Frage: Neulich habe ich von Bekannten gehört, dass es Länder gibt, die die erwachsenen Kinder dazu verpflichten, ihre Eltern in regelmässigen Abständen zu besuchen. Ich hatte lediglich zu meiner Mutter ein gutes Verhältnis. Leider ist sie vor zwei Jahren gestorben. Mein Vater lebt nun im Altersheim und ich besuche ihn eigentlich nie. Nach der Aussage der Bekannten frage ich mich, ob ich damit eine Pflicht verletze und mir auch rechtliche Konsequenzen drohen könnten. Gibt es derartige Pflichten in der Schweiz?
Antwort: Nein. Die Behörden können den erwachsenen Kindern keine solche Pflichten auferlegen und die Eltern selber können keine Besuchspflicht der Kinder erzwingen. Darunter fallen jegliche Art von Kontakten sei es durch Besuche, Telefongespräche oder Briefe. Sollte Ihr Vater seine Angelegenheiten nicht mehr selber verrichten können, wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in erster Linie die Kinder angehen und diese betreffend einer Beistandschaft anfragen. Auch hier besteht aber für Sie keine Pflicht. Sie müssen Ihren Vater nicht pflegen, ihn nicht bei sich aufnehmen und auch sonst nicht als Beistand tätig werden. Die KESB setzt dann eine geeignete Drittperson ein. Dennoch kann Ihr Vater Sie aufgrund Ihres Verhaltens benachteiligen. So besteht die Möglichkeit, dass Sie als gesetzlicher Erbe auf den Pflichtteil gesetzt werden und somit 50% Ihres gesetzlichen Erbanspruchs verlieren. Zudem kann Ihr Vater die vollständige Enterbung erwägen, mit dem Argument, dass Sie die Ihnen obliegenden familienrechtlichen Pflichten verletzt haben. Letzteres wird aber durch ein blosses Nichtbesuchen nicht gegeben sein. Sind Sie zudem wohlhabend und kann Ihr Vater seine Kosten nicht mehr decken, müssen Sie den Vater finanziell unterstützen.