Frage der Woche

Muss ich alles aus den Kinderalimenten bezahlen?

Fra­ge: Mein Ex-Mann bezahlt mir Ali­men­te für unse­re gemein­sa­me Toch­ter Lena. Lena braucht jetzt eine neue Bril­le, will Fahr­rad­fah­ren ler­nen und geht bald ins Schullager. All das kostet Geld. Muss ich dies aus den Ali­men­ten bezahlen?

Ant­wort: Nein, nicht alles. Aus den monat­li­chen Unter­halts­bei­trä­gen Ihres Ex-Man­nes müs­sen Sie die übli­chen Kosten finan­zie­ren, die Lena ver­ur­sacht. Das wären bei­spiels­wei­se Unter­kunft, Essen, Klei­der oder Kran­ken­kas­se. Fahr­rad­fah­ren gehört zur All­ge­mein­bil­dung. Das Velo ist somit Teil der Grund­aus­stat­tung jedes Kin­des und muss aus den Ali­men­ten bezahlt wer­den. Je nach Ver­hält­nis­sen reicht auch ein gebrauch­tes Fahr­rad. Bei aus­ser­or­dent­li­chen Bedürf­nis­sen des Kin­des ver­pflich­tet das Gesetz die Eltern zur Lei­stung eines beson­de­ren Bei­trags. Dabei geht es um ein­ma­li­ge oder zeit­lich begrenz­te Kosten, die im Zeit­punkt der Schei­dung weder bestimm­bar noch vor­her­seh­bar waren. Bei­spie­le hier­für wären die Kosten für Zahn­kor­rek­tu­ren, für schu­li­schen Stütz- und Nach­hil­fe­un­ter­richt von begrenz­ter Dau­er oder eben für die Anschaf­fung einer Bril­le. Wer wie viel an die Bril­le zah­len muss, hängt von der indi­vi­du­el­len Lei­stungs­kraft ab. Sie haben nach Abzug des Exi­stenz­mi­ni­mums noch 1000 Fran­ken zu Ver­fü­gung, Ihr Ex-Mann 2000 Fran­ken. Somit erscheint es ange­mes­sen, dass Sie einen Drit­tel und Ihr Ex-Mann zwei Drit­tel der anfal­len­den Kosten bezah­len. Obli­ga­to­ri­sche Schullager gehö­ren nach der mehr­heit­lich ver­tre­te­nen Mei­nung zum übli­chen Aus­bil­dungs­gang in Schu­len und kön­nen somit nicht als «nicht vor­her­ge­se­hen» bezeich­net wer­den. Anders wäre es bei einem Sprach­auf­ent­halt des Kin­des. Die­se Kosten wür­den nicht durch die Ali­men­te gedeckt. Sofern Sie sich mit Ihrem Ex-Mann über sol­che Kosten nicht eini­gen kön­nen trifft das Gericht eine end­gül­ti­ge Entscheidung.

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Hätten Sie es gewusst?

Gestohlenes Handy

Fra­ge: Ich habe bei einem Fuss­ball­tur­nier in der Gar­de­ro­be ein Han­dy gestoh­len. Die gan­ze Sache ist auf­ge­flo­gen und ich habe kürz­lich einen Straf­be­fehl erhal­ten. Dar­in steht geschrie­ben, das Han­dy habe einen Wert von 450 Fran­ken und dass ich wegen Dieb­stahls bestraft wer­de. Im Swis­s­­com-Shop ist das Gerät jedoch schon ab 270 Fran­ken (ohne Abo) aus­ge­schrie­ben. Ändert dies etwas am Ergebnis?

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Wenn nichts mehr geht

Fra­ge: In mei­ner Miet­woh­nung läuft das Was­ser im Spül­becken nicht mehr ab. Das Abfluss­rohr ist nach dem Siphon ver­stopft. Ich habe direkt den Sani­tär auf­ge­bo­ten und ihm gesagt, er müs­se die Rech­nung dem Ver­mie­ter zustel­len. Ist die­ses Vor­ge­hen kor­rekt? Ant­wort: Nein. Liegt ein Man­gel vor, stellt sich die Fra­ge, ob die­sen der Ver­mie­ter oder der Mie­ter zu behe­ben hat. Gemäss

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.