Fra­ge: Im Som­mer set­ze ich mich oft mit Flip-Flops oder San­da­len ans Steu­er. Immer wie­der höre ich aber, das sei ver­bo­ten oder füh­re im Ernst­fall gar zum Ver­lust des Füh­rer­aus­wei­ses. Wie sieht die recht­li­che Lage tat­säch­lich aus: Darf ich in der Schweiz mit belie­bi­gem Schuh­werk Auto fah­ren oder droht Ärger?

Ant­wort: Die gute Nach­richt vor­weg: Im Schwei­zer Gesetz gibt es kein expli­zi­tes Ver­bot, das das Fah­ren mit San­da­len, Flip-Flops, High Heels oder gar bar­fuss unter­sagt. Ins­be­son­de­re im Som­mer ist es ver­ständ­lich, dass vie­le auf festes Schuh­werk ver­zich­ten wol­len. Doch auch wenn kein kla­res Ver­bot exi­stiert, bedeu­tet das nicht, dass kei­ne Risi­ken bestehen. Denn das Stras­sen­ver­kehrs­ge­setz ver­langt von Fahr­zeug­len­kern, dass sie ihr Fahr­zeug stets voll­stän­dig beherr­schen – und zwar bei jeder Stras­sen- und Wet­ter­si­tua­ti­on. Genau hier liegt die Krux: Offe­ne, lose oder hohe Schu­he kön­nen dazu füh­ren, dass das Gefühl für das Brems­pe­dal fehlt, man beim Betä­ti­gen der Peda­le abrutscht oder sich der Schuh gar ver­keilt. Sol­che Situa­tio­nen kön­nen fata­le Fol­gen haben und tat­säch­lich zu schwe­ren Unfäl­len füh­ren. Die Behör­den grei­fen spä­te­stens dann ein, wenn es kracht: Wird nach­ge­wie­sen, dass unge­eig­ne­tes Schuh­werk zum Unfall geführt hat, kann dies schwe­re recht­li­che Kon­se­quen­zen haben. Einer­seits droht ein Straf­ver­fah­ren bis hin zum Ent­zug des Füh­rer­aus­wei­ses. Ande­rer­seits kann auch die Ver­si­che­rung Lei­stun­gen kür­zen oder Regress neh­men – im Extrem­fall zah­len Sie die Kosten am Ende sel­ber. Die Tem­pe­ra­tu­ren spie­len dabei kei­ne Rol­le: Sie dür­fen im Win­ter mit San­da­len fah­ren oder im Som­mer Gum­mi­stie­fel wäh­len – das Risi­ko bleibt gleich. Emp­feh­lens­wert sind immer geschlos­se­ne, fla­che und gut sit­zen­de Schu­he. So haben Sie Ihr Fahr­zeug jeder­zeit sicher im Griff und müs­sen auch bei einem Unfall kei­ne bösen recht­li­chen Über­ra­schun­gen fürchten.

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Hätten Sie es gewusst?

Darf ich beschwipst die Piste runterfahren?

Fra­ge: Nach einer feucht­fröh­li­chen Après-Ski-Fei­er behaup­te­te mein Freund, auf der Ski­pi­ste gäbe es kei­ne Alko­hol­gren­ze wie im Stras­sen­ver­kehr und des­halb sei auch „betrun­ken Ski fah­ren“ völ­lig legal. Stimmt das wirk­lich? Ant­wort: Ja, aller­dings ist es nicht ganz so ein­fach – und auf der siche­ren Sei­te ist Ihr Freund kei­nes­falls. Fakt ist: In der Schweiz exi­stiert für Ski­pi­sten tat­säch­lich kei­ne konkrete,

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Plötzliche Kündigung vor der Pension

Fra­ge: Ich bin seit über 35 Jah­ren als Elek­tri­ker in der­sel­ben Fir­ma ange­stellt. Kurz vor mei­ner Pen­si­on hat mir der neue Chef über­ra­schend gekün­digt, angeb­lich aus Grün­den der Erschöp­fung und wegen Kon­flik­ten mit mei­nem direk­ten Vor­ge­setz­ten. Die Kün­di­gung kam ohne Vor­war­nung. Darf er das ein­fach so – ins­be­son­de­re, weil ich kurz vor der Pen­sio­nie­rung ste­he und mein gan­zes Berufs­le­ben für

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.