Frage: Vor einer Woche habe ich in der Nacht in einer Rechtskurve die Kontrolle über mein Auto verloren. Ich bin im Acker gelandet. Es ist jedoch nichts weiter passiert. Leider ist kurz darauf die Polizei vorbeigefahren. Die Polizisten haben mir gesagt, es werde ein Strafverfahren gegen mich eröffnet und ich müsse vermutlich zudem den Ausweis abgeben. Stimmt das, obwohl gar kein Sachschaden entstanden ist?
Antwort: Ja. Bei Ihrem Fahrmanöver ist zwar nichts passiert. Trotzdem haben Sie die Verkehrsregeln verletzt. Diese wollen verhindern, dass es zu gefährlichen Situationen oder gar zu Unfällen kommt. Dementsprechend reicht für eine Bestrafung bereits eine abstrakte Gefährdung. Eine solche liegt vor, wenn durch Ihr Fahrverhalten die erhöhte Möglichkeit für einen Unfall geschaffen wurde. Dies war bei Ihnen zweifelsohne der Fall. Wäre Ihnen in dem Moment, als Sie die Kontrolle über Ihr Fahrzeug verloren haben, ein anderer Verkehrsteilnehmer entgegengekommen, wäre es zu einem fatalen Unfall gekommen. Sie werden deshalb eine Busse oder Geldstrafe wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs und eventuell auch wegen übersetzter Geschwindigkeit erhalten. Damit ist die Sache aber leider noch nicht abgetan. Die Polizei muss Ihren Selbstunfall dem Strassenverkehrsamt melden. Dieses hat zu prüfen, ob es Sie wegen des Selbstunfalls verwarnt oder Ihnen den Führerausweis entzieht. Eine Verwarnung ist nur dann zu erwarten, wenn Sie beim Selbstunfall nur ein leichtes Verschulden trifft und Ihr Fahrmanöver eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen hat. Bei Ihrer Fahrt in den Acker hing es jedoch einzig vom Zufall ab, ob es zu einem grösseren Schaden oder sogar einer Verletzung von Personen kam. Da auch Ihr Verschulden nicht gering war, droht Ihnen Ausweisentzug von mindestens einem Monat.