Leserfragen

Misslungener Friseurbesuch

Fra­ge: Als ich letz­te Woche beim Fri­seur war, liess ich mir mei­ne Haa­re mit Exten­si­ons ver­län­gern. Nach der ersten Haar­wä­sche zu Hau­se waren mei­ne Exten­si­ons völ­lig ver­filzt, stumpf und unkämm­bar gewor­den. Zudem bemerk­te ich, dass mei­ne eige­nen Haa­re durch die Hit­ze des Löt­ge­räts beschä­digt wur­den, da sie sprö­de waren. Um sie zu repa­rie­ren, muss­te ich sie mit einer teu­ren Haar­mas­ke behan­deln las­sen. Muss der Fri­seur die Kosten dafür übernehmen?

Ant­wort: Ja. Bei Ihrem Besuch beim Fri­seur haben Sie einen Werk­ver­trag abge­schlos­sen. Dadurch schul­det Ihnen der Fri­seur einen Erfolg. Tritt der ver­ein­bar­te Erfolg nicht ein, kön­nen Sie eine Preis­min­de­rung, eine kosten­lo­se Nach­bes­se­rung oder — wenn das Ergeb­nis völ­lig miss­lun­gen ist — die Wan­de­lung ver­lan­gen. Bei der Wan­de­lung erhal­ten Sie Ihr Geld zurück und der Fri­seur hat die Haa­re, soweit es mög­lich ist, in den ursprüng­li­chen Zustand zurück­zu­ver­set­zen. Hat Ihnen der Fri­seur einen Scha­den ver­ur­sacht, kön­nen Sie von ihm zudem Scha­den­er­satz ver­lan­gen, wenn ein Ver­schul­den vor­liegt. In Ihrem Fall sind die Exten­si­ons völ­lig unbrauch­bar. Wenn Sie noch Ver­trau­en zum Fri­seur haben, kön­nen Sie eine kosten­lo­se Nach­bes­se­rung ver­lan­gen, wobei die alten Exten­si­ons ent­fernt und neue ein­ge­setzt wer­den. Haben Sie das Ver­trau­en ver­lo­ren, kön­ne Sie die Exten­si­ons ent­fer­nen las­sen und den Preis voll­um­fäng­lich zurück­ver­lan­gen. Da Ihre eige­nen Haa­re durch den Fri­seur­be­such zusätz­lich durch das Löt­ge­rät beschä­digt wur­den, muss­ten Sie Ihre Haa­re mit einer Mas­ke von einem ande­ren Coif­feur pfle­gen las­sen. Die­se zusätz­li­chen Kosten stel­len einen Scha­den dar. Ein sol­cher Feh­ler im Umgang mit einem Löt­ge­rät darf einem Fri­seur nicht pas­sie­ren. Es liegt somit ein Ver­schul­den vor und der Fri­seur hat die­se Kosten zu übernehmen.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.