Frage der Woche

Pausen; was darf Ihr Chef wirklich verlangen?

Fra­ge: Mein Arbeit­ge­ber schreibt mir vor, wie und wann ich mei­ne Pau­sen zu neh­men habe. Er will zudem, dass ich wäh­rend der Mit­tags­pau­se das Tele­fon bedie­ne. Zu guter Letzt zieht er mir noch mei­ne Rau­cher­pau­sen von der Arbeits­zeit ab. Ist das zulässig?

Ant­wort: Ja. Die Pau­sen­re­ge­lung sorgt in vie­len Unter­neh­men regel­mäs­sig für Dis­kus­sio­nen. Das Arbeits­ge­setz (ArG) gibt hier­bei kla­re Vor­ga­ben. Ab einer täg­li­chen Arbeits­zeit von mehr als 5½ Stun­den haben Arbeit­neh­men­de Anspruch auf min­de­stens 15 Minu­ten Pau­se, bei über sie­ben Stun­den sind es 30 Minu­ten und bei mehr als neun Stun­den eine gan­ze Stun­de. Die­se Pau­sen sind gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und dür­fen nicht durch Ver­trag oder inter­ne Rege­lun­gen ver­kürzt wer­den – selbst wenn der Arbeit­neh­mer zustimmt. Die Pau­sen die­nen dem Gesund­heits­schutz und sind zwin­gend ein­zu­hal­ten. Arbeit­ge­ber haben das Wei­sungs­recht, wie Pau­sen gestal­tet wer­den, dür­fen aber nicht die Min­dest­vor­ga­ben unterschreiten.

Doch wie sieht es mit Rau­cher­pau­sen aus? Einen Rechts­an­spruch auf zusätz­li­che Rau­cher­pau­sen gibt es nicht. Wenn der Arbeit­ge­ber die­se gewährt, darf er die­se Zeit grund­sätz­lich von der effek­ti­ven Arbeits­zeit abzie­hen oder eine ent­spre­chen­de Nach­ar­beit ver­lan­gen. Anders liegt der Fall, wenn Arbeit­neh­men­de wäh­rend der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Pau­se nicht wirk­lich frei ver­fü­gen kön­nen, etwa weil sie Tele­fon­dienst lei­sten müs­sen. In die­sem Fall han­delt es sich nicht um eine Pau­se im Sin­ne des Geset­zes, son­dern um Arbeits­zeit – die­se Zeit muss Ihnen ange­rech­net und bezahlt werden.

Fazit: Ihr Chef darf Rau­cher­pau­sen von der Arbeits­zeit abzie­hen. Lei­stet jedoch jemand Tele­fon­dienst wäh­rend der Pau­se, so gilt die­se Zeit als Arbeitszeit.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.