Leserfragen

Mietverhältnis per E‑Mail kündigen?

Fra­ge: Ich habe den Miet­ver­trag mei­ner Woh­nung schrift­lich per E‑Mail bei mei­nem Ver­mie­ter gekün­digt. Um bewei­sen zu kön­nen, dass die Kün­di­gung bei mei­nem Ver­mie­ter ein­ge­trof­fen ist, habe ich die E‑Mail zusätz­lich an einen Freund im CC geschickt. Ist mei­ne Kün­di­gung gültig?

Ant­wort: Nein. Das Gesetz schreibt für Wohn- und Geschäfts­räu­me eine schrift­li­che Kün­di­gung vor. Dies gilt auch für Miet­ver­hält­nis­se, die bloss münd­lich oder still­schwei­gend abge­schlos­sen wur­den. In die­sem Fall reicht eine nor­ma­le E‑Mail nicht aus. Denn die Schrift­lich­keit setzt vor­aus, dass die Kün­di­gung eigen­hän­dig unter­schrie­ben ist. Fehlt die eigen­hän­di­ge Unter­schrift, ist die Kün­di­gung nich­tig und das Miet­ver­hält­nis bleibt bestehen. Der eigen­hän­di­gen Unter­schrift gleich­ge­stellt ist die qua­li­fi­zier­te elek­tro­ni­sche Signa­tur. Eine sol­che Kün­di­gung per E‑Mail wäre gül­tig. Pro­ble­ma­tisch bei einer Kün­di­gung per E‑Mail bleibt das Beweis­pro­blem. Sie als Mie­ter sind beweis­pflich­tig und tra­gen den Nach­teil, wenn Sie den Ein­gang beim Ver­mie­ter nicht bewei­sen kön­nen. Denn falls der Ver­mie­ter behaup­tet, er habe die Kün­di­gung nie erhal­ten, reicht es nicht aus, die abge­schick­te E‑Mail aus­zu­drucken. Sie müs­sen ver­su­chen, mit­hil­fe der Auf­zeich­nun­gen des Inter­net-Pro­vi­ders zu bewei­sen, dass die E‑Mail tat­säch­lich beim Ver­mie­ter ein­ge­gan­gen ist. Es ändert nichts dar­an, dass Sie die Kün­di­gung im CC an Ihren Freund geschickt haben. Denn dass die E‑Mail bei Ihrem Freund ein­ge­trof­fen ist, bedeu­tet nicht auch auto­ma­tisch, dass Ihr Ver­mie­ter sie erhal­ten hat. Mög­li­che Ursa­chen sind etwa tech­ni­sche Pro­ble­me beim Pro­vi­der des Ver­mie­ters. Es emp­fiehlt sich daher, die Kün­di­gung dem Ver­mie­ter per Ein­schrei­ben zu schicken oder bei einer per­sön­li­chen Über­ga­be auf einer Kopie Ort und Zeit des Emp­fangs bestä­ti­gen zu lassen.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.