Frage: Letzte Woche ist meine Frau verstorben. Als ich meinen Einkauf mit der Karte unseres Gemeinschaftskontos bezahlen wollte, war die Karte blockiert. Als ich bei der Bank anrief, teilte mir diese mit, dass das Bankkonto gesperrt wurde. Kann die Bank einfach das Konto sperren?
Antwort: Ja. Aus rechtlicher Sicht hat die Bank richtig gehandelt. Verstirbt ein Kontoinhaber, werden in der Regel alle Vermögenswerte des Verstorbenen vor unberechtigtem Zugriff gesperrt. Die Erben erwerben die Erbschaft als Ganzes und treten somit automatisch in die vertraglichen Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Die Bank hat ab diesem Zeitpunkt ein Interesse daran abzuklären, wer die Erben sind und welcher Teil des Bankvermögens dem Verstorbenen gehörte. Unterlassen sie dies, können übergangene Erben Schadenersatzansprüchen gegen die Bank geltend machen.
Um sich selbst und die Erben zu schützen sperrt die Bank das Konto bis die Erben identifiziert sind oder eine berechtigte Person wie etwa ein Willensvollstrecker Zugriff auf das Konto erlangt. Viele Banken bezahlen während dieser Zeit dennoch Rechnungen, die ihnen im Original vorgelegt werden und klar mit dem Erblasser oder dessen Todesfall in Zusammenhang stehen, wie bspw. Spital- oder Beerdigungskosten.
Auch Gemeinschaftskonten wie in Ihrem Fall können von der Bank gesperrt werden. Klarheit über die Erben besteht erst, wenn der sogenannte Erbschein vorliegt. Bis Sie den Erbschein erhalten, kann es jedoch mehrere Monate dauern. Ein Willensvollstrecker hat demgegenüber in der Regel bereits wenige Tage nach Einreichen des Testaments Zugriff auf das Konto. Am besten erkundigen Sie sich bei der Bank, in welchem Rahmen Sie bis zum Erhalt des Erbscheins Überweisungen und Bezüge vornehmen können. Die meisten Banken sind nämlich kulant und erlauben bei einem Gemeinschaftskonto weiterhin Bezüge für den Haushalt.