Frage der Woche

Rabiater Fussballer

Fra­ge: Beim Fuss­ball­spiel wur­de ich von mei­nem Gegen­spie­ler mit einem Ell­bo­gen­schlag im Gesicht ver­letzt. Mein Gegen­spie­ler wur­de für das Foul vom Schieds­rich­ter mit einer gel­ben Kar­te bestraft. Er will nun aber nicht für den ent­stan­de­nen Scha­den auf­kom­men. Er behaup­tet, eine sol­che Ver­let­zung gehö­re zum all­ge­mei­nen Spiel­ri­si­ko. Stimmt das tatsächlich?

Ant­wort: Nein. Grund­sätz­lich schliesst zwar eine Ein­wil­li­gung des Ver­letz­ten in eine Kör­per­ver­let­zung die Scha­den­er­satz­pflicht des Ver­let­zen­den aus. Eine still­schwei­gen­de Ein­wil­li­gung kann in der Teil­nah­me an einem Wett­kampf­spiel gese­hen wer­den. Wer an einem Fuss­ball­tur­nier teil­nimmt, der weiss, dass er damit ein gewis­ses Risi­ko auf sich nimmt. Dies ist übri­gens nicht nur beim Fuss­ball so, son­dern auch bei einer Rei­he von ande­ren Sport­ar­ten. Dass der ande­re Spie­ler Sie gefoult hat, war ein uner­laub­tes Ver­hal­ten und wur­de daher vom Schieds­rich­ter ent­spre­chend geahn­det. Der Ein­wil­li­gung der Spie­ler in all­fäl­li­ge Ver­let­zun­gen sind aber Gren­zen gesetzt. Nach der Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts darf eine Ein­wil­li­gung dann nicht ange­nom­men wer­den, wenn eine den Schutz der Spie­ler vor Ver­let­zun­gen bezwecken­de Spiel­re­gel absicht­lich oder in gro­ber Wei­se miss­ach­tet wird. In Gerichts­ur­tei­len wur­de eine sol­che Miss­ach­tung der Spiel­re­geln bspw. beim Eis­hockey-Spiel in einem uner­laub­ten Knie­ein­satz oder dem Ell­bo­gen­stoss in das Gesicht des Geg­ners gese­hen. Nicht anders liegt Ihr Fall. Der von Ihrem Geg­ner aus­ge­führ­te Ell­bo­gen­schlag wur­de mit Absicht geführt. Des­halb wur­de Ihr Gegen­spie­ler vom Schieds­rich­ter auch ent­spre­chend bestraft. Er hat Ihnen somit den ver­ur­sach­ten Scha­den – soweit die­ser nicht bereits durch die Unfall­ver­si­che­rung bezahlt wur­de – zu erset­zen. Zudem besitzt Ihre Unfall­ver­si­che­rung für die von ihr gemach­ten Aus­la­gen ein Regress­recht gegen­über Ihrem Gegenspieler.

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Hätten Sie es gewusst?

Wohnung “besenrein“ reinigen?

Fra­ge: Ich habe mei­ne Miet­woh­nung auf Ende Monat gekün­digt. Im Miet­ver­trag steht nichts bezüg­lich des Umfangs der Schluss­rei­ni­gung. Ein Kol­le­ge hat mir nun gesagt, in einem sol­chen Fall habe ich Glück und müs­se die Woh­nung ledig­lich “besen­rein“ abge­ben. Stimmt das und was bedeu­tet das genau? Ant­wort: Nein, Ihr Kol­le­ge liegt falsch. Wie sau­ber ein Mie­ter die Woh­nung vor dem Aus­zug putzen

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Änderungskündigung rechtsmissbräuchlich?

Fra­ge: Mein Chef hat mir eine soge­nann­te Ände­rungs­kün­di­gung unter­brei­tet. Wenn ich nicht einen um 400 Fran­ken tie­fe­ren Lohn akzep­tie­re, wer­de er mei­nen Arbeits­ver­trag unter Ein­hal­tung der Kün­di­gungs­frist auf­lö­sen. Grund für die­ses Vor­ge­hen sei­en die mir bekann­ten wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten der Fir­ma, er kön­ne sich mei­nen bis­he­ri­gen Lohn nicht mehr lei­sten. Nun habe ich gehört, eine sol­che Ände­rungs­kün­di­gung sei rechts­miss­bräuch­lich und ungültig.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.