Frage der Woche

Muss ich den verpassten Termin bezahlen?

Fra­ge: Ich hat­te letz­te Woche einen Zahn­arzt­ter­min. Weil ich ihn mir fälsch­li­cher­wei­se eine Woche zu spät in der Agen­da ein­ge­tra­gen hat­te, habe ich den Ter­min ver­passt. Eini­ge Tage spä­ter erhielt ich von der Zahn­arzt­pra­xis einen Brief, dass mir der Ter­min den­noch ver­rech­net wird. Muss ich den ver­säum­ten Ter­min bezahlen?

Ant­wort: Ja. Auch einen ver­pass­ten Zahn­arzt­ter­min müs­sen Sie bezah­len. Der Arzt hat­te durch den kurz­fri­sti­gen Aus­fall kei­ne Mög­lich­keit mehr, den Ter­min an einen ande­ren Pati­en­ten zu ver­ge­ben und so den Arbeits­aus­fall zu kom­pen­sie­ren. Der ent­stan­de­ne Scha­den darf der Arzt dem Pati­en­ten in Rech­nung stel­len. Für eine ver­pass­te Vier­tel­stun­de dür­fen Zahn­ärz­te 73.2 Tax­punk­te ver­rech­nen. Der Zahn­arzt hat jedoch die Pflicht, den Scha­den mög­lichst klein zu hal­ten. Er muss ver­su­chen, den aus­ge­fal­le­nen Ter­min ander­wei­tig zu nut­zen. So darf der ver­säum­te Ter­min nicht in Rech­nung gestellt wer­den, wenn etwa not­fall­mäs­sig ein ande­rer Pati­ent behan­delt wer­den kann oder die Behand­lung eines ande­ren Pati­en­ten län­ger dau­ert. Das­sel­be gilt, wenn Sie als Pati­ent den Ter­min recht­zei­tig absa­gen. In die­sem Fall kann der Arzt den Ter­min an einen ande­ren Pati­en­ten wei­ter ver­ge­ben. Übli­cher­wei­se ver­lan­gen Arzt­pra­xen, dass ein Ter­min 24 Stun­den zuvor abge­sagt wird, damit kei­ne Kosten ent­ste­hen. Was im jewei­li­gen Ein­zel­fall als recht­zei­tig gilt, bemisst sich nach den kon­kre­ten Ver­hält­nis­sen der jewei­li­gen Pra­xis. In Ihrem Fall hat­te der Zahn­arzt kei­ne Mög­lich­keit, den Ter­min kurz­fri­stig noch ander­wei­tig zu ver­ge­ben und die Zeit durch die Behand­lung eines ande­ren Pati­en­ten zu nut­zen. Sie müs­sen die Kosten für den ver­pass­ten Ter­min selbst bezah­len. Die Kosten kön­nen Sie nicht über die Kran­ken- oder Unfall­ver­si­che­rung ver­gü­ten, die­se über­nimmt die Rech­nung nicht.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.