Frage der Woche

Muss ich Überstunden «abbauen»?

Fra­ge: Seit Anfang Jahr arbei­te ich wegen gros­ser Auf­trä­ge deut­lich mehr als ver­ein­bart. Nun sagt mein Chef, ich müs­se die ange­sam­mel­ten Stun­den bis Ende Jahr mit Frei­zeit kom­pen­sie­ren – sonst sei­en sie weg. Darf er das tat­säch­lich anordnen?

Ant­wort: Nein, so ein­fach ist es nicht. Zuerst ist zu unter­schei­den: Über­stun­den sind Stun­den über der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten oder übli­chen Arbeits­zeit. Über­zeit liegt erst vor, wenn die gesetz­li­che wöchent­li­che Höchst­ar­beits­zeit über­schrit­ten wird – je nach Betrieb in der Regel 45 oder 50 Stunden.

Für Über­stun­den gilt: Sie sind grund­sätz­lich mit dem Nor­mal­lohn plus 25%-Zuschlag zu bezah­len, sofern der Zuschlag nicht wirk­sam weg­be­dun­gen wur­de. Statt Geld ist auch ein Aus­gleich durch Frei­zeit mög­lich – aber nur, wenn Sie damit ein­ver­stan­den sind. Die­ses Ein­ver­ständ­nis kann auch schon im Arbeits­ver­trag oder in einem Regle­ment stehen.

Bei Über­zeit ist der Schutz stren­ger: Auch hier kommt ein 25%-Zuschlag zum Tra­gen. Eine Aus­nah­me gilt jedoch für Büro­per­so­nal sowie für tech­ni­sche und ande­re Ange­stell­te mit Ein­schluss des Ver­kaufs­per­so­nals in Gross­be­trie­ben des Detail­han­dels; die­se Mit­ar­bei­ten­den erhal­ten ledig­lich dann eine Über­zeit­ent­schä­di­gung, wenn die Über­zeit­ar­beit 60 Stun­den im Kalen­der­jahr über­steigt. Auf die gesetz­li­che Über­zeit­ent­schä­di­gung kann nicht ver­zich­tet wer­den. Jedoch ist es auch bei der Über­zeit mög­lich, eine Kom­pen­sa­ti­on durch Frei­zeit­be­zug zu vereinbaren.

Hat Ihr Ver­trag kei­ne Regel zur Kom­pen­sa­ti­on und haben Sie dem Frei­zeit­be­zug nicht zuge­stimmt, darf der Chef Ihre Über­stun­den nicht ein­sei­tig als «Zwangs­ur­laub» abbu­chen. Eben­so falsch ist die Dro­hung, die Stun­den ver­fie­len auto­ma­tisch Ende Jahr. Lohn­for­de­run­gen aus dem Arbeits­ver­hält­nis ver­jäh­ren grund­sätz­lich erst nach fünf Jahren.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.