Frage der Woche

Muss ich das Haus verlassen?

Fra­ge: Mein Mann und ich strei­ten uns die gan­ze Zeit. Ich möch­te daher eine Aus­zeit und mich zumin­dest vor­über­ge­hend von ihm tren­nen. Ich habe ihn des­halb gebe­ten, das Haus zu ver­las­sen. Davon will er aller­dings nichts wis­sen. Er behaup­tet, ihm gehö­re das Haus. Wenn schon jemand aus­zie­hen müs­se, dann sei ich das mit den Kin­dern. Stimmt das?

Ant­wort: Nein. Nach­dem eine ein­ver­nehm­li­che Lösung über den Aus­zug aus dem Haus nicht mög­lich ist, kön­nen Sie den Rich­ter anru­fen und von ihm eine Ent­schei­dung ver­lan­gen. Der Rich­ter wird bei sei­nem Urteil vor­ab unter­su­chen, wel­cher Ehe­gat­te den grös­se­ren Nut­zen an der Fami­li­en­woh­nung hat. Aus­schlag­ge­bend ist mit andern Wor­ten die Zweck­mäs­sig­keit. Sind Kin­der vor­han­den, soll­te die­sen ermög­licht wer­den in der bis­he­ri­gen, ver­trau­ten Umge­bung zu blei­ben. Die Fami­li­en­woh­nung wird in einem sol­chen Fall daher dem­je­ni­gen Ehe­gat­ten zuge­wie­sen, wel­cher die Kin­der betreut. Wei­ter sind aber auch beruf­li­che Aspek­te (ein Ehe­gat­te übt bei­spiels­wei­se sei­ne beruf­li­che Tätig­keit in der Woh­nung aus) oder gesund­heit­li­che Grün­de (eine Woh­nung wur­de extra an die Inva­li­di­tät eines Ehe­gat­ten ange­passt) zu berück­sich­ti­gen. Schluss­end­lich wird der Rich­ter auch die Chan­cen bei der Woh­nungs­su­che mit­be­rück­sich­ti­gen. Die­se sind für eine erwerbs­tä­ti­ge Per­son ohne Kin­der erfah­rungs­ge­mäss bes­ser als für einen allein­er­zie­hen­den Erwach­se­nen ohne Erwerbs­ein­kom­men. Erst wenn die Abwä­gung der gegen­sei­ti­gen Inter­es­sen der Ehe­gat­ten kein ein­deu­ti­ges Ergeb­nis her­vor­bringt, sind die Eigen­tums­ver­hält­nis­se mass­ge­bend. Nach­dem Sie auch künf­tig die Kin­der betreu­en wer­den und auch sonst kei­ne Grün­de zu Gun­sten Ihres Ehe­man­nes spre­chen, wird der Rich­ter Ihnen das Haus zur Benut­zung zuwei­sen. Sie müs­sen das Haus also nicht ver­las­sen. Anders sieht es jedoch nach der Ehe­schei­dung aus. Nach der Schei­dung sind näm­lich grund­sätz­lich die Eigen­tums­ver­hält­nis­se für die Zuwei­sung der Lie­gen­schaft massgebend.

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Hätten Sie es gewusst?

Wie lange muss ich noch warten?

Fra­ge: Mein Note­book konn­te ich plötz­lich nicht mehr star­ten. Da die Garan­tie­frist abge­lau­fen ist, habe ich den Com­pu­ter vor zwei Mona­ten zur Repa­ra­tur gebracht. Nach­dem sich der Com­pu­ter­la­den nicht gemel­det hat, habe ich wie­der­holt nach­ge­fragt. Ich wur­de aber immer wie­der ver­trö­stet und hin­ge­hal­ten. Nun ist mir der Gedulds­fa­den geris­sen. Muss ich mir die Hin­hal­te­tak­tik des Com­pu­ter­la­dens noch lan­ge gefal­len lassen?

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Ferienfrust im Hotel

Fra­ge: Ich habe mei­ne Feri­en nach Zypern im Rei­se­bü­ro gebucht. Nach­dem ich gestern am Feri­en­ziel ange­kom­men bin, ist mei­ne Ent­täu­schung rie­sig. Weder weist das Hotel die ange­prie­se­ne ruhi­ge und gepfleg­te Lage auf, noch ent­spre­chen die Hotel­zim­mer der Beschrei­bung im Pro­spekt. Zur Beweis­si­che­rung habe ich alles foto­gra­fiert. Kann ich nun vom Rei­se­ver­an­stal­ter Scha­den­er­satz ver­lan­gen? Ant­wort: Ja, Sie müs­sen aber gewis­se Formalitäten

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.