Frage: Seit der Scheidung kann ich mit meinem Ex-Mann kein vernünftiges Wort wechseln, auch nicht in Bezug auf das Besuchsrecht unserer Kinder. In den letzten beiden Monaten hat er sogar den Unterhaltsbeitrag für die Kinder nicht mehr bezahlt. Am liebsten würde ich ihm deshalb das Besuchsrecht verbieten. Darf ich das?
Antwort: Nein. Das Besuchsrecht ist keine Belohnung für ein Wohlverhalten Ihres Ex-Mannes, welches ihm jederzeit wieder entzogen werden darf, wenn Sie mit ihm nicht zufrieden sind. Das Besuchsrecht wurde im Scheidungsurteil durch den Richter festgelegt. Dabei war das Kindeswohl oberste Leitlinie des Urteils. Für das Wohl des Kindes ist es wichtig, zu beiden Elternteilen den Kontakt aufrechterhalten zu können und soweit wie möglich auch von beiden Eltern betreut zu werden. Ein Besuchsverbot kann von Ihnen nicht einseitig verhängt werden, ein solches wäre nur durch eine Abänderung des Scheidungsurteils möglich. Der Kontakt zwischen Scheidungskindern und dem nicht obhutsberechtigten Elternteil darf lediglich im Interesse des Kindeswohls eingeschränkt werden. Nur in Ausnahmefällen kommt es zu einer gänzlichen Verweigerung des Besuchsrechts. Nicht ausschlaggebend ist dabei, ob die Unterhaltsbeiträge ordnungsgemäss bezahlt wurden. Nicht zu unterschätzen ist zudem, dass sich grosse Spannungen zwischen den Eltern belastend auf die Kinder auswirken. Diese geraten dadurch in einen Loyalitätskonflikt. In erster Linie haben es die Eltern in der Hand, den Kindern diese Last abzunehmen. Die Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Mann betreffen nur Sie beide und haben mit den Kindern nichts zu tun. Sollten sie untereinander keine Lösung finden, ist der Beizug einer Fachstelle (zum Beispiel Jungend- und Familienberatungsstelle) sinnvoll.