Frage: Ich habe vor einer Woche einen neuen Fernseher für 900 Franken gekauft. Ich habe die Option gewählt, in monatlichen Raten zu bezahlen inklusive dem Zins für zwei Jahre. Jetzt erhielt ich aber eine teure Arztrechnung und da ich zur Zeit etwas knapp bei Kasse bin, kann ich mir den Fernseher nun nicht mehr leisten. Daher möchte ich den Fernseher zurückgeben. Geht das?
Antwort: Ja. Grundsätzlich gilt zwar gekauft ist gekauft. In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht von einem Kaufvertrag, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. In bestimmten Fällen ist es jedoch auch ohne wichtigen Grund möglich, vom Vertrag zurückzutreten. So etwa bei einem Haustürgeschäft oder einem Konsumkreditvertrag. Als Konsumkreditvertrag gilt ein Vertrag, durch den einem Konsumenten ein Kredit in Form eines Zahlungsaufschubs oder eines Darlehens gewährt wird. Nicht als Konsumkreditvertrag gelten Kredite unter 500 und über 80´000 Franken, Kredite mit einer Rückzahlungsfrist unter 3 Monaten oder zins- und gebührenfreie Kredite. Indem Sie eine Abzahlung des Fernsehers in Raten vereinbart haben inklusive Zins für zwei Jahre, haben Sie einen Konsumkreditvertrag abgeschlossen. Damit ein Konsumkreditvertrag gültig ist, müssen einige zwingende Vorschriften eingehalten werden. So ist etwa eine Kreditfähigkeitsprüfung vorgeschrieben und ein 14-tägiges Widerrufsrecht des Konsumenten. Dadurch sollen Konsumenten davor geschützt werden, übereilt einen teuren Kredit aufzunehmen, wodurch sie sich überschulden. Von diesen Vorschriften darf nicht zu Ungunsten des Konsumenten abgewichen werden. Wenn Sie den Fernseher zurückgeben möchten, können Sie den Vertrag innert 14 Tagen schriftlich widerrufen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, das Widerrufsschreiben eingeschrieben per Post zu versenden. Sie müssen den Fernseher zurückgeben und erhalten das bereits bezahlte Geld zurück.