Leserfragen

Paket weg, Ärger da

Fra­ge: Neu­lich bestell­te ich bei einem Schwei­zer Online­händ­ler eine neue Bohr­ma­schi­ne im Wert von rund 300 Fran­ken. Die Ware wur­de vom Händ­ler abge­schickt, doch sie kam nie bei mir an. Als ich bei der Post nach­frag­te, wur­de mir gesagt, dass das Paket bei mir im Haus­ein­gang depo­niert wur­de. Das Paket wur­de also offen­bar gestoh­len. Ich habe gele­sen, dass die Post eine Haf­tungs­li­mi­te von bis zu 500 Fran­ken bei Pake­ten hat. Muss dem­nach die Post für mei­nen Scha­den aufkommen?

Ant­wort: Nein. Ihren Scha­den kön­nen Sie nicht auf die Post abwäl­zen. Es stimmt zwar, dass die­se auch für nicht ein­ge­schrie­be­ne Paket­sen­dun­gen bis maxi­mal 500 Fran­ken haf­tet. Das aber bloss, wenn das Paket nicht kor­rekt zuge­stellt wur­de. Pake­te darf der Post­bo­te im Milch­fach depo­nie­ren. Ist das Paket jedoch zu gross und der Emp­fän­ger für eine per­sön­li­che Über­ga­be nicht anzu­tref­fen, muss der Post­bo­te das Paket wie­der mit­neh­men. Tut er dies nicht und stellt das Paket statt­des­sen in den Haus­ein­gang, wur­de das Paket nicht kor­rekt zuge­stellt und die Post haf­tet für den Scha­den. Wird die Sen­dung aus dem Brief- oder aus dem Milch­ka­sten gestoh­len, muss hin­ge­gen der Emp­fän­ger den Scha­den tra­gen. In Ihrem Fall haf­tet die Post den­noch nicht für das gestoh­le­ne Paket. Das Paket wur­de kor­rekt zuge­stellt, obwohl es im Haus­ein­gang depo­niert wur­de. Sie haben näm­lich bei der Post vor län­ge­rer Zeit eine Zustel­ler­mäch­ti­gung ein­ge­rich­tet. Damit haben Sie ver­ein­bart, dass Pake­te im Haus­ein­gang depo­niert wer­den dür­fen. Das Paket wur­de somit kor­rekt zuge­stellt. Mit der Zustel­ler­mäch­ti­gung ging die Haf­tung auf Sie als Emp­fän­ger über. Es emp­fiehlt sich, wert­vol­le Pake­te mit »Signa­tu­re« zu ver­schicken. Die­se dür­fen dann nur gegen Unter­schrift abge­lie­fert wer­den. Alter­na­tiv kön­nen Sie auch den kosten­lo­sen »Pick­Post« Ser­vice der Post nutzen.

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Hätten Sie es gewusst?

Darf der Vermieter einen Schlüssel zurückbehalten?

Fra­ge: Ich habe eine neue Woh­nung gemie­tet. Als ich den Miet­ver­trag durch­ge­le­sen habe, sah ich, dass sich mein Ver­mie­ter das Recht vor­be­hält, einen Schlüs­sel zu behal­ten. Als ich ihn dar­auf ange­spro­chen habe, mein­te die­ser, das sei für den Fall, dass er in die Woh­nung müs­se. Darf das mein Ver­mie­ter? Ant­wort: Nein. Durch den Miet­ver­trag hat sich Ihr Ver­mie­ter ver­pflich­tet, Ihnen

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Verletzt in den Ferien

Fra­ge: Wäh­rend mei­nen Feri­en die­sen Herbst habe ich das Arbeits­zim­mer in unse­rem Haus reno­viert. Dabei ist mir die Bohr­ma­schi­ne auf die Hand gefal­len und ich habe mir zwei Fin­ger gebro­chen. Die geplan­te Klet­ter­tour muss­te ich daher absa­gen. Kann ich die ver­pass­ten Klet­ter­fe­ri­en nach­ho­len? Ant­wort: Nein. Denn wer arbeits­un­fä­hig ist, ist nicht immer auch feri­en­un­fä­hig. Arbeits­un­fä­hig bedeu­tet, dass jemand durch eine

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.