Frage: Mein Ex-Mann bezahlt mir Alimente für unsere gemeinsame Tochter Lena. Lena braucht jetzt eine neue Brille, will Fahrradfahren lernen und geht bald ins Schullager. All das kostet Geld. Muss ich dies aus den Alimenten bezahlen?
Antwort: Nein, nicht alles. Aus den monatlichen Unterhaltsbeiträgen Ihres Ex-Mannes müssen Sie die üblichen Kosten finanzieren, die Lena verursacht. Das wären beispielsweise Unterkunft, Essen, Kleider oder Krankenkasse. Fahrradfahren gehört zur Allgemeinbildung. Das Velo ist somit Teil der Grundausstattung jedes Kindes und muss aus den Alimenten bezahlt werden. Je nach Verhältnissen reicht auch ein gebrauchtes Fahrrad. Bei ausserordentlichen Bedürfnissen des Kindes verpflichtet das Gesetz die Eltern zur Leistung eines besonderen Beitrags. Dabei geht es um einmalige oder zeitlich begrenzte Kosten, die im Zeitpunkt der Scheidung weder bestimmbar noch vorhersehbar waren. Beispiele hierfür wären die Kosten für Zahnkorrekturen, für schulischen Stütz- und Nachhilfeunterricht von begrenzter Dauer oder eben für die Anschaffung einer Brille. Wer wie viel an die Brille zahlen muss, hängt von der individuellen Leistungskraft ab. Sie haben nach Abzug des Existenzminimums noch 1000 Franken zu Verfügung, Ihr Ex-Mann 2000 Franken. Somit erscheint es angemessen, dass Sie einen Drittel und Ihr Ex-Mann zwei Drittel der anfallenden Kosten bezahlen. Obligatorische Schullager gehören nach der mehrheitlich vertretenen Meinung zum üblichen Ausbildungsgang in Schulen und können somit nicht als «nicht vorhergesehen» bezeichnet werden. Anders wäre es bei einem Sprachaufenthalt des Kindes. Diese Kosten würden nicht durch die Alimente gedeckt. Sofern Sie sich mit Ihrem Ex-Mann über solche Kosten nicht einigen können trifft das Gericht eine endgültige Entscheidung.