Frage: Ich habe meinem Freund Markus während der Wirtschaftskrise 2008 mit einem Darlehen über 10’000 CHF unter die Arme gegriffen. Während den ersten vier Jahren bezahlte er mir regelmässig Zinsen, danach sind seine Zahlungen ausgeblieben. Jetzt bin ich wegen Corona selbst auf das Geld angewiesen. Markus behauptet jedoch, das Darlehen sei vor über zehn Jahren erfolgt und somit verjährt. Stimmt das?
Antwort: Nein. Bei einem Darlehen überlässt der Darleiher (Sie) dem Borger (Markus) Geld oder eine andere vertretbare Sache. Der Borger verpflichtet sich im Gegenzug zur Rückerstattung. Wie Markus richtig erkannt hat, verjährt ein Darlehen nach zehn Jahren. Diese Frist beginnt jedoch mit jeder Zins- oder Rückzahlung von Neuem zu laufen. Da die letzte Zinszahlung in Ihrem Fall vor acht Jahren getätigt wurde, ist die Verjährungsfrist von zehn Jahren noch nicht erreicht. Das Darlehen ist somit nicht verjährt und Sie können es zurückfordern. Da für die Rückzahlung des Darlehens kein bestimmter Termin vereinbart wurde, liegt ein unbefristetes Darlehen vor. Dieses muss Markus innerhalb von sechs Wochen seit Ihrer ersten Aufforderung zurückbezahlen. Weigert sich Markus weiterhin, das Geld zurückzuzahlen, können Sie ihn betreiben. Eine Betreibung hat jedoch oft negative Auswirkungen auf das Freundschaftsverhältnis. Eine Alternative wäre die Mediation. Hierbei wird eine neutrale Per-son hinzugezogen, welche das Vertrauen beider Seiten hat. So könnte man sich beispielsweise darauf einigen, dass Markus Ihnen das Geld in mehreren Teilzahlungen zurückbezahlt. Gut zu wissen: Obwohl mündliche Verträge über Darlehen gültig sind, empfiehlt sich auch bei einem hohen Vertrauensverhältnis das Erstellen eines schriftlichen Vertrags. Denn ohne Beweisurkunde hat man im Streitfall Probleme, seine Forderung durchzusetzen.