Frage der Woche

Kostenvoranschlag bezahlen?

Fra­ge: Mein Fern­se­her hat kürz­lich den Geist auf­ge­ge­ben. Ich habe ihn daher in ein Geschäft gebracht und eine Offer­te für eine all­fäl­li­ge Repa­ra­tur ver­langt. Da der Kosten­vor­anschlag rela­tiv hoch aus­fiel und es sich um ein älte­res Modell han­delt, habe ich auf eine Repa­ra­tur ver­zich­tet. Nun hat mir der Händ­ler eine Rech­nung über 140 Fran­ken für die Erstel­lung der Offer­te zuge­stellt. Muss ich die­se bezahlen?

Ant­wort: Ja. Ein Kosten­vor­anschlag ist recht­lich gese­hen ein Auf­trag. Sie haben den Händ­ler damit beauf­tragt, die Ursa­che des Pro­blems an Ihrem Fern­se­her zu fin­den. Oft­mals ist zwar ein Kosten­vor­anschlag unent­gelt­lich, da er ohne gros­sen Auf­wand erstellt wer­den kann. Anders sieht der Fall aus, wenn Ihnen der Händ­ler im Vor­hin­ein mit­teilt, was er für die Offer­te ver­rech­net. Dann schul­den Sie ihm die­sen Betrag. Eben­so kostet ein Kosten­vor­anschlag, wenn die Erstel­lung der Offer­te einen grös­se­ren Auf­wand erfor­dert. Müs­sen bei­spiels­wei­se Tei­le abmon­tiert wer­den oder zeich­net ein Hand­wer­ker Plä­ne und führt Sta­tik­be­rech­nun­gen durch, ist von einer Kosten­pflicht aus­zu­ge­hen. Aus­schlag­ge­bend ist auch, ob eine Ent­schä­di­gungs­pflicht bran­chen­üb­lich ist. Das ist bei Unter­hal­tungs­elek­tro­nik, Haus­halts­ge­rä­ten, im Foto­fach­han­del und bei Com­pu­tern der Fall. Im Auto­ge­wer­be sind Offer­ten in schrift­li­cher Form kosten­pflich­tig. Bei Ihrem Fern­se­her muss­te das Gerät auf­ge­schraubt und eine Feh­ler­su­che durch­ge­führt wer­den. Das ist mit Auf­wand ver­bun­den, den der Händ­ler in Rech­nung stel­len kann. Zudem ist bei Unter­hal­tungs­elek­tro­nik eine Kosten­pflicht ohne­hin üblich. Sie müs­sen daher die 140 Fran­ken bezah­len. Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Offer­te kosten­los ist, erkun­di­gen Sie sich zuvor beim Händ­ler. Sie kön­nen sich auch schrift­lich bestä­ti­gen las­sen, dass der Kosten­vor­anschlag gra­tis ist oder wie viel er kostet.

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Hätten Sie es gewusst?

Wohnung “besenrein“ reinigen?

Fra­ge: Ich habe mei­ne Miet­woh­nung auf Ende Monat gekün­digt. Im Miet­ver­trag steht nichts bezüg­lich des Umfangs der Schluss­rei­ni­gung. Ein Kol­le­ge hat mir nun gesagt, in einem sol­chen Fall habe ich Glück und müs­se die Woh­nung ledig­lich “besen­rein“ abge­ben. Stimmt das und was bedeu­tet das genau? Ant­wort: Nein, Ihr Kol­le­ge liegt falsch. Wie sau­ber ein Mie­ter die Woh­nung vor dem Aus­zug putzen

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Änderungskündigung rechtsmissbräuchlich?

Fra­ge: Mein Chef hat mir eine soge­nann­te Ände­rungs­kün­di­gung unter­brei­tet. Wenn ich nicht einen um 400 Fran­ken tie­fe­ren Lohn akzep­tie­re, wer­de er mei­nen Arbeits­ver­trag unter Ein­hal­tung der Kün­di­gungs­frist auf­lö­sen. Grund für die­ses Vor­ge­hen sei­en die mir bekann­ten wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten der Fir­ma, er kön­ne sich mei­nen bis­he­ri­gen Lohn nicht mehr lei­sten. Nun habe ich gehört, eine sol­che Ände­rungs­kün­di­gung sei rechts­miss­bräuch­lich und ungültig.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.