Frage der Woche

Nach dem Einbruch – muss ich jetzt in Angst leben?

Fra­ge: Letz­te Woche wur­de in mei­ne Woh­nung ein­ge­bro­chen. Als ich abends heim­kam, herrsch­te Cha­os: Schrän­ke offen, Klei­der ver­streut, eine Schei­be zer­bro­chen. Ich habe jetzt stän­dig Angst – beson­ders vor dem Gedan­ken, nachts von Ein­bre­chern über­rascht und gefes­selt zu wer­den. Mein Miet­ver­trag läuft aber bis Ende Sep­tem­ber 2027. Ich hal­te die­se Situa­ti­on kaum aus. Gibt es einen Ausweg?

Ant­wort: Grund­sätz­lich kann eine Miet­woh­nung mit einer Kün­di­gungs­frist von drei Mona­ten auf einen orts­üb­li­chen Ter­min gekün­digt wer­den. In Ihrem Fall besteht jedoch eine feste Bin­dung bis Ende Sep­tem­ber 2027 – ein vor­zei­ti­ger Aus­zug ist also im Nor­mal­fall nicht mög­lich. Es gibt aber eine Aus­nah­me: Sie dür­fen den Ver­trag aus wich­ti­gem Grund aus­ser­or­dent­lich kün­di­gen, wenn Ihnen das Fest­hal­ten am Miet­ver­hält­nis auf­grund unvor­her­seh­ba­rer Umstän­de nicht mehr zumut­bar ist. Die­se Grün­de dür­fen weder vor­aus­seh­bar gewe­sen sein noch in Ihrem Ver­schul­den lie­gen. Nach herr­schen­der Recht­spre­chung kön­nen mas­si­ve Angst­zu­stän­de nach einem Woh­nungs­ein­bruch, wie Sie sie schil­dern, einen wich­ti­gen Grund dar­stel­len. Ver­gleich­bar wäre auch ein schwer­wie­gen­der Zer­würf­nis zwi­schen Haus­be­woh­nern – nicht aber eine beruf­lich beding­te Ver­set­zung in einen ande­ren Lan­des­teil. Sie kön­nen dem­nach eine aus­ser­or­dent­li­che Kün­di­gung mit drei­mo­na­ti­ger Frist auf einen belie­bi­gen Ter­min aus­spre­chen. Aller­dings haf­ten Sie dem Ver­mie­ter für den all­fäl­li­gen Mietz­ins­aus­fall, falls sich kein Nach­fol­ge­mie­ter fin­det – die­se Ersatz­pflicht fällt jedoch weni­ger streng aus, wenn wirk­lich gra­vie­ren­de Grün­de vor­lie­gen. Die Höhe des all­fäl­li­gen Scha­den­er­sat­zes legt näm­lich im Streit­fall der Rich­ter unter Wür­di­gung aller Umstän­de fest. Es emp­fiehlt sich, Ihre Äng­ste und den Ein­bruch schrift­lich zu doku­men­tie­ren und das Gespräch mit dem Ver­mie­ter zu suchen. So schüt­zen Sie Ihre Inter­es­sen bestmöglich.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.