Frage: Beim Vorbeifahren an einer Baustelle wirbelte der Lastwagen vor mir Kieselsteine auf, welche den Lack meines Autos beschädigten. Der Reparaturkosten lagen bei über 2’600 Franken. Kann ich diesen Betrag vom Strasseneigentümer zurückverlangen, schliesslich waren die herumliegenden Kieselsteine für meinen Schaden verantwortlich?
Antwort: Nein, Ihre Chancen stehen leider schlecht. Im Obligationenrecht gibt es die sogenannte Werkeigentümerhaftung. Bei dieser muss der Eigentümer eines Gebäudes oder Werkes denjenigen Schaden ersetzen, welcher durch einen Werkmangel entstanden ist. Ein Werkmangel liegt immer dann vor, wenn das Werk beim bestimmungsgemässen Gebrauch keine genügende Sicherheit bietet. Das gilt auch für öffentliche Strassen. Diese müssen so angelegt und unterhalten sein, dass sie den Benützern hinreichende Sicherheit bieten. Das Strassennetz kann jedoch nicht im gleichen Mass unterhalten werden, wie ein einzelnes Gebäude. Deswegen reicht es aus, wenn die Strasse bei Anwendung gewöhnlicher Sorgfalt ohne Gefahr benützt werden kann. In Ihrem Fall fuhren von der betroffenen Baustelle täglich mehrere Lastwagen mit Aushubmaterial weg. Zu Spitzenzeiten wurde die Strasse bis zu zwei Mal täglich gereinigt. Jedem einzelnen Lastwagen ein Reinigungsfahrzeug hinterherzuschicken wäre schlicht nicht zumutbar gewesen. Zusätzlich wurde die betroffene Strasse mit einem Gefahrensignal und einer Geschwindigkeitsreduktion ausgestattet. Gesamthaft betrachtet haben Sie daher leider schlechte Karten. Denn die Verschmutzung einer Strasse bei einer Baustellenausfahrt mit kleineren Steinen, Splitt und Staub stellt nicht zwingend einen Werkmangel dar. Zudem läge es im Streitfall an Ihnen, zu beweisen, dass der Schaden tatsächlich durch die problematischen Strassenverhältnisse bei genau dieser Baustellenausfahrt entstanden ist.