Frage der Woche

Nichts passiert und trotzdem Ausweisentzug?

Fra­ge: Vor einer Woche habe ich in der Nacht in einer Rechts­kur­ve die Kon­trol­le über mein Auto ver­lo­ren. Ich bin im Acker gelan­det. Es ist jedoch nichts wei­ter pas­siert. Lei­der ist kurz dar­auf die Poli­zei vor­bei­ge­fah­ren. Die Poli­zi­sten haben mir gesagt, es wer­de ein Straf­ver­fah­ren gegen mich eröff­net und ich müs­se ver­mut­lich zudem den Aus­weis abge­ben. Stimmt das, obwohl gar kein Sach­scha­den ent­stan­den ist?

Ant­wort: Ja. Bei Ihrem Fahr­ma­nö­ver ist zwar nichts pas­siert. Trotz­dem haben Sie die Ver­kehrs­re­geln ver­letzt. Die­se wol­len ver­hin­dern, dass es zu gefähr­li­chen Situa­tio­nen oder gar zu Unfäl­len kommt. Dem­entspre­chend reicht für eine Bestra­fung bereits eine abstrak­te Gefähr­dung. Eine sol­che liegt vor, wenn durch Ihr Fahr­ver­hal­ten die erhöh­te Mög­lich­keit für einen Unfall geschaf­fen wur­de. Dies war bei Ihnen zwei­fels­oh­ne der Fall. Wäre Ihnen in dem Moment, als Sie die Kon­trol­le über Ihr Fahr­zeug ver­lo­ren haben, ein ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer ent­ge­gen­ge­kom­men, wäre es zu einem fata­len Unfall gekom­men. Sie wer­den des­halb eine Bus­se oder Geld­stra­fe wegen Nicht­be­herr­schens des Fahr­zeugs und even­tu­ell auch wegen über­setz­ter Geschwin­dig­keit erhal­ten. Damit ist die Sache aber lei­der noch nicht abge­tan. Die Poli­zei muss Ihren Selbst­un­fall dem Stras­sen­ver­kehrs­amt mel­den. Die­ses hat zu prü­fen, ob es Sie wegen des Selbst­un­falls ver­warnt oder Ihnen den Füh­rer­aus­weis ent­zieht. Eine Ver­war­nung ist nur dann zu erwar­ten, wenn Sie beim Selbst­un­fall nur ein leich­tes Ver­schul­den trifft und Ihr Fahr­ma­nö­ver eine gerin­ge Gefahr für die Sicher­heit ande­rer her­vor­ge­ru­fen hat. Bei Ihrer Fahrt in den Acker hing es jedoch ein­zig vom Zufall ab, ob es zu einem grös­se­ren Scha­den oder sogar einer Ver­let­zung von Per­so­nen kam. Da auch Ihr Ver­schul­den nicht gering war, droht Ihnen Aus­weis­ent­zug von min­de­stens einem Monat.

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Hätten Sie es gewusst?

Ungewollte Zusatzarbeiten: Wer zahlt?

Fra­ge: Bei mei­nem Auto muss­ten die Zünd­ker­zen ersetzt wer­den. Als ich jedoch die Rech­nung prüf­te, staun­te ich nicht schlecht: Die Gara­ge hat­te 115 Fran­ken für Zusatz­ar­bei­ten ver­rech­net – dar­un­ter den Ersatz des Ölfil­ters und das Auf­fül­len des Schei­ben­wi­scher­was­sers. Die­se Arbei­ten hat­te ich gar nicht in Auf­trag gege­ben. Muss ich die­se unbe­stell­ten Lei­stun­gen wirk­lich bezah­len? Ant­wort: Nicht zwin­gend. Als Kun­de sind

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Defekte Ware gekauft – Muss ich die Originalverpackung wirklich aufbewahren?

Fra­ge: Ich habe eine neue Kaf­fee­ma­schi­ne gekauft, die aber zu Hau­se nicht rich­tig funk­tio­niert. Die Ver­packung habe ich schon weg­ge­wor­fen. Der Ver­käu­fer behaup­tet jetzt, ich kön­ne ohne Ori­gi­nal­ver­packung nichts rekla­mie­ren. Ist das kor­rekt? Ant­wort: Nein, das stimmt so nicht. Sie haben beim Kauf einen rechts­gül­ti­gen Ver­trag abge­schlos­sen. Grund­sätz­lich gilt zwar: Kein Geschäft ist ver­pflich­tet, funk­tio­nie­ren­de Ware ein­fach so zurück­zu­neh­men oder

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.