Frage der Woche

Kein Geld trotz Pfandvertrag?

Fra­ge: Ein guter Freund von mir war letz­tens in Geld­not. Ich habe ihm unter die Arme gegrif­fen, indem ich ihm ein Dar­lehn gege­ben habe. Eini­ge Tage spä­ter sind mir jedoch Beden­ken gekom­men. Ich ver­lang­te dar­auf­hin ein Pfand als Sicher­heit. Mein Freund sicher­te mir schrift­lich zu, dass sein Wein­kel­ler als Pfand dient. Die­ser ist um eini­ges wert­vol­ler als das Dar­lehn. Bin ich nun genü­gend abgesichert?

Ant­wort: Nein, denn Sie besit­zen kein Pfand­recht an den Wein­fla­schen. Ein Pfand an einer Sache ent­steht erst, wenn die Pfand­sa­che in den Besitz des Pfand­gläu­bi­gers über­geht. Solan­ge der Ver­pfän­der allein über die Sache ver­fü­gen kann, ist das Pfand­recht nicht gül­tig bestellt. Die Wein­fla­schen lie­gen immer noch im Kel­ler Ihres Freun­des und sind daher in sei­nem Besitz. Ihr Dar­lehn ist des­halb nicht abge­si­chert. Dar­an ändert auch der schrift­li­che Pfand­ver­trag nichts. Ihnen droht aber noch ein wei­te­res Pro­blem. Sie haben näm­lich das Dar­lehn bloss münd­lich ver­ein­bart. Es ist unbe­dingt emp­feh­lens­wert, bei einem Dar­lehn in jedem Fall einen schrift­li­chen Ver­trag abzu­schlies­sen, auch unter guten Freun­den oder Fami­li­en­mit­glie­dern. Hal­ten Sie in dem von bei­den Par­tei­en unter­schrie­be­nen Ver­trag alle wich­ti­gen Punk­te fest. Dazu gehö­ren der Betrag, die Quit­tie­rung der Aus­zah­lung, die Ver­zin­sung, die Rück­zah­lungs­mo­da­li­tä­ten (Rück­zah­lung in Raten oder ein­ma­lig) sowie die Kün­di­gungs­frist. Denn ohne einen sol­chen schrift­li­chen Ver­trag wer­den Sie Schwie­rig­kei­ten haben, das Dar­lehn zu bewei­sen, falls Ihnen Ihr Freund das Geld doch nicht zurück­zah­len will. Er kann spä­ter behaup­ten, Sie hät­ten ihm das Geld geschenkt. Wer bei einem Streit­fall das Dar­lehn bewei­sen muss, sitzt meist am kür­ze­ren Hebel. Bit­ten Sie Ihren Freund daher noch um eine unter­schrift­li­che Bestä­ti­gung des Darlehens.

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Hätten Sie es gewusst?

Beinaheunfall mit einem Kind

Fra­ge: Ein Kol­le­ge erzähl­te kürz­lich, er hät­te einen schlim­men Unfall nur knapp ver­hin­dern kön­nen, als ihm ein Kind vor das Auto rann­te. Nach­dem er sein Fahr­zeug zum Ste­hen gebracht habe, sei die Mut­ter des Kin­des auf ihn zuge­lau­fen und habe ihn laut­hals beschimpft. Als Auto­fah­rer müs­se er bes­ser auf­pas­sen, wenn Kin­der in der Nähe sei­en. Das Kind spa­zier­te jedoch in

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Baubewilligungspflicht auch ohne Bauarbeiten?

Fra­ge: Ich habe vor einem Jahr ein altes Bau­ern­haus gekauft. Um mir neben­her etwas Geld zu ver­die­nen, habe ich im Schopf eine Repa­ra­tur­werk­statt ein­ge­rich­tet. Für das Ein­rich­ten der Werk­statt waren kei­ner­lei Umbau­ar­bei­ten not­wen­dig. Ich habe daher auch kei­ne Bau­be­wil­li­gung ein­ge­holt. Nun hat mir ein Bekann­ter gesagt, dies sei nicht zuläs­sig. Auch ohne Umbau­ar­bei­ten müs­se ich eine Bau­be­wil­li­gung ein­ho­len. Stimmt das?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.