Frage: Ich lasse mein Auto regelmässig in der Waschanlage reinigen. Als ich das letzte Mal in der Waschanlage war, ist mir ein Schild aufgefallen, auf dem geschrieben steht, dass ich mein Auto auf eigenes Risiko wasche und dass jegliche Haftung abgelehnt wird. Muss ich Schäden, die in der Waschanlage entstehen, tatsächlich selbst bezahlen?
Antwort: Ja. Grundsätzlich darf jeder, der sein Auto in einer Waschanlage reinigen lässt, erwarten, dass der Wagen sorgfältig behandelt wird und keinen Schaden nimmt. Zwischen dem Fahrzeughalter und dem Waschanlagenbetreiber kommt ein Werkvertrag zustande. Verletzt der Betreiber seine Sorgfaltspflicht und entsteht dadurch am Auto ein Schaden, wird er grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Der Autobesitzer muss jedoch beweisen können, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist und nicht bereits zuvor. Genau das ist in der Praxis jedoch oft kaum möglich. Als Autobesitzer müssten Sie mit Fotos nachweisen können, dass Ihr Wagen vor dem Waschgang unbeschadet war. Gleichzeitig hat der Waschanlagenbesitzer die Möglichkeit zu beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. So etwa, wenn er nachweisen kann, dass er seine Anlage regelmässig warten lässt und diese bei anderen Kunden keine Schäden hinterlässt. Zusätzlich kann der Besitzer — wie in Ihrem Fall — die Haftung für allfällige Schäden ausschliessen. Damit der Haftungsausschluss rechtlich verbindlich ist, müssen Sie als Kunde vor Vertragsabschluss darüber informiert werden. So genügt es nicht, wenn ein Schild in der Waschstrasse auf den Haftungsausschluss hinweist. Das Schild muss dort angebracht sein, wo Sie sich als Kunde für das Waschen entschliessen — beispielsweise an der Kasse. Nicht ausgeschlossen werden kann allerdings die Haftung bei vorsätzlicher Schadensverursachung oder bei grober Fahrlässigkeit.