Frage der Woche

Schäden in der Waschanlage

Fra­ge: Ich las­se mein Auto regel­mäs­sig in der Wasch­an­la­ge rei­ni­gen. Als ich das letz­te Mal in der Wasch­an­la­ge war, ist mir ein Schild auf­ge­fal­len, auf dem geschrie­ben steht, dass ich mein Auto auf eige­nes Risi­ko wasche und dass jeg­li­che Haf­tung abge­lehnt wird. Muss ich Schä­den, die in der Wasch­an­la­ge ent­ste­hen, tat­säch­lich selbst bezahlen?

Ant­wort: Ja. Grund­sätz­lich darf jeder, der sein Auto in einer Wasch­an­la­ge rei­ni­gen lässt, erwar­ten, dass der Wagen sorg­fäl­tig behan­delt wird und kei­nen Scha­den nimmt. Zwi­schen dem Fahr­zeug­hal­ter und dem Wasch­an­la­gen­be­trei­ber kommt ein Werk­ver­trag zustan­de. Ver­letzt der Betrei­ber sei­ne Sorg­falts­pflicht und ent­steht dadurch am Auto ein Scha­den, wird er grund­sätz­lich scha­den­er­satz­pflich­tig. Der Auto­be­sit­zer muss jedoch bewei­sen kön­nen, dass der Scha­den in der Wasch­an­la­ge ent­stan­den ist und nicht bereits zuvor. Genau das ist in der Pra­xis jedoch oft kaum mög­lich. Als Auto­be­sit­zer müss­ten Sie mit Fotos nach­wei­sen kön­nen, dass Ihr Wagen vor dem Wasch­gang unbe­scha­det war. Gleich­zei­tig hat der Wasch­an­la­gen­be­sit­zer die Mög­lich­keit zu bewei­sen, dass ihn kein Ver­schul­den trifft. So etwa, wenn er nach­wei­sen kann, dass er sei­ne Anla­ge regel­mäs­sig war­ten lässt und die­se bei ande­ren Kun­den kei­ne Schä­den hin­ter­lässt. Zusätz­lich kann der Besit­zer — wie in Ihrem Fall — die Haf­tung für all­fäl­li­ge Schä­den aus­schlies­sen. Damit der Haf­tungs­aus­schluss recht­lich ver­bind­lich ist, müs­sen Sie als Kun­de vor Ver­trags­ab­schluss dar­über infor­miert wer­den. So genügt es nicht, wenn ein Schild in der Wasch­stras­se auf den Haf­tungs­aus­schluss hin­weist. Das Schild muss dort ange­bracht sein, wo Sie sich als Kun­de für das Waschen ent­schlies­sen — bei­spiels­wei­se an der Kas­se. Nicht aus­ge­schlos­sen wer­den kann aller­dings die Haf­tung bei vor­sätz­li­cher Scha­dens­ver­ur­sa­chung oder bei gro­ber Fahrlässigkeit.

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Hätten Sie es gewusst?

Ungewollte Zusatzarbeiten: Wer zahlt?

Fra­ge: Bei mei­nem Auto muss­ten die Zünd­ker­zen ersetzt wer­den. Als ich jedoch die Rech­nung prüf­te, staun­te ich nicht schlecht: Die Gara­ge hat­te 115 Fran­ken für Zusatz­ar­bei­ten ver­rech­net – dar­un­ter den Ersatz des Ölfil­ters und das Auf­fül­len des Schei­ben­wi­scher­was­sers. Die­se Arbei­ten hat­te ich gar nicht in Auf­trag gege­ben. Muss ich die­se unbe­stell­ten Lei­stun­gen wirk­lich bezah­len? Ant­wort: Nicht zwin­gend. Als Kun­de sind

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Defekte Ware gekauft – Muss ich die Originalverpackung wirklich aufbewahren?

Fra­ge: Ich habe eine neue Kaf­fee­ma­schi­ne gekauft, die aber zu Hau­se nicht rich­tig funk­tio­niert. Die Ver­packung habe ich schon weg­ge­wor­fen. Der Ver­käu­fer behaup­tet jetzt, ich kön­ne ohne Ori­gi­nal­ver­packung nichts rekla­mie­ren. Ist das kor­rekt? Ant­wort: Nein, das stimmt so nicht. Sie haben beim Kauf einen rechts­gül­ti­gen Ver­trag abge­schlos­sen. Grund­sätz­lich gilt zwar: Kein Geschäft ist ver­pflich­tet, funk­tio­nie­ren­de Ware ein­fach so zurück­zu­neh­men oder

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.