Frage: Ich hatte letzte Woche einen Zahnarzttermin. Weil ich ihn mir fälschlicherweise eine Woche zu spät in der Agenda eingetragen hatte, habe ich den Termin verpasst. Einige Tage später erhielt ich von der Zahnarztpraxis einen Brief, dass mir der Termin dennoch verrechnet wird. Muss ich den versäumten Termin bezahlen?
Antwort: Ja. Auch einen verpassten Zahnarzttermin müssen Sie bezahlen. Der Arzt hatte durch den kurzfristigen Ausfall keine Möglichkeit mehr, den Termin an einen anderen Patienten zu vergeben und so den Arbeitsausfall zu kompensieren. Der entstandene Schaden darf der Arzt dem Patienten in Rechnung stellen. Für eine verpasste Viertelstunde dürfen Zahnärzte 73.2 Taxpunkte verrechnen. Der Zahnarzt hat jedoch die Pflicht, den Schaden möglichst klein zu halten. Er muss versuchen, den ausgefallenen Termin anderweitig zu nutzen. So darf der versäumte Termin nicht in Rechnung gestellt werden, wenn etwa notfallmässig ein anderer Patient behandelt werden kann oder die Behandlung eines anderen Patienten länger dauert. Dasselbe gilt, wenn Sie als Patient den Termin rechtzeitig absagen. In diesem Fall kann der Arzt den Termin an einen anderen Patienten weiter vergeben. Üblicherweise verlangen Arztpraxen, dass ein Termin 24 Stunden zuvor abgesagt wird, damit keine Kosten entstehen. Was im jeweiligen Einzelfall als rechtzeitig gilt, bemisst sich nach den konkreten Verhältnissen der jeweiligen Praxis. In Ihrem Fall hatte der Zahnarzt keine Möglichkeit, den Termin kurzfristig noch anderweitig zu vergeben und die Zeit durch die Behandlung eines anderen Patienten zu nutzen. Sie müssen die Kosten für den verpassten Termin selbst bezahlen. Die Kosten können Sie nicht über die Kranken- oder Unfallversicherung vergüten, diese übernimmt die Rechnung nicht.