Frage der Woche

Krankgeschrieben – und ab nach Marseille?

Fra­ge: Nach einem Unfall bin ich für drei Wochen krank­ge­schrie­ben. Im Gespräch mit mei­nem Chef habe ich mich ver­plap­pert und von einer geplan­ten ein­wö­chi­gen Rei­se nach Mar­seil­le erzählt. Nun will er mir die­se Woche als Feri­en­zeit anrech­nen. Ist das rechtens?

Ant­wort: Ja, das darf er. Vie­le glau­ben, wäh­rend einer Krank­schrei­bung müs­se man das Haus hüten und jede Akti­vi­tät mei­den – aus Angst vor unan­ge­neh­men Begeg­nun­gen mit Kol­le­gen oder gar dem Chef. Doch so strikt ist es recht­lich nicht: Ein Arzt­zeug­nis bestä­tigt ledig­lich, dass Sie Ihre eigent­li­che Arbeit aktu­ell nicht aus­üben kön­nen. Es bedeu­tet jedoch nicht, dass streng­ste Bett­ru­he gilt. Je nach Ver­let­zung dür­fen und sol­len Sie sogar bestimm­te Akti­vi­tä­ten wei­ter­hin aus­füh­ren. Wer bei­spiels­wei­se einen gebro­che­nen Arm hat, darf natür­lich ein­kau­fen gehen oder einen Spa­zier­gang machen – solan­ge dadurch die Gene­sung nicht gefähr­det wird. Unzu­läs­sig wäre es hin­ge­gen, mit Rücken­pro­ble­men einem Freund beim Möbel­tra­gen zu hel­fen. Erlaubt sind hin­ge­gen Unter­neh­mun­gen, die der Erho­lung för­der­lich sind. Oft hilft fri­sche Luft und Bewe­gung sogar beim Gesund­wer­den. Das wol­len letzt­lich Sie genau­so wie Ihr Arbeitgeber.

Wich­tig: Mel­den Sie Ihre Erkran­kung früh­zei­tig dem Arbeit­ge­ber. Mei­stens ist ab dem drit­ten Krank­heits­tag ein Arzt­zeug­nis vor­zu­wei­sen – je nach Fir­ma kann dies unter­schied­lich gehand­habt wer­den. Ent­schei­dend aber: Eine atte­stier­te Arbeits­un­fä­hig­keit bedeu­tet nicht auto­ma­tisch, dass Sie auch feri­en­un­fä­hig sind. Eine Feri­en­un­fä­hig­keit liegt dann vor, wenn eine Krank­heit oder ein Unfall die Erho­lung wäh­rend der Feri­en ver­ei­telt. Gibt der Arzt Ihnen sein Okay für die Feri­en, dür­fen Sie rei­sen. Die­se Zeit wird Ihnen dann aber — da Sie feri­en­fä­hig sind — als Feri­en­be­zug angerechnet.

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Hätten Sie es gewusst?

Muss ich Überstunden «abbauen»?

Fra­ge: Seit Anfang Jahr arbei­te ich wegen gros­ser Auf­trä­ge deut­lich mehr als ver­ein­bart. Nun sagt mein Chef, ich müs­se die ange­sam­mel­ten Stun­den bis Ende Jahr mit Frei­zeit kom­pen­sie­ren – sonst sei­en sie weg. Darf er das tat­säch­lich anordnen?

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Wenn das Gratispäckli plötzlich kostet

Fra­ge: Letz­ten Monat lag ein klei­nes Päck­li im Brief­ka­sten: zwei Fläsch­chen mit Duft- und Bade­zu­sät­zen. Ich hielt es für ein Wer­be­ge­schenk und freu­te mich dar­über. In den nach­fol­gen­den Tagen habe ich die Pro­duk­te bereits benutzt. Zwei Wochen spä­ter kam plötz­lich eine Rech­nung: 29 Fran­ken, weil ich die Ware nicht zurück­ge­schickt hät­te. Bestellt habe ich nichts. Muss ich zahlen?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.