Frage der Woche

Kein Durchkommen?

Fra­ge: Der kür­ze­ste Weg zu mei­nem Haus führt über die Zufahrts­stras­se mei­nes Nach­barn. Wir benut­zen die­sen Weg bereits seit Jah­ren. Letzt­hin kam es zu einer Aus­ein­an­der­set­zung mit mei­nem Nach­barn. Seit­her ver­bie­tet er uns, sei­ne Zufahrt zu benut­zen. Kann er das?

Ant­wort: Ja, aus­ser Sie haben ein soge­nann­tes Weg­recht. Dar­an ändert auch der Umstand nichts, dass er Ihnen frei­wil­lig wäh­rend Jah­ren den Zugang erlaub­te. Ein Weg­recht erlaubt es, einen Weg oder Zugang über ein frem­des Grund­stück zu benut­zen. Um ein Weg­recht gül­tig zu ver­ein­ba­ren, muss ein schrift­li­cher Ver­trag geschlos­sen wer­den. Die­ser muss öffent­lich durch einen Notar beur­kun­det und anschlies­send im Grund­buch ein­ge­tra­gen wer­den. Wur­de im Ver­trag nicht gere­gelt, wer für den Unter­halt des Wegs auf­kommt, so hat laut Gesetz der Nut­zer des Weg­rechts die Kosten zu tra­gen. Der Grund­ei­gen­tü­mer kann beim Gericht ver­lan­gen, dass das Weg­recht ent­schä­di­gungs­los auf­ge­ho­ben wird, wenn der Berech­tig­te kein Inter­es­se mehr dar­an hat oder wenn die Aus­übung unmög­lich gewor­den ist. Besteht noch ein gerin­ges Inter­es­se des Berech­tig­ten, kann das Weg­recht bloss gegen eine Ent­schä­di­gung auf­ge­ho­ben wer­den. Da Sie nie einen schrift­li­chen Ver­trag abge­schlos­sen haben und kein Ein­trag im Grund­buch ver­merkt ist, besit­zen Sie kein Weg­recht. Sie müs­sen ab jetzt den län­ge­ren Umweg zu Ihrem Haus benut­zen. Ein Weg­recht kann auch nicht durch jah­re­lan­gen Gebrauch erses­sen wer­den. Daher spielt es kei­ne Rol­le, dass Sie die Zufahrts­stras­se des Nach­barn bis­her benut­zen durf­ten. Eine Aus­nah­me wür­de nur dann bestehen, wenn kei­ne für Motor­fahr­zeu­ge befahr­ba­re Stras­se zwi­schen Ihrem Grund­stück und der öffent­li­chen Stras­se besteht. Dies­falls hät­ten Sie einen Anspruch auf einen soge­nann­ten Not­weg. Dies ist aber bei Ihnen nicht der Fall.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Geschenkt ist nicht geschenkt?

Fra­ge: Vor sechs Jah­ren habe ich mich selbst­stän­dig gemacht. Um mir dabei zu hel­fen, hat mir mein Vater einen Betrag von 50’000 Fran­ken geschenkt. Unter­des­sen ist nach mei­ner Mut­ter auch mein Vater gestor­ben. Mei­ne Geschwi­ster behaup­ten nun, die Schen­kung sei von mei­nem Erb­teil abzu­zie­hen. Im Schen­kungs­ver­trag ist aber eine sol­che Rück­zah­lungs­pflicht nicht vor­ge­se­hen. Was im Erb­fall gilt, ist gar nicht

Weiterlesen »

Hundebiss ohne Folgen?

Fra­ge: Ich habe mich neu­lich mit dem Auto ver­fah­ren. Ich woll­te daher bei einem Haus nach dem Weg fra­gen. Nach­dem auf mein Läu­ten am Gar­ten­zaun nie­mand öff­ne­te, bin ich zur Haus­tü­re gelau­fen. Plötz­lich kam ein Hund hin­ter dem Haus her­vor­ge­sprun­gen, zer­riss mei­ne Hose und biss mich ins Bein. Der Hun­de­be­sit­zer will mir den ange­rich­te­ten Scha­den nicht bezah­len. Habe ich Anspruch

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.