Frage der Woche

Misslungener Friseurbesuch

Fra­ge: Als ich letz­te Woche beim Fri­seur war, liess ich mir mei­ne Haa­re mit Exten­si­ons ver­län­gern. Nach der ersten Haar­wä­sche zu Hau­se waren mei­ne Exten­si­ons völ­lig ver­filzt, stumpf und unkämm­bar gewor­den. Zudem bemerk­te ich, dass mei­ne eige­nen Haa­re durch die Hit­ze des Löt­ge­räts beschä­digt wur­den, da sie sprö­de waren. Um sie zu repa­rie­ren, muss­te ich sie mit einer teu­ren Haar­mas­ke behan­deln las­sen. Muss der Fri­seur die Kosten dafür übernehmen?

Ant­wort: Ja. Bei Ihrem Besuch beim Fri­seur haben Sie einen Werk­ver­trag abge­schlos­sen. Dadurch schul­det Ihnen der Fri­seur einen Erfolg. Tritt der ver­ein­bar­te Erfolg nicht ein, kön­nen Sie eine Preis­min­de­rung, eine kosten­lo­se Nach­bes­se­rung oder — wenn das Ergeb­nis völ­lig miss­lun­gen ist — die Wan­de­lung ver­lan­gen. Bei der Wan­de­lung erhal­ten Sie Ihr Geld zurück und der Fri­seur hat die Haa­re, soweit es mög­lich ist, in den ursprüng­li­chen Zustand zurück­zu­ver­set­zen. Hat Ihnen der Fri­seur einen Scha­den ver­ur­sacht, kön­nen Sie von ihm zudem Scha­den­er­satz ver­lan­gen, wenn ein Ver­schul­den vor­liegt. In Ihrem Fall sind die Exten­si­ons völ­lig unbrauch­bar. Wenn Sie noch Ver­trau­en zum Fri­seur haben, kön­nen Sie eine kosten­lo­se Nach­bes­se­rung ver­lan­gen, wobei die alten Exten­si­ons ent­fernt und neue ein­ge­setzt wer­den. Haben Sie das Ver­trau­en ver­lo­ren, kön­ne Sie die Exten­si­ons ent­fer­nen las­sen und den Preis voll­um­fäng­lich zurück­ver­lan­gen. Da Ihre eige­nen Haa­re durch den Fri­seur­be­such zusätz­lich durch das Löt­ge­rät beschä­digt wur­den, muss­ten Sie Ihre Haa­re mit einer Mas­ke von einem ande­ren Coif­feur pfle­gen las­sen. Die­se zusätz­li­chen Kosten stel­len einen Scha­den dar. Ein sol­cher Feh­ler im Umgang mit einem Löt­ge­rät darf einem Fri­seur nicht pas­sie­ren. Es liegt somit ein Ver­schul­den vor und der Fri­seur hat die­se Kosten zu übernehmen.

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Hätten Sie es gewusst?

Muss ich gratis arbeiten?

Fra­ge: Ich arbei­te als Ver­käu­fe­rin. In mei­nem Arbeits­ver­trag steht eine Man­ko­ab­re­de, d. h. ich muss all­fäl­li­ge Kas­sen­dif­fe­ren­zen aus dem eige­nen Sack bezah­len. Ich fin­de dies unge­recht. Ich erhal­te einen Stun­den­lohn von 27 Fran­ken. Es droht mir also, dass ich meh­re­re Stun­den gra­tis arbei­te. Muss ich tat­säch­lich jede Kas­sen­dif­fe­renz berap­pen? Ant­wort: Nein. Gemäss der soge­nann­ten Man­ko­ab­re­de wer­den Ange­stell­te für das Manko

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Muss ich alles aus den Kinderalimenten bezahlen?

Fra­ge: Mein Ex-Mann bezahlt mir Ali­men­te für unse­re gemein­sa­me Toch­ter Lena. Lena braucht jetzt eine neue Bril­le, will Fahr­rad­fah­ren ler­nen und geht bald ins Schullager. All das kostet Geld. Muss ich dies aus den Ali­men­ten bezah­len? Ant­wort: Nein, nicht alles. Aus den monat­li­chen Unter­halts­bei­trä­gen Ihres Ex-Man­­nes müs­sen Sie die übli­chen Kosten finan­zie­ren, die Lena ver­ur­sacht. Das wären bei­spiels­wei­se Unter­kunft, Essen,

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.