Frage: Anfang dieses Jahres wurde die Wohnung totalsaniert, in der ich wohne. Nun erhielt ich vom Vermieter einen neuen Mietvertrag zugeschickt, den ich gegenzeichnen sollte. Grundsätzlich bin ich mit dem neuen Vertrag einverstanden, lediglich ein Punkt bei den Nebenkosten akzeptiere ich nicht. Kann ich die entsprechende Klausel durchstreichen, bevor ich den Vertrag unterzeichne?
Antwort: Nein. Denn Achtung, wenn Sie den vom Vermieter bereits unterzeichneten Mietvertrag abändern, bevor Sie ihn selbst gegenzeichnen, machen Sie sich strafbar. Ihr Vermieter kann Sie wegen Urkundenfälschung anzeigen. Eine Änderung der Nebenkosten kann vom Vermieter jedoch nicht einfach durch das Unterzeichnen eines neuen Vertrags durchgesetzt werden. Indem Ihr Vermieter Ihnen einen neuen Vertrag zugesendet hat, hat er sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten. Das Gesetz schreibt vor, dass Vertragsänderung wie etwa eine Mietzinserhöhung oder neue Nebenkosten dem Mieter auf einem amtlichen Formular mitgeteilt werden müssen. Die Änderung ist dann ab dem nächstmöglichen Kündigungstermin des Mietvertrags gültig. Haben Sie als Mieter ein solches Formular erhalten, haben Sie 30 Tage Zeit, sich bei der Schlichtungsbehörde dagegen zu wehren. Dieses Verfahren ist für Mieter und Vermieter kostenlos. Haben Sie den neuen Mietvertrag bereits unterzeichnet, können Sie den Vertrag später immer noch anfechten. Ich rate Ihnen, sich zuerst mit Ihrem Vermieter in Verbindung zu setzen. Teilen Sie ihm mit, welche Punkte Sie nicht akzeptieren und bitten Sie ihn, Ihnen den angepassten Vertrag erneut zuzusenden. Finden Sie keine Einigung, unterzeichnen Sie den Vertrag nicht und warten ab, bis Ihr Vermieter Ihnen die Änderungen auf dem amtlichen Formular mitteilt. Diese können Sie dann innert 30 Tagen anfechten.