Frage: Ich arbeite an drei Tagen in der Woche in einem kleinen Kaffee bei uns im Dorf. Es gibt immer unterschiedlich viel zu tun im Laden. Bleiben die Kunden am Abend aus, schickt mich mein Chef manchmal früher nach Hause. Auf meiner Lohnabrechnung diesen Monat habe ich gesehen, dass er mir den Lohn für die fehlenden Stunden abgezogen hat. Darf er das?
Antwort: Nein. Werden Sie früher nach Hause geschickt, weil keine Kunden mehr im Laden sind, befindet sich Ihr Arbeitgeber im sogenannten Annahmeverzug. Das bedeutet Sie als Arbeitnehmerin können Ihre Arbeitsleistung aus Gründen nicht erbringen, welche Ihr Arbeitgeber zu verschulden hat. Es spielt dabei keine Rolle, ob Ihr Arbeitgeber ein Verschulden am Annahmeverzug trägt oder nicht wie in Ihrem Fall. Denn das Betriebsrisiko hat der Arbeitnehmer zu tragen und kann dieses nicht auf die Arbeitnehmer abwälzen. Kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht ausreichend beschäftigen und schickt sie daher früher nach Hause, schuldet er dennoch den vereinbarten Lohn. Sie als Arbeitnehmerin sind zudem nicht verpflichtet, die ausgefallenen Stunden nachzuholen. Vorausgesetzt ist jedoch, dass Sie als Arbeitnehmerin Ihre Arbeitskraft und Ihren Willen zum Arbeiten ausdrücklich angeboten haben. Sie haben Ihrem Chef jeweils ausdrücklich angeboten, bis zum Ende Ihrer Schichten zu bleiben und dennoch hat Sie Ihr Chef nach Hause geschickt. Er schuldet Ihnen daher den vollen Lohn, den Sie erhalten hätten, wenn Sie bis am Ende Ihrer Schichten gearbeitet hätten. Achtung: Haben Sie einen Arbeitsvertrag mit Jahresarbeitszeit, kann Sie Ihr Chef früher nach Hause schicken. In diesem Fall ist eine gewisse »Verschiebung« der Arbeitszeit zulässig, um etwaige Schwankungen auszugleichen.