Frage der Woche

Mein Kind ein Mundräuber?

Fra­ge: Letz­te Woche war ich mit mei­nem drei­jäh­ri­gen Sohn ein­kau­fen. Beim Früch­te­re­gal hat er sich eine Apri­ko­se in den Mund gesteckt, ohne dass ich dies bemerk­te. Plötz­lich kam der Laden­de­tek­tiv auf mich zu und ich muss­te ihm in sein Büro fol­gen. Ich war sofort bereit, die Apri­ko­se zu bezah­len. Trotz­dem hat er mir Vor­wür­fe gemacht. Zudem hat er behaup­tet, es lie­ge ein Mund­raub vor. Dies sei eine Straf­tat. Wenn er der Poli­zei den Vor­fall mel­de, wür­de ich gebüsst. Muss ich nun ein Straf­ver­fah­ren befürchten?

Ant­wort: Nein. Der Laden­de­tek­tiv hat Ihnen unbe­grün­det Angst gemacht, offen­bar woll­te er sich damit wich­tig machen. Im Schwei­zer Straf­recht exi­stiert näm­lich gar kein Straf­tat­be­stand ”Mund­raub“. Wer­den Ess­wa­ren ent­wen­det, han­delt es sich um einen nor­ma­len Dieb­stahl. Beim Steh­len einer Frucht ist der Delikts­be­trag gering. Bei einer sol­chen Straf­tat wird das Delikt nur auf Antrag hin ver­folgt. Als Grenz­wert gilt dabei ein Betrag von 300 Fran­ken. Aber auch wenn ein Straf­an­trag gestellt wür­de, hät­ten Sie nichts zu befürch­ten. Kin­der sind gemäss Jugend­straf­ge­setz ab 10 Jah­ren straf­mün­dig. Erst ab die­sem Alter müs­sen sie für Straf­ta­ten gera­de­ste­hen. Ihr Sohn kann somit nicht bestraft wer­den. Sie sel­ber kön­nen eben sowe­nig belangt wer­de, weil Sie nichts Straf­ba­res getan haben. Anders sähe die Sache nur dann aus, wenn Sie Ihren Sohn zum Essen der Apri­ko­se ani­miert hät­ten. Es stellt sich aller­dings die Fra­ge, wer für den Scha­den auf­kom­men muss. Da ein drei­jäh­ri­ges Kind noch nicht urteils­fä­hig ist, haf­tet es nicht für den von ihm ver­ur­sach­ten Scha­den. Die Eltern des Kin­des haf­ten nur, wenn sie ihr Kind nicht im übli­chen Mas­se beauf­sich­tigt haben. Ob dies zutrifft, lässt sich anhand Ihrer Anga­ben nicht abschlies­send beur­tei­len, dürf­te aber ver­mut­lich zu beja­hen sein.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Geschenkt ist nicht geschenkt?

Fra­ge: Vor sechs Jah­ren habe ich mich selbst­stän­dig gemacht. Um mir dabei zu hel­fen, hat mir mein Vater einen Betrag von 50’000 Fran­ken geschenkt. Unter­des­sen ist nach mei­ner Mut­ter auch mein Vater gestor­ben. Mei­ne Geschwi­ster behaup­ten nun, die Schen­kung sei von mei­nem Erb­teil abzu­zie­hen. Im Schen­kungs­ver­trag ist aber eine sol­che Rück­zah­lungs­pflicht nicht vor­ge­se­hen. Was im Erb­fall gilt, ist gar nicht

Weiterlesen »

Hundebiss ohne Folgen?

Fra­ge: Ich habe mich neu­lich mit dem Auto ver­fah­ren. Ich woll­te daher bei einem Haus nach dem Weg fra­gen. Nach­dem auf mein Läu­ten am Gar­ten­zaun nie­mand öff­ne­te, bin ich zur Haus­tü­re gelau­fen. Plötz­lich kam ein Hund hin­ter dem Haus her­vor­ge­sprun­gen, zer­riss mei­ne Hose und biss mich ins Bein. Der Hun­de­be­sit­zer will mir den ange­rich­te­ten Scha­den nicht bezah­len. Habe ich Anspruch

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.