Frage: Ich bin seit über zehn Jahren mit meinem Mann verheiratet. Wir haben zwei Kinder im Alter von neun und sieben Jahren. Da wir uns nur noch streiten, wollen wir uns scheiden lassen. Über das Besuchsrecht sowie die Höhe der Unterhaltsbeiträge sind sich mein Mann und ich aber nicht einig. Ich möchte mich daher von einem Anwalt beraten lassen. Leider habe ich kein Geld, um dies zu bezahlen. Muss ich nun die Scheidung alleine ohne anwaltliche Hilfe durchziehen?
Antwort: Nein. Sie können ein Gesuch um ”unentgeltliche Rechtspflege“ stellen. Mit der unentgeltlichen Rechtspflege wird Personen, die nicht über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen, um die Prozesskosten zu bezahlen, ermöglicht, Prozesse zu führen. Wird Ihr Gesuch bewilligt, bezahlt der Staat sowohl die anfallenden Gerichts- als auch Anwaltskosten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie tatsächlich nicht in der Lage sind, diese Kosten zu bezahlen. Zudem darf der angestrebte Prozess nicht aussichtslos erscheinen. Beide Bedingungen sind in Ihrem Fall erfüllt. Sie können sich somit an einen Anwalt Ihrer Wahl wenden, welcher Ihre Interessen vor Gericht vertritt und dessen Honorar vom Staat bezahlt wird. Er wird auch das entsprechende Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege beim Gericht stellen. Zu beachten bleibt, dass die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege eine Partei nicht endgültig von der Bezahlung der Kosten befreit. Sobald eine Partei, welcher die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt wurde, dazu in der Lage ist, hat sie die Kosten dem Staat zurückzuzahlen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie eine Erbschaft machen oder sich Ihr Einkommen erhöht. Die Rückforderung des Staates gilt jedoch zeitlich nicht unbegrenzt; der Anspruch verjährt nach zehn Jahren seit Abschluss des Verfahrens.