Frage der Woche

Mietvertrag nur per Juli kündbar?

Fra­ge: Ich möch­te mei­ne Miet­woh­nung per Ende Okto­ber ver­las­sen. In mei­nem Miet­ver­trag ist als Kün­di­gungs­ter­min aber ledig­lich der Juli erwähnt. Die Kün­di­gungs­frist beträgt vier Mona­te. Im Gesetz habe ich gele­sen, dass Kün­di­gun­gen auf jedes Monats­en­de mög­lich sind und dass die Kün­di­gungs­frist drei Mona­te beträgt. Kann ich nun den Miet­ver­trag auf Ende Okto­ber kündigen?

Ant­wort: Nein, es gilt Ihr Miet­ver­trag. Das Gesetz sieht zwar vor, dass die Ver­trags­par­tei­en das Miet­ver­hält­nis mit einer Frist von drei Mona­ten auf jedes Monats­en­de kün­di­gen kön­nen, sofern es kei­ne orts­üb­li­chen Ter­mi­ne gibt. Dabei han­delt es sich jedoch um kei­ne zwin­gen­de Vor­schrift. Dies bedeu­tet, dass die Par­tei­en im Ver­trag grund­sätz­lich ande­re Kün­di­gungs­ter­mi­ne fest­le­gen dür­fen. Bei den Kün­di­gungs­fri­sten kön­nen die Par­tei­en eben­falls vom Gesetz abwei­chen. Es ist aber eine Mini­mal­frist von drei Mona­ten (bei Geschäfts­räu­men: sechs Mona­te) zu beach­ten. Sie kön­nen aller­dings kurz­fri­sti­ger und zu einem ande­ren Ter­min aus der Woh­nung aus­zie­hen, wenn Sie dem Ver­mie­ter einen taug­li­chen Ersatz­mie­ter stel­len. Das heisst der Ersatz­mie­ter muss zumut­bar, zah­lungs­fä­hig und bereit sein, den bestehen­den Miet­ver­trag zu sämt­li­chen, bis­he­ri­gen Bedin­gun­gen zu über­neh­men. Bei der Zumut­bar­keit ist der Men­ta­li­tät und den Lebens­ge­wohn­hei­ten der übri­gen Haus­be­woh­ner Rech­nung zu tra­gen. Eine Ableh­nung allein wegen der Natio­na­li­tät, der Ras­se oder der Mit­glied­schaft zu einem Ver­ein (z. B. Mie­ter­ver­band) ist nicht zuläs­sig. In der Pra­xis ist die Nen­nung meh­re­rer Ersatz­mie­ter von Vor­teil (aber nicht erfor­der­lich), denn nicht immer ist auf den ersten Blick ersicht­lich, ob der vor­ge­schla­ge­ne Bewer­ber auch tat­säch­lich taug­lich ist. Aus­ser­dem kann er sei­ne Bewer­bung jeder­zeit zurückziehen.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.