Frage: Ich lasse meine Steuererklärung seit Jahren vom selben Steuerberater ausfüllen. Jetzt habe ich den Steuerberater gewechselt. Dieser meint, ich hätte in den letzten Jahren mehrere tausend Franken zu viel an Steuern bezahlt, da sein Vorgänger nicht alle Abzüge gelten gemacht hat. Kann ich die zu viel bezahlten Steuern von meinem ehemaligen Steuerberater zurückverlangen?
Antwort: Ja. Zum Steuerberater besteht ein Auftragsverhältnis. Dadurch schuldet er eine getreue und sorgfältige Ausführung des übertragenen Geschäfts. Verletzt er diese Pflicht, ist er schadenersatzpflichtig. Damit der Haftungsanspruch erfolgreich durchgesetzt werden kann, muss der Steuerpflichtigen einen Schaden erlitten haben, welcher durch eine Pflichtverletzung des Steuerberaters entstanden ist. Zudem muss dem Steuerberater ein Verschulden vorgeworfen werden können. Hätte Ihr ehemaliger Steuerberater alle Abzüge korrekt vorgenommen, wäre Ihre Steuerrechnung tiefer ausgefallen. Da die Einsprachefrist der vergangenen Steuerperioden schon lange abgelaufen ist, können Sie die bereits bezahlten Steuern nicht mehr zurückfordern. Als Fachmann hätte Ihr Steuerberater die Abzugsmöglichkeiten kennen müssen. Die aufgrund seiner fehlerhaften Arbeit zu viel bezahlten Steuern können Sie daher von ihm zurückverlangen. Anders sähe es aus, wenn Sie sogenannte Nachsteuern bezahlen müssen. Das sind nicht oder zu wenig verlangte Steuern, die kein schuldhaftes Verhalten voraussetzen. Solche Nachsteuern müssen Sie selbst bezahlen und der Steuerberater kann hierfür nicht belangt werden. Beachte: Voraussetzung für eine Haftung des Steuerberaters ist immer, dass Sie ihn richtig und vollständig informieren. Ist dies nicht der Fall, entfällt seine Haftung.