Frage: Neulich bestellte ich bei einem Schweizer Onlinehändler eine neue Bohrmaschine im Wert von rund 300 Franken. Die Ware wurde vom Händler abgeschickt, doch sie kam nie bei mir an. Als ich bei der Post nachfragte, wurde mir gesagt, dass das Paket bei mir im Hauseingang deponiert wurde. Das Paket wurde also offenbar gestohlen. Ich habe gelesen, dass die Post eine Haftungslimite von bis zu 500 Franken bei Paketen hat. Muss demnach die Post für meinen Schaden aufkommen?
Antwort: Nein. Ihren Schaden können Sie nicht auf die Post abwälzen. Es stimmt zwar, dass diese auch für nicht eingeschriebene Paketsendungen bis maximal 500 Franken haftet. Das aber bloss, wenn das Paket nicht korrekt zugestellt wurde. Pakete darf der Postbote im Milchfach deponieren. Ist das Paket jedoch zu gross und der Empfänger für eine persönliche Übergabe nicht anzutreffen, muss der Postbote das Paket wieder mitnehmen. Tut er dies nicht und stellt das Paket stattdessen in den Hauseingang, wurde das Paket nicht korrekt zugestellt und die Post haftet für den Schaden. Wird die Sendung aus dem Brief- oder aus dem Milchkasten gestohlen, muss hingegen der Empfänger den Schaden tragen. In Ihrem Fall haftet die Post dennoch nicht für das gestohlene Paket. Das Paket wurde korrekt zugestellt, obwohl es im Hauseingang deponiert wurde. Sie haben nämlich bei der Post vor längerer Zeit eine Zustellermächtigung eingerichtet. Damit haben Sie vereinbart, dass Pakete im Hauseingang deponiert werden dürfen. Das Paket wurde somit korrekt zugestellt. Mit der Zustellermächtigung ging die Haftung auf Sie als Empfänger über. Es empfiehlt sich, wertvolle Pakete mit »Signature« zu verschicken. Diese dürfen dann nur gegen Unterschrift abgeliefert werden. Alternativ können Sie auch den kostenlosen »PickPost« Service der Post nutzen.