Leserfragen

Keine Lust mehr zu arbeiten

Fra­ge: Ich füh­re ein klei­nes Unter­neh­men mit eini­gen Ange­stell­ten. Vor eini­gen Tagen habe ich von mei­ner Sekre­tä­rin eine Nach­richt erhal­ten, in der sie mir mit­teilt, dass sie nicht mehr zur Arbeit kom­men wird. Sie habe ein bes­se­res Job­an­ge­bot erhal­ten. Ich muss­te eine kurz­fri­sti­ge Tem­po­rär­ar­bei­te­rin ein­stel­len, um den Ablauf im Betrieb auf­recht­zu­er­hal­ten. Kann ich mei­ne Sekre­tä­rin für den ent­stan­de­nen Scha­den belangen?

Ant­wort: Ja. Jede Par­tei, das heisst sowohl der Arbeit­ge­ber als auch der Arbeit­neh­mer, kann einen Arbeits­ver­trag kün­di­gen. Wer­den die vor­ge­schrie­be­nen Kün­di­gungs­fri­sten ein­ge­hal­ten, spricht man von einer ordent­li­chen Kün­di­gung. Für die ordent­li­che Kün­di­gung braucht es weder einen beson­de­ren Grund noch eine Vorwarnung.

In Aus­nah­me­fäl­len — soge­nann­ten wich­ti­gen Grün­den — kann das Arbeits­ver­hält­nis auch ohne die Ein­hal­tung der Kün­di­gungs­fri­sten auf­ge­löst wer­den. Eine sol­che frist­lo­se Kün­di­gung ist bloss dann zuläs­sig, wenn die Fort­füh­rung des Arbeits­ver­hält­nis­ses nicht mehr zumut­bar ist.

Indem Ihre Sekre­tä­rin von heu­te auf mor­gen nicht mehr zur Arbeit erschie­nen ist, hat sie frist­los gekün­digt. Grund für ihre Kün­di­gung ist ein bes­se­res Job­an­ge­bot. Die­ses stellt kei­nen wich­ti­gen Grund dar, um das Arbeits­ver­hält­nis auf­zu­lö­sen und recht­fer­tigt somit nicht die frist­lo­se Kün­di­gung. Ein wich­ti­ger Grund wären etwa sexu­el­le Belä­sti­gung, mas­si­ves Mob­bing, Ehr­ver­let­zun­gen, Tät­lich­kei­ten oder die Auf­for­de­rung zu einer straf­ba­ren Hand­lung wie etwa zur Steuerhinterziehung.

Als Arbeit­ge­ber haben Sie unter die­sen Umstän­den Anspruch auf einen Vier­tel des Monats­lohns Ihrer Sekre­tä­rin. Zudem kön­nen Sie Scha­den­er­satz for­dern für Ihre Auf­wen­dun­gen für die teu­re­re Tem­po­rär­ar­bei­te­rin. Die Ent­schä­di­gung müs­sen Sie innert 30 Tagen durch Kla­ge oder Betrei­bung gel­tend machen.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Bezahle ich zu viel?

Fra­ge: Als ich die­sen Monat mei­ne Neben­ko­sten­ab­rech­nung durch­ge­se­hen habe, ist mir auf­ge­fal­len, dass gewis­se Neben­ko­sten auf alle Woh­nun­gen gleich­mäs­sig auf­ge­teilt wer­den. So etwa die Kosten für die Gar­ten­pfle­ge. Da ich mit mei­ner Frau im ober­sten Stock­werk woh­ne, benut­zen wir den Gar­ten fast nie. Ande­re Mie­ter hin­ge­gen gril­lie­ren stän­dig bei schö­nem Wet­ter auf dem Rasen. Müs­sen die Kosten nicht nach Benutzung

Weiterlesen »

Erbschaftsschulden bezahlen?

Fra­ge: Vor rund zwei Jah­ren ist mein Vater ver­stor­ben. Er ver­erb­te mir und mei­nen Geschwi­stern nicht viel. Da ich nichts mit der Erb­schaft zu tun haben woll­te, habe ich mei­nen Erb­teil an eine mei­ner Schwe­stern ver­kauft. Nun habe ich einen Brief erhal­ten, indem ein Gläu­bi­ger aus der Erb­schaft mei­nes Vaters Ansprü­che gegen mich gel­tend machen will. Mit dem Ver­kauf der

Weiterlesen »
Scroll to Top
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.