Frage der Woche

Paket weg, Ärger da

Fra­ge: Neu­lich bestell­te ich bei einem Schwei­zer Online­händ­ler eine neue Bohr­ma­schi­ne im Wert von rund 300 Fran­ken. Die Ware wur­de vom Händ­ler abge­schickt, doch sie kam nie bei mir an. Als ich bei der Post nach­frag­te, wur­de mir gesagt, dass das Paket bei mir im Haus­ein­gang depo­niert wur­de. Das Paket wur­de also offen­bar gestoh­len. Ich habe gele­sen, dass die Post eine Haf­tungs­li­mi­te von bis zu 500 Fran­ken bei Pake­ten hat. Muss dem­nach die Post für mei­nen Scha­den aufkommen?

Ant­wort: Nein. Ihren Scha­den kön­nen Sie nicht auf die Post abwäl­zen. Es stimmt zwar, dass die­se auch für nicht ein­ge­schrie­be­ne Paket­sen­dun­gen bis maxi­mal 500 Fran­ken haf­tet. Das aber bloss, wenn das Paket nicht kor­rekt zuge­stellt wur­de. Pake­te darf der Post­bo­te im Milch­fach depo­nie­ren. Ist das Paket jedoch zu gross und der Emp­fän­ger für eine per­sön­li­che Über­ga­be nicht anzu­tref­fen, muss der Post­bo­te das Paket wie­der mit­neh­men. Tut er dies nicht und stellt das Paket statt­des­sen in den Haus­ein­gang, wur­de das Paket nicht kor­rekt zuge­stellt und die Post haf­tet für den Scha­den. Wird die Sen­dung aus dem Brief- oder aus dem Milch­ka­sten gestoh­len, muss hin­ge­gen der Emp­fän­ger den Scha­den tra­gen. In Ihrem Fall haf­tet die Post den­noch nicht für das gestoh­le­ne Paket. Das Paket wur­de kor­rekt zuge­stellt, obwohl es im Haus­ein­gang depo­niert wur­de. Sie haben näm­lich bei der Post vor län­ge­rer Zeit eine Zustel­ler­mäch­ti­gung ein­ge­rich­tet. Damit haben Sie ver­ein­bart, dass Pake­te im Haus­ein­gang depo­niert wer­den dür­fen. Das Paket wur­de somit kor­rekt zuge­stellt. Mit der Zustel­ler­mäch­ti­gung ging die Haf­tung auf Sie als Emp­fän­ger über. Es emp­fiehlt sich, wert­vol­le Pake­te mit »Signa­tu­re« zu ver­schicken. Die­se dür­fen dann nur gegen Unter­schrift abge­lie­fert wer­den. Alter­na­tiv kön­nen Sie auch den kosten­lo­sen »Pick­Post« Ser­vice der Post nutzen.

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Hätten Sie es gewusst?

Darf ich beschwipst die Piste runterfahren?

Fra­ge: Nach einer feucht­fröh­li­chen Après-Ski-Fei­er behaup­te­te mein Freund, auf der Ski­pi­ste gäbe es kei­ne Alko­hol­gren­ze wie im Stras­sen­ver­kehr und des­halb sei auch „betrun­ken Ski fah­ren“ völ­lig legal. Stimmt das wirk­lich? Ant­wort: Ja, aller­dings ist es nicht ganz so ein­fach – und auf der siche­ren Sei­te ist Ihr Freund kei­nes­falls. Fakt ist: In der Schweiz exi­stiert für Ski­pi­sten tat­säch­lich kei­ne konkrete,

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Plötzliche Kündigung vor der Pension

Fra­ge: Ich bin seit über 35 Jah­ren als Elek­tri­ker in der­sel­ben Fir­ma ange­stellt. Kurz vor mei­ner Pen­si­on hat mir der neue Chef über­ra­schend gekün­digt, angeb­lich aus Grün­den der Erschöp­fung und wegen Kon­flik­ten mit mei­nem direk­ten Vor­ge­setz­ten. Die Kün­di­gung kam ohne Vor­war­nung. Darf er das ein­fach so – ins­be­son­de­re, weil ich kurz vor der Pen­sio­nie­rung ste­he und mein gan­zes Berufs­le­ben für

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.