Frage der Woche

Konto gesperrt

Fra­ge: Letz­te Woche ist mei­ne Frau ver­stor­ben. Als ich mei­nen Ein­kauf mit der Kar­te unse­res Gemein­schafts­kon­tos bezah­len woll­te, war die Kar­te blockiert. Als ich bei der Bank anrief, teil­te mir die­se mit, dass das Bank­kon­to gesperrt wur­de. Kann die Bank ein­fach das Kon­to sperren?

Ant­wort: Ja. Aus recht­li­cher Sicht hat die Bank rich­tig gehan­delt. Ver­stirbt ein Kon­to­in­ha­ber, wer­den in der Regel alle Ver­mö­gens­wer­te des Ver­stor­be­nen vor unbe­rech­tig­tem Zugriff gesperrt. Die Erben erwer­ben die Erb­schaft als Gan­zes und tre­ten somit auto­ma­tisch in die ver­trag­li­chen Rech­te und Pflich­ten des Erb­las­sers ein. Die Bank hat ab die­sem Zeit­punkt ein Inter­es­se dar­an abzu­klä­ren, wer die Erben sind und wel­cher Teil des Bank­ver­mö­gens dem Ver­stor­be­nen gehör­te. Unter­las­sen sie dies, kön­nen über­gan­ge­ne Erben Scha­den­er­satz­an­sprü­chen gegen die Bank gel­tend machen.

Um sich selbst und die Erben zu schüt­zen sperrt die Bank das Kon­to bis die Erben iden­ti­fi­ziert sind oder eine berech­tig­te Per­son wie etwa ein Wil­lens­voll­strecker Zugriff auf das Kon­to erlangt. Vie­le Ban­ken bezah­len wäh­rend die­ser Zeit den­noch Rech­nun­gen, die ihnen im Ori­gi­nal vor­ge­legt wer­den und klar mit dem Erb­las­ser oder des­sen Todes­fall in Zusam­men­hang ste­hen, wie bspw. Spi­tal- oder Beerdigungskosten.

Auch Gemein­schafts­kon­ten wie in Ihrem Fall kön­nen von der Bank gesperrt wer­den. Klar­heit über die Erben besteht erst, wenn der soge­nann­te Erb­schein vor­liegt. Bis Sie den Erb­schein erhal­ten, kann es jedoch meh­re­re Mona­te dau­ern. Ein Wil­lens­voll­strecker hat dem­ge­gen­über in der Regel bereits weni­ge Tage nach Ein­rei­chen des Testa­ments Zugriff auf das Kon­to. Am besten erkun­di­gen Sie sich bei der Bank, in wel­chem Rah­men Sie bis zum Erhalt des Erb­scheins Über­wei­sun­gen und Bezü­ge vor­neh­men kön­nen. Die mei­sten Ban­ken sind näm­lich kulant und erlau­ben bei einem Gemein­schafts­kon­to wei­ter­hin Bezü­ge für den Haushalt.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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