Frage der Woche

Kein Lohn in den Ferien?

Fra­ge: Ich arbei­te seit rund 2 Jah­ren als Teil­zeit­ver­käu­fe­rin im Stun­den­lohn. In mei­nem Arbeits­ver­trag steht, dass ich Anspruch auf vier Wochen unbe­zahl­te Feri­en habe. Als ich mei­nen Chef dar­auf ange­spro­chen habe, mein­te er, dass bei Ange­stell­ten im Stun­den­lohn der Feri­en­lohn auf­grund der unter­schied­li­chen Dau­er der gelei­ste­ten Arbeits­zeit nicht berech­net wer­den kön­ne. Aus die­sem Grund hät­te ich auch kei­nen Anspruch auf bezahl­te Feri­en. Stimmt das?

Ant­wort: Nein. Jeder Arbeit­neh­mer hat einen Anspruch auf min­de­stens vier Wochen bezahl­te Feri­en. Dar­un­ter fal­len auch Teil­zeit­an­ge­stell­te. Wäh­rend der Feri­en muss dem Arbeit­neh­mer der­sel­be Lohn aus­be­zahlt wer­den, wie wenn er in die­ser Zeit gear­bei­tet hät­te. Da bei Teil­zeit­an­ge­stell­ten der Lohn von Monat zu Monat unter­schied­lich sein kann, ist wäh­rend der Feri­en ein Durch­schnitts­lohn aus­zu­be­zah­len. Bei Ange­stell­ten im Stun­den­lohn wird der Feri­en­lohn übli­cher­wei­se im Stun­den­lohn mit­ein­ge­schlos­sen. Der Feri­en­lohn muss dabei im Arbeits­ver­trag und auf jeder Lohn­ab­rech­nung in Pro­zent oder in Fran­ken auf­ge­führt wer­den. Eine all­ge­mei­ne Ver­trags­klau­se wie »inkl. Feri­en­ent­schä­di­gung« genügt nicht. Hält sich der Arbeit­ge­ber nicht dar­an, ris­kiert er, bei Ver­trags­en­de den Feri­en­lohn erneut aus­zah­len zu müs­sen, obwohl die­ser sei­ner Ansicht nach bereits im Stun­den­lohn ent­hal­ten war. Bei vier ver­ein­bar­ten Feri­en­wo­chen haben Sie einen Anspruch auf einen Zuschlag von 8,33 % auf Ihrem Stun­den­lohn. Der Anspruch auf Feri­en­lohn ver­jährt erst nach fünf Jah­ren. Sie kön­nen daher den Ihnen zuste­hen­den Feri­en­lohn der letz­ten zwei Jah­ren bei Ihrem Arbeit­ge­ber ein­for­dern. Wich­tig zu wis­sen: Durch den Feri­en­zu­schlag wird bloss der Feri­en­lohn im Vor­aus aus­be­zahlt. Der Anspruch auf den tat­säch­li­chen Bezug der Feri­en bleibt bestehen.

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Hätten Sie es gewusst?

Muss ich gratis arbeiten?

Fra­ge: Ich arbei­te als Ver­käu­fe­rin. In mei­nem Arbeits­ver­trag steht eine Man­ko­ab­re­de, d. h. ich muss all­fäl­li­ge Kas­sen­dif­fe­ren­zen aus dem eige­nen Sack bezah­len. Ich fin­de dies unge­recht. Ich erhal­te einen Stun­den­lohn von 27 Fran­ken. Es droht mir also, dass ich meh­re­re Stun­den gra­tis arbei­te. Muss ich tat­säch­lich jede Kas­sen­dif­fe­renz berap­pen? Ant­wort: Nein. Gemäss der soge­nann­ten Man­ko­ab­re­de wer­den Ange­stell­te für das Manko

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Muss ich alles aus den Kinderalimenten bezahlen?

Fra­ge: Mein Ex-Mann bezahlt mir Ali­men­te für unse­re gemein­sa­me Toch­ter Lena. Lena braucht jetzt eine neue Bril­le, will Fahr­rad­fah­ren ler­nen und geht bald ins Schullager. All das kostet Geld. Muss ich dies aus den Ali­men­ten bezah­len? Ant­wort: Nein, nicht alles. Aus den monat­li­chen Unter­halts­bei­trä­gen Ihres Ex-Man­­nes müs­sen Sie die übli­chen Kosten finan­zie­ren, die Lena ver­ur­sacht. Das wären bei­spiels­wei­se Unter­kunft, Essen,

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.