Frage: Mein vermeintlich unbeschwerter Skiausflug während der Weihnachts- und Neujahrszeit nahm eine unerwartete Wendung, als mich ein Snowboarder buchstäblich “überfahren” hat. Er ist auf der Piste ungebremst in mich hineingerast. Dabei brach ich mir die rechte Schulter. Mit meinen 66 Jahren gestaltet sich die Heilung langwierig. Der Unfall verursacht erhebliche Kosten. Muss der Snowboarder diese übernehmen?
Antwort: Ja, der Snowboarder hatte seine Fahrweise nicht unter Kontrolle und damit die Sorgfaltspflicht verletzt. Wie überall gilt auch auf der Skipiste: Jeder muss auf den anderen Rücksicht nehmen. Deshalb muss jeder Skisportler seine Fahrweise den Verhältnissen anpassen. Der internationale Skiverband FIS hat dazu Verhaltensregeln aufgestellt. Wer dagegen verstösst, haftet für den dadurch entstandenen Schaden. Unter Umständen droht sogar ein Strafverfahren. Der Snowboarder muss Ihnen die entstandenen Kosten ersetzen. Dazu gehören zum Beispiel Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse. Zudem muss er Ihnen die beschädigte Skiausrüstung bezahlen. Er muss Ihnen auch die Kosten für eine Haushaltshilfe und alle anderen notwendigen Auslagen ersetzen. Ausserdem haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Ihre Versicherung wird die von ihr bezahlten Heilungskosten vom Snowboarder zurückfordern. Da Sie bereits Rentner sind, hat der Snowboarder Glück. Wären Sie noch berufstätig gewesen, hätte er auch für den Lohnausfall aufkommen müssen. Bei einem Skiunfall ist es wichtig, die notwendigen Beweise zu sichern. Nur so können Sie Ihre Ansprüche gegebenenfalls vor Gericht durchsetzen. Am besten benachrichtigt man den Pistenverantwortlichen des betreffenden Skigebietes. Adressen von Zeugen sollten notiert und die Unfallstelle allenfalls fotografiert werden. Auch leichte Verletzungen sollte man sofort ärztlich untersuchen lassen.