Frage der Woche

Muss der Steuerberater meine Steuern bezahlen?

Fra­ge: Ich las­se mei­ne Steu­er­erklä­rung seit Jah­ren vom sel­ben Steu­er­be­ra­ter aus­fül­len. Jetzt habe ich den Steu­er­be­ra­ter gewech­selt. Die­ser meint, ich hät­te in den letz­ten Jah­ren meh­re­re tau­send Fran­ken zu viel an Steu­ern bezahlt, da sein Vor­gän­ger nicht alle Abzü­ge gel­ten gemacht hat. Kann ich die zu viel bezahl­ten Steu­ern von mei­nem ehe­ma­li­gen Steu­er­be­ra­ter zurückverlangen?

Ant­wort: Ja. Zum Steu­er­be­ra­ter besteht ein Auf­trags­ver­hält­nis. Dadurch schul­det er eine getreue und sorg­fäl­ti­ge Aus­füh­rung des über­tra­ge­nen Geschäfts. Ver­letzt er die­se Pflicht, ist er scha­den­er­satz­pflich­tig. Damit der Haf­tungs­an­spruch erfolg­reich durch­ge­setzt wer­den kann, muss der Steu­er­pflich­ti­gen einen Scha­den erlit­ten haben, wel­cher durch eine Pflicht­ver­let­zung des Steu­er­be­ra­ters ent­stan­den ist. Zudem muss dem Steu­er­be­ra­ter ein Ver­schul­den vor­ge­wor­fen wer­den kön­nen. Hät­te Ihr ehe­ma­li­ger Steu­er­be­ra­ter alle Abzü­ge kor­rekt vor­ge­nom­men, wäre Ihre Steu­er­rech­nung tie­fer aus­ge­fal­len. Da die Ein­spra­che­frist der ver­gan­ge­nen Steu­er­pe­ri­oden schon lan­ge abge­lau­fen ist, kön­nen Sie die bereits bezahl­ten Steu­ern nicht mehr zurück­for­dern. Als Fach­mann hät­te Ihr Steu­er­be­ra­ter die Abzugs­mög­lich­kei­ten ken­nen müs­sen. Die auf­grund sei­ner feh­ler­haf­ten Arbeit zu viel bezahl­ten Steu­ern kön­nen Sie daher von ihm zurück­ver­lan­gen. Anders sähe es aus, wenn Sie soge­nann­te Nach­steu­ern bezah­len müs­sen. Das sind nicht oder zu wenig ver­lang­te Steu­ern, die kein schuld­haf­tes Ver­hal­ten vor­aus­set­zen. Sol­che Nach­steu­ern müs­sen Sie selbst bezah­len und der Steu­er­be­ra­ter kann hier­für nicht belangt wer­den. Beach­te: Vor­aus­set­zung für eine Haf­tung des Steu­er­be­ra­ters ist immer, dass Sie ihn rich­tig und voll­stän­dig infor­mie­ren. Ist dies nicht der Fall, ent­fällt sei­ne Haftung.

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Hätten Sie es gewusst?

Geschenkt ist nicht geschenkt?

Fra­ge: Vor sechs Jah­ren habe ich mich selbst­stän­dig gemacht. Um mir dabei zu hel­fen, hat mir mein Vater einen Betrag von 50’000 Fran­ken geschenkt. Unter­des­sen ist nach mei­ner Mut­ter auch mein Vater gestor­ben. Mei­ne Geschwi­ster behaup­ten nun, die Schen­kung sei von mei­nem Erb­teil abzu­zie­hen. Im Schen­kungs­ver­trag ist aber eine sol­che Rück­zah­lungs­pflicht nicht vor­ge­se­hen. Was im Erb­fall gilt, ist gar nicht

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Hundebiss ohne Folgen?

Fra­ge: Ich habe mich neu­lich mit dem Auto ver­fah­ren. Ich woll­te daher bei einem Haus nach dem Weg fra­gen. Nach­dem auf mein Läu­ten am Gar­ten­zaun nie­mand öff­ne­te, bin ich zur Haus­tü­re gelau­fen. Plötz­lich kam ein Hund hin­ter dem Haus her­vor­ge­sprun­gen, zer­riss mei­ne Hose und biss mich ins Bein. Der Hun­de­be­sit­zer will mir den ange­rich­te­ten Scha­den nicht bezah­len. Habe ich Anspruch

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.