Leserfragen

Muss der Diebstahl ins Arbeitszeugnis?

Fra­ge:  Mar­cel hat Geld aus der Kas­se gestoh­len. Er wur­de frist­los ent­las­sen und ich soll nun sein Arbeits­zeug­nis ver­fas­sen. Mar­cel ist eigent­lich ein net­ter Kerl und ich will ihm sei­ne Job­su­che nicht unnö­tig erschwe­ren. Darf ich den Dieb­stahl im Zeug­nis verschweigen?

Ant­wort:  Nein. Ein Arbeits­zeug­nis ist ein Lei­stungs­nach­weis. Zukünf­ti­ge Arbeit­ge­ber sol­len sich damit ein Bild über das Ver­hal­ten des Mit­ar­bei­ters am Arbeits­platz machen können. 

Es stimmt, dass das Arbeits­zeug­nis wohl­wol­lend for­mu­liert sein muss. Gleich­zei­tig muss es aber auch der Wahr­heit ent­spre­chen. Die weit­ver­brei­te­te Mei­nung, dass Nega­ti­ves im Zeug­nis kei­nen Platz hat, stimmt somit nicht. Denn soweit für die Gesamt­be­ur­tei­lung nötig, müs­sen auch die nega­ti­ven Aspek­te des Arbeits­ver­hält­nis­ses erwähnt werden. 

Nicht erwäh­nens­wert sind gering­fü­gi­ge Ver­feh­lun­gen, die nicht cha­rak­te­ri­stisch für das Arbeits­ver­hält­nis sind. Also bei­spiels­wei­se aus­nahms­wei­ses Zuspät­kom­men, ein­zel­ne Strei­tig­keit oder Kon­flik­te oder straf­recht­li­che Ver­feh­lun­gen ohne Aus­wir­kun­gen auf das Arbeitsverhältnis. 

Ein Dieb­stahl am Arbeits­platz hin­ge­gen stellt eine schwer­wie­gen­de Pflicht­ver­let­zung dar und ist für die Beur­tei­lung des Arbeit­neh­mers uner­läss­lich. Sie müs­sen den Vor­fall im Zeug­nis erwäh­nen, nicht jedoch das genau Ver­ge­hen. Eine kor­rek­te For­mu­lie­rung wäre «Wir haben das Arbeits­ver­hält­nis mit Herr X nach einer schwer­wie­gen­den Pflicht­ver­let­zung» oder «nach einem schwer­wie­gen­den Ver­trau­ens­bruch per sofort aufgelöst». 

Gut zu wis­sen: Krank­hei­ten sind nur zu erwäh­nen, wenn sie einen erheb­li­chen Ein­fluss auf die Lei­stung oder das Ver­hal­ten des Arbeit­neh­mers hat­ten oder einen sach­li­chen Grund zur Auf­lö­sung des Arbeits­ver­hält­nis­ses dar­stell­ten. Zudem kön­nen Sie durch das Ver­schwei­gen wich­ti­ger Fak­ten scha­den­er­satz­pflich­tig werden.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

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