Frage der Woche

Rasen im Ausland – Folgen daheim?

Fra­ge: Ich wur­de am letz­ten Wochen­en­de auf einer deut­schen Land­stras­se mit 141 km/h ange­hal­ten. Erlaubt waren 100 km/h. Die deut­sche Poli­zei sag­te, mir dro­he ein ein­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot. Stimmt es, dass ich in der Schweiz trotz­dem wei­ter­fah­ren darf, weil das Ver­bot nur für Deutsch­land gilt?

Ant­wort: Vor­erst ja. Ein deut­sches Fahr­ver­bot wirkt grund­sätz­lich nur auf deut­schen Stras­sen. Wer in der Schweiz wohnt, darf des­halb nicht auto­ma­tisch auch hier nicht mehr fah­ren. Trotz­dem ist die Sache damit nicht erle­digt. Die deut­schen Behör­den mel­den sol­che Fäl­le regel­mäs­sig wei­ter. Danach prüft das kan­to­na­le Stras­sen­ver­kehrs­amt, ob zusätz­lich eine Schwei­zer Mass­nah­me anzu­ord­nen ist. Nach Schwei­zer Recht kann der Füh­rer­aus­weis auch wegen einer Ver­kehrs­wi­der­hand­lung im Aus­land ent­zo­gen wer­den. Dafür müs­sen zwei Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein: Im Aus­land wur­de ein Fahr­ver­bot aus­ge­spro­chen, und die Wider­hand­lung wäre nach Schwei­zer Recht min­de­stens mit­tel­schwer. Bei Ihnen ist die­se Schwel­le klar über­schrit­ten. Aus­ser­orts gilt in der Schweiz bereits eine Über­schrei­tung ab 26 km/h als mit­tel­schwe­re Wider­hand­lung; ab 30 km/h spricht man von einer schwe­ren Wider­hand­lung. Mit 41 km/h zu viel lie­gen Sie also deut­lich im schwe­ren Bereich. Ent­schei­dend ist nun Ihr auto­mo­bi­li­sti­scher Leu­mund. Wenn Sie in den letz­ten 5 Jah­ren kei­ne Ver­war­nung oder in den letz­ten 10 Jah­ren kei­nen Füh­rer­aus­weis­ent­zug hat­ten, darf die Schwei­zer Behör­de die Dau­er des deut­schen Fahr­ver­bots grund­sätz­lich nicht über­schrei­ten. Sie erfül­len die­se Vor­aus­set­zung und müs­sen des­halb vor­aus­sicht­lich mit einem Füh­rer­aus­weis­ent­zug von höch­stens einem Monat in der Schweiz rech­nen. Das wirkt ver­gleichs­wei­se mild. Wäre die­sel­be Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung in der Schweiz pas­siert, hät­te sie regel­mäs­sig einen Ent­zug von min­de­stens drei Mona­ten zur Folge.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.