Frage der Woche

Pistenrowdy zerstört Urlaubsfreude

Fra­ge: Mein ver­meint­lich unbe­schwer­ter Ski­aus­flug wäh­rend der Weih­nachts- und Neu­jahrs­zeit nahm eine uner­war­te­te Wen­dung, als mich ein Snow­boar­der buch­stäb­lich “über­fah­ren” hat. Er ist auf der Piste unge­bremst in mich hin­ein­ge­rast. Dabei brach ich mir die rech­te Schul­ter. Mit mei­nen 66 Jah­ren gestal­tet sich die Hei­lung lang­wie­rig. Der Unfall ver­ur­sacht erheb­li­che Kosten. Muss der Snow­boar­der die­se übernehmen?

Ant­wort: Ja, der Snow­boar­der hat­te sei­ne Fahr­wei­se nicht unter Kon­trol­le und damit die Sorg­falts­pflicht ver­letzt. Wie über­all gilt auch auf der Ski­pi­ste: Jeder muss auf den ande­ren Rück­sicht neh­men. Des­halb muss jeder Ski­sport­ler sei­ne Fahr­wei­se den Ver­hält­nis­sen anpas­sen. Der inter­na­tio­na­le Ski­ver­band FIS hat dazu Ver­hal­tens­re­geln auf­ge­stellt. Wer dage­gen ver­stösst, haf­tet für den dadurch ent­stan­de­nen Scha­den. Unter Umstän­den droht sogar ein Straf­ver­fah­ren. Der Snow­boar­der muss Ihnen die ent­stan­de­nen Kosten erset­zen. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel Fran­chise und Selbst­be­halt der Kran­ken­kas­se. Zudem muss er Ihnen die beschä­dig­te Ski­aus­rü­stung bezah­len. Er muss Ihnen auch die Kosten für eine Haus­halts­hil­fe und alle ande­ren not­wen­di­gen Aus­la­gen erset­zen. Aus­ser­dem haben Sie Anspruch auf Schmer­zens­geld. Ihre Ver­si­che­rung wird die von ihr bezahl­ten Hei­lungs­ko­sten vom Snow­boar­der zurück­for­dern. Da Sie bereits Rent­ner sind, hat der Snow­boar­der Glück. Wären Sie noch berufs­tä­tig gewe­sen, hät­te er auch für den Lohn­aus­fall auf­kom­men müs­sen. Bei einem Ski­un­fall ist es wich­tig, die not­wen­di­gen Bewei­se zu sichern. Nur so kön­nen Sie Ihre Ansprü­che gege­be­nen­falls vor Gericht durch­set­zen. Am besten benach­rich­tigt man den Pisten­ver­ant­wort­li­chen des betref­fen­den Ski­ge­bie­tes. Adres­sen von Zeu­gen soll­ten notiert und die Unfall­stel­le allen­falls foto­gra­fiert wer­den. Auch leich­te Ver­let­zun­gen soll­te man sofort ärzt­lich unter­su­chen lassen.

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Hätten Sie es gewusst?

Pausen; was darf Ihr Chef wirklich verlangen?

Fra­ge: Mein Arbeit­ge­ber schreibt mir vor, wie und wann ich mei­ne Pau­sen zu neh­men habe. Er will zudem, dass ich wäh­rend der Mit­tags­pau­se das Tele­fon bedie­ne. Zu guter Letzt zieht er mir noch mei­ne Rau­cher­pau­sen von der Arbeits­zeit ab. Ist das Zuläs­sig? Ant­wort: Ja. Die Pau­sen­re­ge­lung sorgt in vie­len Unter­neh­men regel­mäs­sig für Dis­kus­sio­nen. Das Arbeits­ge­setz (ArG) gibt hier­bei kla­re Vorgaben.

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Teurer Einkaufsbummel: Muss ich für den heruntergefallenen Fernseher bezahlen?

Fra­ge: Beim Kauf einer Musik­an­la­ge bin ich im Geschäft ver­se­hent­lich mit einem aus­ge­stell­ten Fern­se­her zusam­men­ge­stos­sen. Das Gerät fiel her­un­ter und war nicht mehr zu gebrau­chen. Statt mit einer neu­en Musik­an­la­ge die Heim­rei­se anzu­tre­ten, bekam ich eine Rech­nung für den Ver­kaufs­preis des Fern­se­hers über 1’600 Fran­ken. Bin ich tat­säch­lich ver­pflich­tet, die­se Rech­nung zu bezahlen?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.