Frage der Woche

Muss ich das Haus verlassen?

Fra­ge: Mein Mann und ich strei­ten uns die gan­ze Zeit. Ich möch­te daher eine Aus­zeit und mich zumin­dest vor­über­ge­hend von ihm tren­nen. Ich habe ihn des­halb gebe­ten, das Haus zu ver­las­sen. Davon will er aller­dings nichts wis­sen. Er behaup­tet, ihm gehö­re das Haus. Wenn schon jemand aus­zie­hen müs­se, dann sei ich das mit den Kin­dern. Stimmt das?

Ant­wort: Nein. Nach­dem eine ein­ver­nehm­li­che Lösung über den Aus­zug aus dem Haus nicht mög­lich ist, kön­nen Sie den Rich­ter anru­fen und von ihm eine Ent­schei­dung ver­lan­gen. Der Rich­ter wird bei sei­nem Urteil vor­ab unter­su­chen, wel­cher Ehe­gat­te den grös­se­ren Nut­zen an der Fami­li­en­woh­nung hat. Aus­schlag­ge­bend ist mit andern Wor­ten die Zweck­mäs­sig­keit. Sind Kin­der vor­han­den, soll­te die­sen ermög­licht wer­den in der bis­he­ri­gen, ver­trau­ten Umge­bung zu blei­ben. Die Fami­li­en­woh­nung wird in einem sol­chen Fall daher dem­je­ni­gen Ehe­gat­ten zuge­wie­sen, wel­cher die Kin­der betreut. Wei­ter sind aber auch beruf­li­che Aspek­te (ein Ehe­gat­te übt bei­spiels­wei­se sei­ne beruf­li­che Tätig­keit in der Woh­nung aus) oder gesund­heit­li­che Grün­de (eine Woh­nung wur­de extra an die Inva­li­di­tät eines Ehe­gat­ten ange­passt) zu berück­sich­ti­gen. Schluss­end­lich wird der Rich­ter auch die Chan­cen bei der Woh­nungs­su­che mit­be­rück­sich­ti­gen. Die­se sind für eine erwerbs­tä­ti­ge Per­son ohne Kin­der erfah­rungs­ge­mäss bes­ser als für einen allein­er­zie­hen­den Erwach­se­nen ohne Erwerbs­ein­kom­men. Erst wenn die Abwä­gung der gegen­sei­ti­gen Inter­es­sen der Ehe­gat­ten kein ein­deu­ti­ges Ergeb­nis her­vor­bringt, sind die Eigen­tums­ver­hält­nis­se mass­ge­bend. Nach­dem Sie auch künf­tig die Kin­der betreu­en wer­den und auch sonst kei­ne Grün­de zu Gun­sten Ihres Ehe­man­nes spre­chen, wird der Rich­ter Ihnen das Haus zur Benut­zung zuwei­sen. Sie müs­sen das Haus also nicht ver­las­sen. Anders sieht es jedoch nach der Ehe­schei­dung aus. Nach der Schei­dung sind näm­lich grund­sätz­lich die Eigen­tums­ver­hält­nis­se für die Zuwei­sung der Lie­gen­schaft massgebend.

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Hätten Sie es gewusst?

Ungewollte Zusatzarbeiten: Wer zahlt?

Fra­ge: Bei mei­nem Auto muss­ten die Zünd­ker­zen ersetzt wer­den. Als ich jedoch die Rech­nung prüf­te, staun­te ich nicht schlecht: Die Gara­ge hat­te 115 Fran­ken für Zusatz­ar­bei­ten ver­rech­net – dar­un­ter den Ersatz des Ölfil­ters und das Auf­fül­len des Schei­ben­wi­scher­was­sers. Die­se Arbei­ten hat­te ich gar nicht in Auf­trag gege­ben. Muss ich die­se unbe­stell­ten Lei­stun­gen wirk­lich bezah­len? Ant­wort: Nicht zwin­gend. Als Kun­de sind

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Defekte Ware gekauft – Muss ich die Originalverpackung wirklich aufbewahren?

Fra­ge: Ich habe eine neue Kaf­fee­ma­schi­ne gekauft, die aber zu Hau­se nicht rich­tig funk­tio­niert. Die Ver­packung habe ich schon weg­ge­wor­fen. Der Ver­käu­fer behaup­tet jetzt, ich kön­ne ohne Ori­gi­nal­ver­packung nichts rekla­mie­ren. Ist das kor­rekt? Ant­wort: Nein, das stimmt so nicht. Sie haben beim Kauf einen rechts­gül­ti­gen Ver­trag abge­schlos­sen. Grund­sätz­lich gilt zwar: Kein Geschäft ist ver­pflich­tet, funk­tio­nie­ren­de Ware ein­fach so zurück­zu­neh­men oder

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.