Leserfragen

Kostenvoranschlag bezahlen?

Fra­ge: Mein Fern­se­her hat kürz­lich den Geist auf­ge­ge­ben. Ich habe ihn daher in ein Geschäft gebracht und eine Offer­te für eine all­fäl­li­ge Repa­ra­tur ver­langt. Da der Kosten­vor­anschlag rela­tiv hoch aus­fiel und es sich um ein älte­res Modell han­delt, habe ich auf eine Repa­ra­tur ver­zich­tet. Nun hat mir der Händ­ler eine Rech­nung über 140 Fran­ken für die Erstel­lung der Offer­te zuge­stellt. Muss ich die­se bezahlen?

Ant­wort: Ja. Ein Kosten­vor­anschlag ist recht­lich gese­hen ein Auf­trag. Sie haben den Händ­ler damit beauf­tragt, die Ursa­che des Pro­blems an Ihrem Fern­se­her zu fin­den. Oft­mals ist zwar ein Kosten­vor­anschlag unent­gelt­lich, da er ohne gros­sen Auf­wand erstellt wer­den kann. Anders sieht der Fall aus, wenn Ihnen der Händ­ler im Vor­hin­ein mit­teilt, was er für die Offer­te ver­rech­net. Dann schul­den Sie ihm die­sen Betrag. Eben­so kostet ein Kosten­vor­anschlag, wenn die Erstel­lung der Offer­te einen grös­se­ren Auf­wand erfor­dert. Müs­sen bei­spiels­wei­se Tei­le abmon­tiert wer­den oder zeich­net ein Hand­wer­ker Plä­ne und führt Sta­tik­be­rech­nun­gen durch, ist von einer Kosten­pflicht aus­zu­ge­hen. Aus­schlag­ge­bend ist auch, ob eine Ent­schä­di­gungs­pflicht bran­chen­üb­lich ist. Das ist bei Unter­hal­tungs­elek­tro­nik, Haus­halts­ge­rä­ten, im Foto­fach­han­del und bei Com­pu­tern der Fall. Im Auto­ge­wer­be sind Offer­ten in schrift­li­cher Form kosten­pflich­tig. Bei Ihrem Fern­se­her muss­te das Gerät auf­ge­schraubt und eine Feh­ler­su­che durch­ge­führt wer­den. Das ist mit Auf­wand ver­bun­den, den der Händ­ler in Rech­nung stel­len kann. Zudem ist bei Unter­hal­tungs­elek­tro­nik eine Kosten­pflicht ohne­hin üblich. Sie müs­sen daher die 140 Fran­ken bezah­len. Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Offer­te kosten­los ist, erkun­di­gen Sie sich zuvor beim Händ­ler. Sie kön­nen sich auch schrift­lich bestä­ti­gen las­sen, dass der Kosten­vor­anschlag gra­tis ist oder wie viel er kostet.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.