Frage der Woche

Ohne Unterhaltsbeitrag kein Besuchsrecht?

Fra­ge: Seit der Schei­dung kann ich mit mei­nem Ex-Mann kein ver­nünf­ti­ges Wort wech­seln, auch nicht in Bezug auf das Besuchs­recht unse­rer Kin­der. In den letz­ten bei­den Mona­ten hat er sogar den Unter­halts­bei­trag für die Kin­der nicht mehr bezahlt. Am lieb­sten wür­de ich ihm des­halb das Besuchs­recht ver­bie­ten. Darf ich das?

Ant­wort: Nein. Das Besuchs­recht ist kei­ne Beloh­nung für ein Wohl­ver­hal­ten Ihres Ex-Man­nes, wel­ches ihm jeder­zeit wie­der ent­zo­gen wer­den darf, wenn Sie mit ihm nicht zufrie­den sind. Das Besuchs­recht wur­de im Schei­dungs­ur­teil durch den Rich­ter fest­ge­legt. Dabei war das Kin­des­wohl ober­ste Leit­li­nie des Urteils. Für das Wohl des Kin­des ist es wich­tig, zu bei­den Eltern­tei­len den Kon­takt auf­recht­erhal­ten zu kön­nen und soweit wie mög­lich auch von bei­den Eltern betreut zu wer­den. Ein Besuchs­ver­bot kann von Ihnen nicht ein­sei­tig ver­hängt wer­den, ein sol­ches wäre nur durch eine Abän­de­rung des Schei­dungs­ur­teils mög­lich. Der Kon­takt zwi­schen Schei­dungs­kin­dern und dem nicht obhuts­be­rech­tig­ten Eltern­teil darf ledig­lich im Inter­es­se des Kin­des­wohls ein­ge­schränkt wer­den. Nur in Aus­nah­me­fäl­len kommt es zu einer gänz­li­chen Ver­wei­ge­rung des Besuchs­rechts. Nicht aus­schlag­ge­bend ist dabei, ob die Unter­halts­bei­trä­ge ord­nungs­ge­mäss bezahlt wur­den. Nicht zu unter­schät­zen ist zudem, dass sich gros­se Span­nun­gen zwi­schen den Eltern bela­stend auf die Kin­der aus­wir­ken. Die­se gera­ten dadurch in einen Loya­li­täts­kon­flikt. In erster Linie haben es die Eltern in der Hand, den Kin­dern die­se Last abzu­neh­men. Die Unstim­mig­kei­ten zwi­schen Ihnen und Ihrem Ex-Mann betref­fen nur Sie bei­de und haben mit den Kin­dern nichts zu tun. Soll­ten sie unter­ein­an­der kei­ne Lösung fin­den, ist der Bei­zug einer Fach­stel­le (zum Bei­spiel Jun­gend- und Fami­li­en­be­ra­tungs­stel­le) sinnvoll.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Wenn die WG zur Nervenprobe wird

Fra­ge: Ich zie­he fürs Stu­di­um in eine WG in Zürich. Was kann ich tun, wenn Mit­be­woh­nen­de nie auf­räu­men und put­zen, dau­ernd Gäste emp­fan­gen oder in der Woh­nung rauchen?

Weiterlesen »

Wenn das Traummotorrad plötzlich weg ist

Fra­ge: Nach der Pro­be­fahrt war für mich klar: Die­ses Motor­rad will ich unbe­dingt haben. Der Ver­käu­fer und ich einig­ten uns münd­lich auf einen Kauf­preis von 7’500 Fran­ken und ver­ein­bar­ten die Abho­lung für eine Woche spä­ter. Als ich kam, war die Maschi­ne weg: Der Ver­käu­fer hat­te sie inzwi­schen für 7’900 Fran­ken einem ande­ren Kun­den ver­kauft und über­ge­ben. Muss ich das ein­fach hinnehmen?

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.