Frage der Woche

Mein Kind ein Mundräuber?

Fra­ge: Letz­te Woche war ich mit mei­nem drei­jäh­ri­gen Sohn ein­kau­fen. Beim Früch­te­re­gal hat er sich eine Apri­ko­se in den Mund gesteckt, ohne dass ich dies bemerk­te. Plötz­lich kam der Laden­de­tek­tiv auf mich zu und ich muss­te ihm in sein Büro fol­gen. Ich war sofort bereit, die Apri­ko­se zu bezah­len. Trotz­dem hat er mir Vor­wür­fe gemacht. Zudem hat er behaup­tet, es lie­ge ein Mund­raub vor. Dies sei eine Straf­tat. Wenn er der Poli­zei den Vor­fall mel­de, wür­de ich gebüsst. Muss ich nun ein Straf­ver­fah­ren befürchten?

Ant­wort: Nein. Der Laden­de­tek­tiv hat Ihnen unbe­grün­det Angst gemacht, offen­bar woll­te er sich damit wich­tig machen. Im Schwei­zer Straf­recht exi­stiert näm­lich gar kein Straf­tat­be­stand ”Mund­raub“. Wer­den Ess­wa­ren ent­wen­det, han­delt es sich um einen nor­ma­len Dieb­stahl. Beim Steh­len einer Frucht ist der Delikts­be­trag gering. Bei einer sol­chen Straf­tat wird das Delikt nur auf Antrag hin ver­folgt. Als Grenz­wert gilt dabei ein Betrag von 300 Fran­ken. Aber auch wenn ein Straf­an­trag gestellt wür­de, hät­ten Sie nichts zu befürch­ten. Kin­der sind gemäss Jugend­straf­ge­setz ab 10 Jah­ren straf­mün­dig. Erst ab die­sem Alter müs­sen sie für Straf­ta­ten gera­de­ste­hen. Ihr Sohn kann somit nicht bestraft wer­den. Sie sel­ber kön­nen eben sowe­nig belangt wer­de, weil Sie nichts Straf­ba­res getan haben. Anders sähe die Sache nur dann aus, wenn Sie Ihren Sohn zum Essen der Apri­ko­se ani­miert hät­ten. Es stellt sich aller­dings die Fra­ge, wer für den Scha­den auf­kom­men muss. Da ein drei­jäh­ri­ges Kind noch nicht urteils­fä­hig ist, haf­tet es nicht für den von ihm ver­ur­sach­ten Scha­den. Die Eltern des Kin­des haf­ten nur, wenn sie ihr Kind nicht im übli­chen Mas­se beauf­sich­tigt haben. Ob dies zutrifft, lässt sich anhand Ihrer Anga­ben nicht abschlies­send beur­tei­len, dürf­te aber ver­mut­lich zu beja­hen sein.

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Hätten Sie es gewusst?

Wenn Kinder zum Problem werden

Fra­ge: In mei­nem Block ist in der Eta­ge über mir eine Fami­lie mit 2 Kin­dern im Alter von 6 und 8 Jah­ren ein­ge­zo­gen. Den gan­zen Tag hört man die Kin­der spie­len, schrei­en oder hüp­fen. An den Wochen­en­den ist es ganz beson­ders schlimm. Da spie­len sie oft im Trep­pen­haus mit ihren Freun­den und ich kann kaum in Ruhe mei­ne Zei­tung lesen.

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Haftet mein Freund?

Fra­ge: Ich habe einem Freund mein Velo gelie­hen, da sei­nes kürz­lich abhan­den­ge­kom­men ist und er täg­lich damit zum Bahn­hof fah­ren muss. Unglück­li­cher­wei­se ist die­ses Fahr­rad nun auch gestoh­len wor­den. Kann ich von mei­nem Freund ver­lan­gen, dass er mir den Scha­den ersetzt? Ant­wort: Es kommt auf die Umstän­de an. Eine Leih­ga­be ist stets mit der Pflicht der Rück­ga­be ver­bun­den. Ihr Freund

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.