Frage der Woche

Mein Arzt lügt doch nicht!

Fra­ge: Ich muss­te not­fall­mäs­sig zu mei­nem Haus­arzt. Die­ser bestä­tig­te in einem Arzt­zeug­nis mei­ne Arbeits­un­fä­hig­keit. Mein Arbeit­ge­ber will das Arzt­zeug­nis aber nicht akzep­tie­ren. Er ver­langt, dass ich zu sei­nem Ver­trau­ens­arzt gehe. Muss ich das wirk­lich, mein Arzt ist doch kein Lügner?

Ant­wort: Ja. Von Geset­zes wegen besteht die Pflicht des Arbeit­ge­bers, bei Krank­heit des Arbeit­neh­mers den Lohn wäh­rend einer gewis­sen Zeit wei­ter­zu­be­zah­len. Der Arbeit­neh­mer muss dabei nach­wei­sen, dass er tat­säch­lich krank ist. Dies kann er unter ande­rem durch ein Arzt­zeug­nis sei­nes Haus­arz­tes tun. Ein sol­ches Zeug­nis muss der Arbeit­ge­ber aber nicht ein­fach akzep­tie­ren. Hat der Arbeit­ge­ber begrün­de­ten Anlass, die Rich­tig­keit des ihm vor­ge­leg­ten Arzt­zeug­nis­ses infra­ge zu stel­len, hat er das Recht, einen Ver­trau­ens­arzt bei­zu­zie­hen. Er kann dem Arbeit­neh­mer daher die Wei­sung ertei­len, sei­ne behaup­te­te Arbeits­un­fä­hig­keit von dem von ihm bestimm­ten Arzt über­prü­fen zu las­sen. Dies gilt auch dann, wenn eine sol­che Pflicht nicht aus­drück­lich im Arbeits­ver­trag ent­hal­ten ist. Ver­wei­gert der Arbeit­neh­mer den Besuch beim Ver­trau­ens­arzt, obschon die Auf­for­de­rung sach­lich gerecht­fer­tigt war, gilt er im All­ge­mei­nen als gesund. Er ver­liert daher in die­sem Fall sei­nen Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung. Beim Ver­trau­ens­arzt han­delt es sich nicht um einen mit beson­de­rer behörd­li­cher Auto­ri­tät aus­ge­stat­te­ten Medi­zi­ner, son­dern um einen vom Arbeit­ge­ber aus­ge­wähl­ten Arzt. Die Kosten der Unter­su­chung muss der Arbeit­ge­ber tra­gen. Der Ver­trau­ens­arzt ist zudem an das Arzt­ge­heim­nis gebun­den. Der Arbeit­ge­ber erhält vom Ver­trau­ens­arzt daher ledig­lich Bescheid über die Dau­er und den Grad der Arbeits­un­fä­hig­keit sowie die Ant­wort auf die Fra­ge, ob es sich um eine Krank­heit oder einen Unfall han­delt. Eine Dia­gno­se wird nicht mitgeteilt.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.