Leserfragen

Katze ausser Kontrolle

Fra­ge: Letz­te Woche war ich mit mei­nem Mann im Gar­ten und habe neue Blu­men gepflanzt. Als ich am näch­sten Tag mit mei­nem Mor­gen­kaf­fee auf der Ter­ras­se stand, sah ich, wie die Nach­bars­kat­ze mit freu­di­gem Elan die frisch gesetz­ten Blu­men wie­der aus der Erde pflück­te. Kann ich nun von mei­nem Nach­barn ver­lan­gen, dass er die Blu­men ersetz­te, da es schliess­lich sei­ne Kat­ze war, wel­che mei­nen Gar­ten ver­wü­stet hat?

Ant­wort: Nein. Das Gesetz schreibt zwar vor, dass ein Tier­hal­ter grund­sätz­lich für den Scha­den auf­zu­kom­men hat, den sein Tier ver­ur­sacht. Jedoch kann sich der Hal­ter von die­ser Haf­tung befrei­en. Kann er bewei­sen, dass er sein Tier kor­rekt über­wacht und beauf­sich­tigt hat, muss er den von sei­nem Tier ange­rich­te­ten Scha­den nicht erset­zen. Lässt ein Hal­ter sei­nen Hund frei her­um­ren­nen, wor­auf­hin die­ser einen Spa­zier­gän­ger beisst, muss in der Regel der Hal­ter für den Scha­den auf­kom­men, da er sei­nen Hund nicht aus­rei­chend beauf­sich­tigt hat. Bei Kat­zen sieht die Rechts­la­ge etwas anders aus. Obwohl das Gesetz nicht zwi­schen Kat­zen und ande­ren Haus­tie­ren unter­schei­det, hat das Bun­des­ge­richt in sei­ner Recht­spre­chung Kat­zen eine erheb­lich grös­se­re Bewe­gungs­frei­heit zuge­schrie­ben. Im Unter­schied zu ande­ren Tie­ren sind Kat­zen sehr eigen­stän­dig und kön­nen von ihrem Besit­zer nicht auf Schritt und Tritt über­wacht wer­den. Ihrem Nach­barn kann daher nicht vor­ge­wor­fen wer­den, dass er sei­ne Auf­sichts­pflicht gegen­über sei­ner Kat­ze ver­letzt hat, als die­se sich in Ihrem Gar­ten aus­ge­tobt hat. Sie kön­nen Ihren Nach­barn nicht ver­pflich­ten, den Scha­den an Ihren neu­en Pflan­zen zu erset­zen. Auch wenn Ihr Nach­bar recht­lich nicht ver­pflich­tet ist, den Scha­den zu erset­zen, soll­ten Sie den­noch das Gespräch mit ihm suchen. Mög­li­cher­wei­se ist er frei­wil­lig bereit, einen Bei­trag an die Kosten zu leisten.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Rückgabe erlaubt?

Fra­ge: Ich habe vor einer Woche einen neu­en Fern­se­her für 900 Fran­ken gekauft. Ich habe die Opti­on gewählt, in monat­li­chen Raten zu bezah­len inklu­si­ve dem Zins für zwei Jah­re. Jetzt erhielt ich aber eine teu­re Arzt­rech­nung und da ich zur Zeit etwas knapp bei Kas­se bin, kann ich mir den Fern­se­her nun nicht mehr lei­sten. Daher möch­te ich den Fernseher

Weiterlesen »

Neuer Vertrag – was nun?

Fra­ge: Anfang die­ses Jah­res wur­de die Woh­nung total­sa­niert, in der ich woh­ne. Nun erhielt ich vom Ver­mie­ter einen neu­en Miet­ver­trag zuge­schickt, den ich gegen­zeich­nen soll­te. Grund­sätz­lich bin ich mit dem neu­en Ver­trag ein­ver­stan­den, ledig­lich ein Punkt bei den Neben­ko­sten akzep­tie­re ich nicht. Kann ich die ent­spre­chen­de Klau­sel durch­strei­chen, bevor ich den Ver­trag unter­zeich­ne? Ant­wort: Nein. Denn Ach­tung, wenn Sie den

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.