Frage der Woche

Krankgeschrieben – und trotzdem im Einsatz?

Fra­ge: Ich arbei­te Teil­zeit, täg­lich vier Stun­den. Wegen gesund­heit­li­cher Beschwer­den hat mich mein Haus­arzt zu 50 Pro­zent arbeits­un­fä­hig geschrie­ben. Mein Chef ver­langt trotz­dem, dass ich wei­ter­hin jeden Tag vier Stun­den arbei­te. Muss ich das akzeptieren?

Ant­wort: Nicht unbe­dingt. Ent­schei­dend ist, was das Arzt­zeug­nis genau meint. Eine Arbeits­un­fä­hig­keit von 50 Pro­zent kann sich ent­we­der auf ein vol­les Arbeits­pen­sum oder auf Ihr kon­kre­tes Teil­zeit­pen­sum bezie­hen. Bei einem Voll­zeit­pen­sum wären vier Stun­den Arbeit pro Tag noch mög­lich. Bezieht sich das Zeug­nis aber auf Ihre aktu­el­le Teil­zeit­an­stel­lung, wären Sie nur noch rund zwei Stun­den täg­lich arbeits­fä­hig. Ihr Arbeit­ge­ber darf das Arzt­zeug­nis nicht ein­fach igno­rie­ren. Er hat eine gesetz­li­che Für­sor­ge­pflicht und muss auf Ihre Gesund­heit Rück­sicht neh­men. Umge­kehrt darf er bei Unklar­hei­ten nach­fra­gen oder eine Prä­zi­sie­rung ver­lan­gen. Gera­de bei Teil­zeit­pen­sen sind Pro­zent­an­ga­ben oft miss­ver­ständ­lich. Sie soll­ten des­halb Ihren Arzt bit­ten, das Zeug­nis kla­rer zu for­mu­lie­ren: zum Bei­spiel, wie vie­le Stun­den pro Tag Sie arbei­ten kön­nen und ob bestimm­te Tätig­kei­ten aus­ge­schlos­sen sind. Danach rei­chen Sie das prä­zi­sier­te Zeug­nis Ihrem Arbeit­ge­ber ein. Wich­tig: Sind Sie ärzt­lich ganz oder teil­wei­se arbeits­un­fä­hig, kann zusätz­lich ein Kün­di­gungs­schutz bestehen. Nach Ablauf der Pro­be­zeit darf der Arbeit­ge­ber wäh­rend einer Krank­heit je nach Dau­er des Arbeits­ver­hält­nis­ses wäh­rend 30, 90 oder 180 Tagen nicht gül­tig kün­di­gen. Eine Kün­di­gung inner­halb die­ser Sperr­frist ist nichtig.

Kurz gesagt: Ihr Chef darf vier Stun­den Arbeit nur ver­lan­gen, wenn das Arzt­zeug­nis die­se Arbeits­lei­stung tat­säch­lich zulässt. Ist gemeint, dass Sie nur noch die Hälf­te Ihres Teil­zeit­pen­sums lei­sten kön­nen, müs­sen Sie nicht vier Stun­den pro Tag arbeiten.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.