Frage der Woche

Plötzliche Kündigung vor der Pension

Fra­ge: Ich bin seit über 35 Jah­ren als Elek­tri­ker in der­sel­ben Fir­ma ange­stellt. Kurz vor mei­ner Pen­si­on hat mir der neue Chef über­ra­schend gekün­digt, angeb­lich aus Grün­den der Erschöp­fung und wegen Kon­flik­ten mit mei­nem direk­ten Vor­ge­setz­ten. Die Kün­di­gung kam ohne Vor­war­nung. Darf er das ein­fach so – ins­be­son­de­re, weil ich kurz vor der Pen­sio­nie­rung ste­he und mein gan­zes Berufs­le­ben für die­se Fir­ma gear­bei­tet habe?

Ant­wort: Nein. Ihre Ent­täu­schung ist nach­voll­zieh­bar. Im Schwei­zer Arbeits­recht gilt zwar die soge­nann­te Kün­di­gungs­frei­heit: Arbeit­ge­ber dür­fen grund­sätz­lich ohne Anga­be von Grün­den kün­di­gen. Doch gera­de bei lang­jäh­ri­gen, älte­ren Mit­ar­bei­ten­den, die kurz vor der Pen­si­on ste­hen, setzt das Gesetz dem Han­deln des Arbeit­ge­bers gewis­se Gren­zen. Das Bun­des­ge­richt hat mehr­fach betont, dass in sol­chen Fäl­len eine erhöh­te Für­sor­ge­pflicht besteht. 

Kon­kret bedeu­tet dies: Ihr Arbeit­ge­ber muss sich vor einer Kün­di­gung inten­siv um alter­na­ti­ve Lösun­gen bemü­hen, etwa die Ver­set­zung in einen ande­ren Bereich oder die Ent­schär­fung von Kon­flik­ten durch Gesprä­che oder Anpas­sung der Arbeits­be­din­gun­gen. Eine Kün­di­gung “aus hei­te­rem Him­mel”, ohne vor­he­ri­ge ernst­haf­te Bemü­hun­gen um einen Ver­bleib im Unter­neh­men, ver­stösst gegen die­se Für­sor­ge­pflicht und kann unter Umstän­den als rechts­miss­bräuch­lich ein­ge­stuft werden. 

Das Gesetz schützt Sie aber auch bei einer rechts­miss­bräuch­li­chen Kün­di­gung nicht vor dem Ver­lust des Arbeits­plat­zes: Die Kün­di­gung bleibt grund­sätz­lich wirk­sam. Sie kön­nen jedoch wäh­rend der Kün­di­gungs­frist schrift­lich Ein­spra­che erhe­ben und haben Anspruch auf eine Ent­schä­di­gung von bis zu sechs Monats­löh­nen. Las­sen Sie sich bera­ten, damit Ihre lang­jäh­ri­ge Treue zur Fir­ma auch finan­zi­ell ange­mes­sen gewür­digt wird – das ist Ihr gutes Recht.

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Hätten Sie es gewusst?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.