Frage: Vor rund acht Jahren wurde meine Freundin schwanger. Ich hatte jedoch Zweifel, ob ich tatsächlich der Vater bin. Dennoch anerkannte ich das Kind, als es zur Welt kam. Ich hatte die Hoffnung, dass wir dadurch unsere Probleme hinter uns lassen können. Nun haben wir uns jedoch getrennt und ich weiss auch, dass ich tatsächlich nicht der leibliche Vater bin. Ich möchte mit meiner Ex-Freundin nichts mehr zu tun haben und daher auch die Vaterschaftsanerkennung rückgängig machen. Ist das möglich?
Antwort: Nein. Wird ein Kind während einer Ehe geboren, gilt der Ehemann der Mutter automatisch als Vater. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Ehemann tatsächlich der Vater ist oder nicht. Bestreitet der Ehemann die Vaterschaft, kann er diese vor Gericht anfechten. Ist die Mutter nicht verheiratet, muss der Vater das Kind beim Zivilstandesamt anerkennen. Erst dann gilt er als Vater und zwischen ihm und dem Kind entsteht ein rechtliches Verwandtschaftsverhältnis, womit alle rechtlichen Folgen wie etwa dem Erbrecht und die Unterhaltspflichten verbunden sind. Da Sie das Kind freiwillig anerkannt haben, bestehen für Sie bei der Anfechtung der Vaterschaft erhöhte Hürden. Sie können die Vaterschaft bloss anfechten, wenn Sie das Kind aufgrund eines Irrtums oder einer Drohung anerkannt haben. Hinzu kommt eine sehr kurze Anfechtungsfrist. Die Anfechtung muss innert einem Jahr erfolgen, nachdem die Drohung weggefallen ist bzw. seit Kenntnis, dass es nicht das eigene Kind ist. Die Anfechtung muss zudem spätestens innert fünf Jahren nach der Anerkennung erfolgen. Sie haben das Kind im Wissen anerkannt, dass Sie möglicherweise nicht der Vater sind. Somit kann von einer Täuschung nicht die Rede sein. Zudem ist die absolute Frist von fünf Jahren abgelaufen. Sie können deshalb die Vaterschaft nicht mehr anfechten. Sie bleiben, zumindest rechtlich gesehen, der Vater des Kindes.