Frage der Woche

Koffer weg – was nun?

Fra­ge: Nach der Lan­dung ist mein Gepäck nicht auf dem Band erschie­nen. Ich habe mich daher an einen Mit­ar­bei­ter des Flug­ha­fens gewen­det. Die­ser mein­te, ich hät­te «Pech» gehabt. Stimmt das?

Ant­wort: Nein. Bleibt Ihr Kof­fer aus, gehen Sie sofort zum Fund­bü­ro in der Nähe der Gepäck­bän­der – und zwar bevor Sie den Ankunfts­be­reich ver­las­sen. Mel­den Sie den Ver­lust offi­zi­ell, zei­gen Sie den beim Check-in erhal­te­nen Gepäck­schein vor und beschrei­ben Sie Ihr Gepäck mög­lichst genau: Far­be, Grös­se, Mar­ke und Inhalt. Ein Foto des Kof­fers kann hier­bei hilf­reich sein. Ohne offi­zi­el­le Ver­lust­mel­dung kann die Flug­ge­sell­schaft jede Haf­tung ableh­nen. Oft ist der Kof­fer nicht ver­lo­ren, son­dern bloss ver­spä­tet: In vie­len Fäl­len wird er innert 24 Stun­den gefun­den und gelie­fert. Je nach Flug­ge­sell­schaft erhal­ten Sie ein Not­fall­set mit Hygie­ne­ar­ti­keln oder eine Ent­schä­di­gung für not­wen­di­ge Klei­dung und All­tags­ar­ti­kel. Bewah­ren Sie ent­spre­chen­de Unter­la­gen gut auf. Ist das Gepäck nach drei Tagen noch nicht gefun­den, wird die Suche aus­ge­wei­tet. Dafür müs­sen Sie das For­mu­lar «World Tra­cer» aus­fül­len. Die­ses ermög­licht eine inten­si­ve­re Nach­ver­fol­gung. Wann ein Kof­fer als end­gül­tig ver­lo­ren gilt, ist je nach Flug­ge­sell­schaft unter­schied­lich. Bei Swiss beträgt sie in der Regel drei bis vier Wochen. Ist der Kof­fer end­gül­tig ver­lo­ren, ist eine finan­zi­el­le Ent­schä­di­gung vor­ge­se­hen. Ihre Höhe rich­tet sich nach den all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Flug­ge­sell­schaft und dem geschätz­ten Wert des Gepäck­in­halts. Tipp: Foto­gra­fie­ren Sie Kof­fer und Inhalt vor der Rei­se und bewah­ren Sie Rech­nun­gen oder Beschrei­bun­gen auf. Medi­ka­men­te, Doku­men­te, Schmuck, Hygie­ne­ar­ti­kel und fri­sche Wäsche gehö­ren ins Hand­ge­päck. Mar­kie­ren Sie den Kof­fer sicht­bar und legen Sie zusätz­lich Name und Han­dy­num­mer ins Gepäck – manch­mal han­delt es sich bloss um eine Verwechslung.

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Hätten Sie es gewusst?

Doppelter Lohn – doppeltes Glück?

Fra­ge: Mein Chef hat mir letz­ten Monat den Lohn gleich zwei­mal über­wie­sen. In der Freu­de dar­über habe ich mei­nem besten Freund ein neu­es Han­dy geschenkt, wel­ches er sich schon lan­ge gewünscht hat. Wenig spä­ter teil­te mir mein Chef schrift­lich mit, ihm sei ein Feh­ler unter­lau­fen, und er for­dert das Geld zurück. Ich habe es aber längst aus­ge­ge­ben – muss ich trotz­dem zahlen?

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Geliehen und weg – wer zahlt, wenn das Velo gestohlen wird?

Fra­ge: Ich habe mei­nem Freund Kevin mein Fahr­rad gelie­hen, damit er sei­nen Zug recht­zei­tig erwischt. Abge­macht war, dass er am Abend das Velo abge­schlos­sen in den Gar­ten stellt. Am näch­sten Mor­gen war das Fahr­rad weg – gestoh­len. Muss Kevin mir den Scha­den nun ersetzen?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.