Leserfragen

Schäden in der Waschanlage

Fra­ge: Ich las­se mein Auto regel­mäs­sig in der Wasch­an­la­ge rei­ni­gen. Als ich das letz­te Mal in der Wasch­an­la­ge war, ist mir ein Schild auf­ge­fal­len, auf dem geschrie­ben steht, dass ich mein Auto auf eige­nes Risi­ko wasche und dass jeg­li­che Haf­tung abge­lehnt wird. Muss ich Schä­den, die in der Wasch­an­la­ge ent­ste­hen, tat­säch­lich selbst bezahlen?

Ant­wort: Ja. Grund­sätz­lich darf jeder, der sein Auto in einer Wasch­an­la­ge rei­ni­gen lässt, erwar­ten, dass der Wagen sorg­fäl­tig behan­delt wird und kei­nen Scha­den nimmt. Zwi­schen dem Fahr­zeug­hal­ter und dem Wasch­an­la­gen­be­trei­ber kommt ein Werk­ver­trag zustan­de. Ver­letzt der Betrei­ber sei­ne Sorg­falts­pflicht und ent­steht dadurch am Auto ein Scha­den, wird er grund­sätz­lich scha­den­er­satz­pflich­tig. Der Auto­be­sit­zer muss jedoch bewei­sen kön­nen, dass der Scha­den in der Wasch­an­la­ge ent­stan­den ist und nicht bereits zuvor. Genau das ist in der Pra­xis jedoch oft kaum mög­lich. Als Auto­be­sit­zer müss­ten Sie mit Fotos nach­wei­sen kön­nen, dass Ihr Wagen vor dem Wasch­gang unbe­scha­det war. Gleich­zei­tig hat der Wasch­an­la­gen­be­sit­zer die Mög­lich­keit zu bewei­sen, dass ihn kein Ver­schul­den trifft. So etwa, wenn er nach­wei­sen kann, dass er sei­ne Anla­ge regel­mäs­sig war­ten lässt und die­se bei ande­ren Kun­den kei­ne Schä­den hin­ter­lässt. Zusätz­lich kann der Besit­zer — wie in Ihrem Fall — die Haf­tung für all­fäl­li­ge Schä­den aus­schlies­sen. Damit der Haf­tungs­aus­schluss recht­lich ver­bind­lich ist, müs­sen Sie als Kun­de vor Ver­trags­ab­schluss dar­über infor­miert wer­den. So genügt es nicht, wenn ein Schild in der Wasch­stras­se auf den Haf­tungs­aus­schluss hin­weist. Das Schild muss dort ange­bracht sein, wo Sie sich als Kun­de für das Waschen ent­schlies­sen — bei­spiels­wei­se an der Kas­se. Nicht aus­ge­schlos­sen wer­den kann aller­dings die Haf­tung bei vor­sätz­li­cher Scha­dens­ver­ur­sa­chung oder bei gro­ber Fahrlässigkeit.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Rückgabe erlaubt?

Fra­ge: Ich habe vor einer Woche einen neu­en Fern­se­her für 900 Fran­ken gekauft. Ich habe die Opti­on gewählt, in monat­li­chen Raten zu bezah­len inklu­si­ve dem Zins für zwei Jah­re. Jetzt erhielt ich aber eine teu­re Arzt­rech­nung und da ich zur Zeit etwas knapp bei Kas­se bin, kann ich mir den Fern­se­her nun nicht mehr lei­sten. Daher möch­te ich den Fernseher

Weiterlesen »

Neuer Vertrag – was nun?

Fra­ge: Anfang die­ses Jah­res wur­de die Woh­nung total­sa­niert, in der ich woh­ne. Nun erhielt ich vom Ver­mie­ter einen neu­en Miet­ver­trag zuge­schickt, den ich gegen­zeich­nen soll­te. Grund­sätz­lich bin ich mit dem neu­en Ver­trag ein­ver­stan­den, ledig­lich ein Punkt bei den Neben­ko­sten akzep­tie­re ich nicht. Kann ich die ent­spre­chen­de Klau­sel durch­strei­chen, bevor ich den Ver­trag unter­zeich­ne? Ant­wort: Nein. Denn Ach­tung, wenn Sie den

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.