Frage der Woche

Muss ich das Haus verlassen?

Fra­ge: Mein Mann und ich strei­ten uns die gan­ze Zeit. Ich möch­te daher eine Aus­zeit und mich zumin­dest vor­über­ge­hend von ihm tren­nen. Ich habe ihn des­halb gebe­ten, das Haus zu ver­las­sen. Davon will er aller­dings nichts wis­sen. Er behaup­tet, ihm gehö­re das Haus. Wenn schon jemand aus­zie­hen müs­se, dann sei ich das mit den Kin­dern. Stimmt das?

Ant­wort: Nein. Nach­dem eine ein­ver­nehm­li­che Lösung über den Aus­zug aus dem Haus nicht mög­lich ist, kön­nen Sie den Rich­ter anru­fen und von ihm eine Ent­schei­dung ver­lan­gen. Der Rich­ter wird bei sei­nem Urteil vor­ab unter­su­chen, wel­cher Ehe­gat­te den grös­se­ren Nut­zen an der Fami­li­en­woh­nung hat. Aus­schlag­ge­bend ist mit andern Wor­ten die Zweck­mäs­sig­keit. Sind Kin­der vor­han­den, soll­te die­sen ermög­licht wer­den in der bis­he­ri­gen, ver­trau­ten Umge­bung zu blei­ben. Die Fami­li­en­woh­nung wird in einem sol­chen Fall daher dem­je­ni­gen Ehe­gat­ten zuge­wie­sen, wel­cher die Kin­der betreut. Wei­ter sind aber auch beruf­li­che Aspek­te (ein Ehe­gat­te übt bei­spiels­wei­se sei­ne beruf­li­che Tätig­keit in der Woh­nung aus) oder gesund­heit­li­che Grün­de (eine Woh­nung wur­de extra an die Inva­li­di­tät eines Ehe­gat­ten ange­passt) zu berück­sich­ti­gen. Schluss­end­lich wird der Rich­ter auch die Chan­cen bei der Woh­nungs­su­che mit­be­rück­sich­ti­gen. Die­se sind für eine erwerbs­tä­ti­ge Per­son ohne Kin­der erfah­rungs­ge­mäss bes­ser als für einen allein­er­zie­hen­den Erwach­se­nen ohne Erwerbs­ein­kom­men. Erst wenn die Abwä­gung der gegen­sei­ti­gen Inter­es­sen der Ehe­gat­ten kein ein­deu­ti­ges Ergeb­nis her­vor­bringt, sind die Eigen­tums­ver­hält­nis­se mass­ge­bend. Nach­dem Sie auch künf­tig die Kin­der betreu­en wer­den und auch sonst kei­ne Grün­de zu Gun­sten Ihres Ehe­man­nes spre­chen, wird der Rich­ter Ihnen das Haus zur Benut­zung zuwei­sen. Sie müs­sen das Haus also nicht ver­las­sen. Anders sieht es jedoch nach der Ehe­schei­dung aus. Nach der Schei­dung sind näm­lich grund­sätz­lich die Eigen­tums­ver­hält­nis­se für die Zuwei­sung der Lie­gen­schaft massgebend.

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Hätten Sie es gewusst?

Ohne Unterhaltsbeitrag kein Besuchsrecht?

Fra­ge: Seit der Schei­dung kann ich mit mei­nem Ex-Mann kein ver­nünf­ti­ges Wort wech­seln, auch nicht in Bezug auf das Besuchs­recht unse­rer Kin­der. In den letz­ten bei­den Mona­ten hat er sogar den Unter­halts­bei­trag für die Kin­der nicht mehr bezahlt. Am lieb­sten wür­de ich ihm des­halb das Besuchs­recht ver­bie­ten. Darf ich das? Ant­wort: Nein. Das Besuchs­recht ist kei­ne Beloh­nung für ein Wohl­ver­hal­ten Ihres

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Trotz Vertrag nicht bezahlen?

Fra­ge: Nach drei Jah­ren streik­te mein Geschirr­spü­ler plötz­lich, er liess sich nicht mehr star­ten. Mein Ver­mie­ter reagier­te prompt und kurz dar­auf wur­de der Scha­den durch einen Hand­wer­ker beho­ben. Mei­ne Freu­de währ­te jedoch nicht lan­ge, bekam ich doch wenig spä­ter eine Rech­nung über 180 Fran­ken. In mei­nem Miet­ver­trag steht, der Mie­ter muss für Repa­ra­tur­ko­sten bis zu 200 Fran­ken sel­ber auf­kom­men. Bin

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.