Leserfragen

Muss der Steuerberater meine Steuern bezahlen?

Fra­ge: Ich las­se mei­ne Steu­er­erklä­rung seit Jah­ren vom sel­ben Steu­er­be­ra­ter aus­fül­len. Jetzt habe ich den Steu­er­be­ra­ter gewech­selt. Die­ser meint, ich hät­te in den letz­ten Jah­ren meh­re­re tau­send Fran­ken zu viel an Steu­ern bezahlt, da sein Vor­gän­ger nicht alle Abzü­ge gel­ten gemacht hat. Kann ich die zu viel bezahl­ten Steu­ern von mei­nem ehe­ma­li­gen Steu­er­be­ra­ter zurückverlangen?

Ant­wort: Ja. Zum Steu­er­be­ra­ter besteht ein Auf­trags­ver­hält­nis. Dadurch schul­det er eine getreue und sorg­fäl­ti­ge Aus­füh­rung des über­tra­ge­nen Geschäfts. Ver­letzt er die­se Pflicht, ist er scha­den­er­satz­pflich­tig. Damit der Haf­tungs­an­spruch erfolg­reich durch­ge­setzt wer­den kann, muss der Steu­er­pflich­ti­gen einen Scha­den erlit­ten haben, wel­cher durch eine Pflicht­ver­let­zung des Steu­er­be­ra­ters ent­stan­den ist. Zudem muss dem Steu­er­be­ra­ter ein Ver­schul­den vor­ge­wor­fen wer­den kön­nen. Hät­te Ihr ehe­ma­li­ger Steu­er­be­ra­ter alle Abzü­ge kor­rekt vor­ge­nom­men, wäre Ihre Steu­er­rech­nung tie­fer aus­ge­fal­len. Da die Ein­spra­che­frist der ver­gan­ge­nen Steu­er­pe­ri­oden schon lan­ge abge­lau­fen ist, kön­nen Sie die bereits bezahl­ten Steu­ern nicht mehr zurück­for­dern. Als Fach­mann hät­te Ihr Steu­er­be­ra­ter die Abzugs­mög­lich­kei­ten ken­nen müs­sen. Die auf­grund sei­ner feh­ler­haf­ten Arbeit zu viel bezahl­ten Steu­ern kön­nen Sie daher von ihm zurück­ver­lan­gen. Anders sähe es aus, wenn Sie soge­nann­te Nach­steu­ern bezah­len müs­sen. Das sind nicht oder zu wenig ver­lang­te Steu­ern, die kein schuld­haf­tes Ver­hal­ten vor­aus­set­zen. Sol­che Nach­steu­ern müs­sen Sie selbst bezah­len und der Steu­er­be­ra­ter kann hier­für nicht belangt wer­den. Beach­te: Vor­aus­set­zung für eine Haf­tung des Steu­er­be­ra­ters ist immer, dass Sie ihn rich­tig und voll­stän­dig infor­mie­ren. Ist dies nicht der Fall, ent­fällt sei­ne Haftung.

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Hätten Sie es gewusst?

Ein teurer Ehemann?

Fra­ge: Mein Mann ist begei­ster­ter Motor­rad­fah­rer. Nun hat er sich ein neu­es Motor­rad gekauft, um damit Ren­nen fah­ren zu kön­nen. Da wir nicht über vie­le Rück­la­gen ver­fü­gen, hat der das Motor­rad trotz mei­nes aus­drück­li­chen Wider­spruchs auf Raten gekauft. Wenn mein Mann die Raten nicht bezah­len kann, haf­te ich dann mit mei­nem Ver­mö­gen mit für sei­ne Schul­den? Bei der Hei­rat haben

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Wenn plötzlich der Vermieter in der Wohnung steht

Fra­ge: Mein Ver­mie­ter will mei­ne Woh­nung besich­ti­gen, um zu prü­fen, ob die Hei­zung ord­nungs­ge­mäss funk­tio­niert. Ich möch­te das jedoch nicht und habe ihm den Besuch ver­wei­gert. Er mein­te dar­auf­hin, dass er trotz­dem kom­me, da es noch immer sei­ne Woh­nung ist und er das Recht habe, jeder­zeit vor­bei­zu­kom­men. Muss ich ihn in mei­ne Woh­nung las­sen? Ant­wort: Ja. Zwar ver­liert der Vermieter

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.