Leserfragen

Muss ich während der Heirat meiner Schwester im Büro schuften?

Fra­ge: Nach inten­si­ver Pla­nung steht end­lich die lang­ersehn­te Hoch­zeit mei­ner Schwe­ster fest. Doch mein Chef will, dass ich an die­sem Tag trotz­dem ins Büro arbei­ten kom­me. Für Hoch­zei­ten und der­glei­chen gebe es bei ihm grund­sätz­lich kei­ne Frei­ta­ge. Muss ich mir das gefal­len lassen?

Ant­wort: Nein. Für drin­gen­de Arzt­be­su­che, Behör­den­gän­ge, Woh­nungs­wech­sel und Hei­rat muss Ihnen der Arbeit­ge­ber Frei­zeit gewäh­ren, sofern sich die­se Ange­le­gen­hei­ten nicht aus­ser­halb der Arbeits­zeit erle­di­gen las­sen. Wie vie­le Frei­ta­ge man für wel­chen Anlass bekommt, steht nicht im Gesetz. Bei den mei­sten Fir­men ist die­se aus­ser­or­dent­li­che Frei­zeit des­we­gen in einem Per­so­nal­re­gle­ment, im Arbeits­ver­trag oder im Gesamt­ar­beits­ver­trag gere­gelt. Ist das nicht der Fall, kann man sich an fol­gen­de Richt­li­ni­en hal­ten: Für die eige­ne Hei­rat gibt es oft­mals zwi­schen 2 und 3 frei­en Tagen, beim Umzug und bei der Geburt des eige­nen Kin­des einen und im Fal­le des Todes eines Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen je nach Ver­wandt­schafts­grad zwi­schen 1 und 3 Tagen. Für die Hoch­zeit eines nahen Ver­wand­ten – wie in Ihrem Fall – bekommt man übli­cher­wei­se einen frei­en Tag. Ob Sie für den Frei­tag bezahlt wer­den, hängt von Ihrem Anstel­lungs­ver­hält­nis ab. Bei einer Anstel­lung im Monats­lohn ist es üblich, dass Sie Lohn erhal­ten. Ange­stell­te im Stun­den­lohn hin­ge­gen bekom­men meist nichts. Ihr Chef muss Ihnen somit für die Hoch­zeit Ihrer Schwe­ster einen Tag frei­ge­ben. Da Sie im Monats­lohn ange­stellt sind und nichts ande­res ver­ein­bart wur­de, darf er Ihnen die Teil­nah­me an der Hoch­zeit Ihrer Schwe­ster nicht vom Lohn abzie­hen. Wich­tig: Obi­ge Aus­füh­run­gen gel­ten für Arbeits­ver­trags­ver­hält­nis­se des Pri­vat­rechts. Öffent­lich-recht­li­che Arbeits­ver­hält­nis­se unter­ste­hen meist eige­nen Regeln.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.