Frage der Woche

Muss der Diebstahl ins Arbeitszeugnis?

Letz­te Aktua­li­täts­prü­fung am 8. August 2025.

Fra­ge: Mar­cel hat Geld aus der Kas­se gestoh­len. Er wur­de frist­los ent­las­sen und ich soll nun sein Arbeits­zeug­nis ver­fas­sen. Mar­cel ist eigent­lich ein net­ter Kerl und ich will ihm sei­ne Job­su­che nicht unnö­tig erschwe­ren. Darf ich den Dieb­stahl im Zeug­nis verschweigen?

Ant­wort: Nein. Ein Arbeits­zeug­nis ist ein Lei­stungs­nach­weis. Zukünf­ti­ge Arbeit­ge­ber sol­len sich damit ein Bild über das Ver­hal­ten des Mit­ar­bei­ters am Arbeits­platz machen können.

Es stimmt, dass das Arbeits­zeug­nis wohl­wol­lend for­mu­liert sein muss. Gleich­zei­tig muss es aber auch der Wahr­heit ent­spre­chen. Die weit­ver­brei­te­te Mei­nung, dass Nega­ti­ves im Zeug­nis kei­nen Platz hat, stimmt somit nicht. Denn soweit für die Gesamt­be­ur­tei­lung nötig, müs­sen auch die nega­ti­ven Aspek­te des Arbeits­ver­hält­nis­ses erwähnt werden. 

Nicht erwäh­nens­wert sind gering­fü­gi­ge Ver­feh­lun­gen, die nicht cha­rak­te­ri­stisch für das Arbeits­ver­hält­nis sind. Also bei­spiels­wei­se aus­nahms­wei­ses Zuspät­kom­men, ein­zel­ne Strei­tig­keit oder Kon­flik­te oder straf­recht­li­che Ver­feh­lun­gen ohne Aus­wir­kun­gen auf das Arbeitsverhältnis. 

Ein Dieb­stahl am Arbeits­platz hin­ge­gen stellt eine schwer­wie­gen­de Pflicht­ver­let­zung dar und ist für die Beur­tei­lung des Arbeit­neh­mers uner­läss­lich. Sie müs­sen den Vor­fall im Zeug­nis erwäh­nen, nicht jedoch das genau Ver­ge­hen. Eine kor­rek­te For­mu­lie­rung wäre «Wir haben das Arbeits­ver­hält­nis mit Herr X nach einer schwer­wie­gen­den Pflicht­ver­let­zung» oder «nach einem schwer­wie­gen­den Ver­trau­ens­bruch per sofort aufgelöst». 

Gut zu wis­sen: Krank­hei­ten sind nur zu erwäh­nen, wenn sie einen erheb­li­chen Ein­fluss auf die Lei­stung oder das Ver­hal­ten des Arbeit­neh­mers hat­ten oder einen sach­li­chen Grund zur Auf­lö­sung des Arbeits­ver­hält­nis­ses dar­stell­ten. Zudem kön­nen Sie durch das Ver­schwei­gen wich­ti­ger Fak­ten scha­den­er­satz­pflich­tig werden.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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