Frage der Woche

Misslungener Friseurbesuch

Fra­ge: Als ich letz­te Woche beim Fri­seur war, liess ich mir mei­ne Haa­re mit Exten­si­ons ver­län­gern. Nach der ersten Haar­wä­sche zu Hau­se waren mei­ne Exten­si­ons völ­lig ver­filzt, stumpf und unkämm­bar gewor­den. Zudem bemerk­te ich, dass mei­ne eige­nen Haa­re durch die Hit­ze des Löt­ge­räts beschä­digt wur­den, da sie sprö­de waren. Um sie zu repa­rie­ren, muss­te ich sie mit einer teu­ren Haar­mas­ke behan­deln las­sen. Muss der Fri­seur die Kosten dafür übernehmen?

Ant­wort: Ja. Bei Ihrem Besuch beim Fri­seur haben Sie einen Werk­ver­trag abge­schlos­sen. Dadurch schul­det Ihnen der Fri­seur einen Erfolg. Tritt der ver­ein­bar­te Erfolg nicht ein, kön­nen Sie eine Preis­min­de­rung, eine kosten­lo­se Nach­bes­se­rung oder — wenn das Ergeb­nis völ­lig miss­lun­gen ist — die Wan­de­lung ver­lan­gen. Bei der Wan­de­lung erhal­ten Sie Ihr Geld zurück und der Fri­seur hat die Haa­re, soweit es mög­lich ist, in den ursprüng­li­chen Zustand zurück­zu­ver­set­zen. Hat Ihnen der Fri­seur einen Scha­den ver­ur­sacht, kön­nen Sie von ihm zudem Scha­den­er­satz ver­lan­gen, wenn ein Ver­schul­den vor­liegt. In Ihrem Fall sind die Exten­si­ons völ­lig unbrauch­bar. Wenn Sie noch Ver­trau­en zum Fri­seur haben, kön­nen Sie eine kosten­lo­se Nach­bes­se­rung ver­lan­gen, wobei die alten Exten­si­ons ent­fernt und neue ein­ge­setzt wer­den. Haben Sie das Ver­trau­en ver­lo­ren, kön­ne Sie die Exten­si­ons ent­fer­nen las­sen und den Preis voll­um­fäng­lich zurück­ver­lan­gen. Da Ihre eige­nen Haa­re durch den Fri­seur­be­such zusätz­lich durch das Löt­ge­rät beschä­digt wur­den, muss­ten Sie Ihre Haa­re mit einer Mas­ke von einem ande­ren Coif­feur pfle­gen las­sen. Die­se zusätz­li­chen Kosten stel­len einen Scha­den dar. Ein sol­cher Feh­ler im Umgang mit einem Löt­ge­rät darf einem Fri­seur nicht pas­sie­ren. Es liegt somit ein Ver­schul­den vor und der Fri­seur hat die­se Kosten zu übernehmen.

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Hätten Sie es gewusst?

Rückgabe trotz Garantieausschluss möglich?

Fra­ge: Auf­grund eines Inse­rats im Inter­net habe ich vor vier Wochen einen VW Golf gekauft. Im Kauf­ver­trag steht „Wie gese­hen so gefah­ren ohne Garan­tie ab Platz“. Nach­dem ich das Auto in den Ser­vice gebracht habe, teil­te mir der Gara­gist mit, der Per­so­nen­wa­gen wei­se einen mas­si­ven Rost­be­fall auf. Gemäss dem dar­auf­hin erstell­ten Gut­ach­ten ist das Fahr­zeug nicht mehr ver­kehrs­taug­lich. Zudem stellte

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Beinaheunfall mit einem Kind

Fra­ge: Ein Kol­le­ge erzähl­te kürz­lich, er hät­te einen schlim­men Unfall nur knapp ver­hin­dern kön­nen, als ihm ein Kind vor das Auto rann­te. Nach­dem er sein Fahr­zeug zum Ste­hen gebracht habe, sei die Mut­ter des Kin­des auf ihn zuge­lau­fen und habe ihn laut­hals beschimpft. Als Auto­fah­rer müs­se er bes­ser auf­pas­sen, wenn Kin­der in der Nähe sei­en. Das Kind spa­zier­te jedoch in

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.