Frage der Woche

Muss ich bezahlen?

Fra­ge: Vor Kur­zem brach­te ich mein Auto zum Gara­gi­sten. Zuvor woll­te ich wis­sen, was die Repa­ra­tur kosten wür­de. Dazu bock­te er mein Auto auf und inspi­zier­te es gründ­lich. Schluss­end­lich mein­te er, die Kosten wür­den sich etwa auf 800 Fran­ken belau­fen. Das war mir zu teu­er, was ich ihm auch so mit­teil­te. Jetzt erhielt ich in der Post eine Rech­nung über 60 Fran­ken für den Kosten­vor­anschlag. Muss ich die­sen bezahlen?

Ant­wort: Ja. Grund­sätz­lich sind Kosten­vor­anschlä­ge Gra­tis­lei­stun­gen des Unter­neh­mens, um Sie als Kun­den zu gewin­nen. So etwa wenn der Maler kurz über den Dau­men aus­rech­net, wie viel das Strei­chen des Wohn­zim­mers kostet oder wenn der Elek­tri­ker grob schätzt, wie teu­er die Instal­la­ti­on der neu­en Lam­pe ist. Der Auf­wand für die Kosten­ab­schät­zung ist so gering, dass Sie als Kun­de nichts schul­den. Anders ist die Rechts­la­ge, wenn der Hand­wer­ker bereits im Vor­feld mit­teilt, was er für den Kosten­vor­anschlag ver­rech­net, ein Ent­gelt üblich ist oder die Ver­gü­tung der Kosten­ab­schät­zung still­schwei­gend ver­ein­bart wur­de. Üblich ist eine kosten­pflich­ti­ge Kosten­ab­schät­zung unter ande­rem bei Unter­hal­tungs­elek­tro­nik und Haus­halts­ge­rä­ten, da die­se zur Feh­ler­su­che meist auf­ge­schraubt wer­den müs­sen. Von einer still­schwei­gen­den Ver­ein­ba­rung muss aus­ge­gan­gen wer­den, wenn der Auf­wand des Hand­wer­kers den übli­chen Rah­men einer Kosten­ab­schät­zung klar über­stei­gen und Sie als Kun­de die­se nur gegen eine Ver­gü­tung erwar­ten konn­ten. So bspw. wenn der Hand­wer­ker auf­wen­di­ge Plä­ne anfer­tigt und detail­lier­te Berech­nun­gen anstellt oder wenn auf­wen­di­ge­re Abklä­run­gen nötig sind. In Ihrem Fall schau­te der Gara­gist nicht bloss kurz unter die Motor­hau­be des Autos, son­dern bock­te die­ses auf und nahm eine gründ­li­che Feh­ler­ana­ly­se vor. Der Gara­gist hat­te einen erheb­li­chen Auf­wand, den er Ihnen in Rech­nung stel­len kann.

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Hätten Sie es gewusst?

Geschenkt ist nicht geschenkt?

Fra­ge: Vor sechs Jah­ren habe ich mich selbst­stän­dig gemacht. Um mir dabei zu hel­fen, hat mir mein Vater einen Betrag von 50’000 Fran­ken geschenkt. Unter­des­sen ist nach mei­ner Mut­ter auch mein Vater gestor­ben. Mei­ne Geschwi­ster behaup­ten nun, die Schen­kung sei von mei­nem Erb­teil abzu­zie­hen. Im Schen­kungs­ver­trag ist aber eine sol­che Rück­zah­lungs­pflicht nicht vor­ge­se­hen. Was im Erb­fall gilt, ist gar nicht

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Hundebiss ohne Folgen?

Fra­ge: Ich habe mich neu­lich mit dem Auto ver­fah­ren. Ich woll­te daher bei einem Haus nach dem Weg fra­gen. Nach­dem auf mein Läu­ten am Gar­ten­zaun nie­mand öff­ne­te, bin ich zur Haus­tü­re gelau­fen. Plötz­lich kam ein Hund hin­ter dem Haus her­vor­ge­sprun­gen, zer­riss mei­ne Hose und biss mich ins Bein. Der Hun­de­be­sit­zer will mir den ange­rich­te­ten Scha­den nicht bezah­len. Habe ich Anspruch

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.