Frage der Woche

Private Momente online – darf mein Freund mich einfach bei YouTube hochladen?

Fra­ge: Mein Freund hält unse­re Tref­fen oft mit dem Han­dy fest. Das stört mich beim Fil­men selbst zwar nicht, doch ich habe ihn gebe­ten, die­se Vide­os nicht auf You­Tube zu stel­len. Trotz­dem ver­öf­fent­licht er wei­ter­hin die Fil­me. Er meint näm­lich, solan­ge nie­mand beim Fil­men wider­spricht, sei auch die Ver­öf­fent­li­chung erlaubt. Muss ich das wirk­lich akzeptieren?

Ant­wort: Nein, das müs­sen Sie kei­nes­wegs! Nach Schwei­zer Recht ent­schei­det jede Per­son selbst, ob und wie sie gefilmt oder foto­gra­fiert wird – und noch wich­ti­ger: Auch über die Ver­öf­fent­li­chung die­ser Auf­nah­men im Inter­net bestim­men Sie. Dass Sie das Fil­men tole­rie­ren, bedeu­tet nicht auto­ma­tisch, dass Sie auch mit dem Hoch­la­den auf You­Tube ein­ver­stan­den sind. Für bei­des – Auf­nah­me und Ver­öf­fent­li­chung – braucht es getrenn­te Ein­wil­li­gun­gen. Eine Ver­öf­fent­li­chung ohne Ihre aus­drück­li­che Zustim­mung ist in der Regel unzulässig.

Dass Sie dem Fil­men nicht wider­spra­chen, reicht also nicht: Ihr Freund darf die Vide­os ohne Ihre Erlaub­nis nicht online stel­len. Nur in weni­gen Aus­nah­me­fäl­len (etwa, wenn Sie als öffent­li­che Per­son agie­ren, rele­van­ter Bestand­teil eines öffent­li­chen Gesche­hens sind oder ledig­lich zufäl­lig und unauf­fäl­lig im Hin­ter­grund erschei­nen) wäre eine Ver­öf­fent­li­chung ohne Ein­wil­li­gung denk­bar. Auf pri­va­te Freun­des­run­den trifft das klar nicht zu.

Sie kön­nen ver­lan­gen, dass Ihr Freund die Vide­os von You­Tube ent­fernt. Falls er unein­sich­tig bleibt, wen­den Sie sich direkt an die Platt­form und bean­tra­gen die Löschung Ihrer Auf­nah­men. Bleibt auch das erfolg­los, steht Ihnen der Weg zum Gericht offen, um Ihre Per­sön­lich­keits­rech­te durch­zu­set­zen. Ihr “digi­ta­les Ich” ist schüt­zens­wert – auch gegen­über Ihren Freunden.

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Hätten Sie es gewusst?

Tempoüberschreitung mit kaputtem Tacho

Fra­ge: Ein Kol­le­ge behaup­tet, Velo­fah­rer wür­den nicht gebüsst, weil sie kei­nen Tacho haben und ihre Geschwin­dig­keit gar nicht ken­nen. Ich selbst wur­de aber aus­ser­orts mit 118 km/h (erlaubt 80 km/h) geblitzt. Mein Tacho war defekt. Habe ich mit einer Ein­spra­che eine Chance?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.