Frage der Woche

Motorrad verschenkt – oder doch nicht?

Fra­ge: Ich habe mei­nem dama­li­gen Freund zuge­sagt, ihm mein altes Motor­rad Ende Novem­ber zu schen­ken. Lei­der läuft es zwi­schen uns inzwi­schen gar nicht mehr, und wir reden kaum noch mit­ein­an­der. Nun will ich das Motor­rad lie­ber behal­ten. Er besteht aber auf der Über­ga­be und hat sogar einen Zeu­gen, der mein Ver­spre­chen bestä­ti­gen kann. Muss ich das Motor­rad wirk­lich hergeben?

Ant­wort: Nein, Sie müs­sen Ihr Motor­rad nicht abge­ben. Grund­sätz­lich ist eine Schen­kung die unent­gelt­li­che Zuwen­dung einer Sache – also ein Geschenk ohne jeg­li­che Gegen­lei­stung. Man unter­schei­det jedoch zwi­schen der soge­nann­ten Hand­schen­kung und dem Schen­kungs­ver­spre­chen. Die Hand­schen­kung ist sim­pel: Das Geschenk wird sofort über­ge­ben, etwa an Weih­nach­ten, wenn die Über­ga­be gleich statt­fin­det. Beim Schen­kungs­ver­spre­chen hin­ge­gen sagt der Schen­ken­de ver­bind­lich zu, das Geschenk erst spä­ter zu über­ge­ben – genau das ist bei Ihnen der Fall.

Nun zur ent­schei­den­den Fra­ge: Wie ver­bind­lich ist Ihr Ver­spre­chen? Nach Schwei­zer Recht muss ein Schen­kungs­ver­spre­chen schrift­lich fest­ge­hal­ten wer­den, damit es gül­tig ist. Ihr münd­li­ches Ver­spre­chen, auch vor Zeu­gen, reicht nicht. Ihr Freund kann sich also nicht dar­auf beru­fen und hat kei­nen recht­li­chen Anspruch auf das Motor­rad, solan­ge kein gül­ti­ges, unter­schrie­be­nes Schrift­stück exi­stiert. Hät­ten Sie Ihr Vor­ha­ben aller­dings mit Ihrer Unter­schrift in einer Kar­te fest­ge­hal­ten, sähe es anders aus: Dann wäre das Ver­spre­chen tat­säch­lich bin­dend – und Sie müss­ten das Motor­rad herausgeben.

Noch eine Rand­no­tiz: Zwi­schen (ehe­mals) Ver­lob­ten gel­ten spe­zi­el­le Regeln. Löst sich das Ver­löb­nis auf, ver­fal­len sämt­li­che Schen­kungs­ver­spre­chen. Bereits über­ge­be­ne Geschen­ke – aus­ser den übli­chen Klei­nig­kei­ten – kön­nen sogar zurück­ver­langt werden.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.