Frage der Woche

Katze ausser Kontrolle

Fra­ge: Letz­te Woche war ich mit mei­nem Mann im Gar­ten und habe neue Blu­men gepflanzt. Als ich am näch­sten Tag mit mei­nem Mor­gen­kaf­fee auf der Ter­ras­se stand, sah ich, wie die Nach­bars­kat­ze mit freu­di­gem Elan die frisch gesetz­ten Blu­men wie­der aus der Erde pflück­te. Kann ich nun von mei­nem Nach­barn ver­lan­gen, dass er die Blu­men ersetz­te, da es schliess­lich sei­ne Kat­ze war, wel­che mei­nen Gar­ten ver­wü­stet hat?

Ant­wort: Nein. Das Gesetz schreibt zwar vor, dass ein Tier­hal­ter grund­sätz­lich für den Scha­den auf­zu­kom­men hat, den sein Tier ver­ur­sacht. Jedoch kann sich der Hal­ter von die­ser Haf­tung befrei­en. Kann er bewei­sen, dass er sein Tier kor­rekt über­wacht und beauf­sich­tigt hat, muss er den von sei­nem Tier ange­rich­te­ten Scha­den nicht erset­zen. Lässt ein Hal­ter sei­nen Hund frei her­um­ren­nen, wor­auf­hin die­ser einen Spa­zier­gän­ger beisst, muss in der Regel der Hal­ter für den Scha­den auf­kom­men, da er sei­nen Hund nicht aus­rei­chend beauf­sich­tigt hat. Bei Kat­zen sieht die Rechts­la­ge etwas anders aus. Obwohl das Gesetz nicht zwi­schen Kat­zen und ande­ren Haus­tie­ren unter­schei­det, hat das Bun­des­ge­richt in sei­ner Recht­spre­chung Kat­zen eine erheb­lich grös­se­re Bewe­gungs­frei­heit zuge­schrie­ben. Im Unter­schied zu ande­ren Tie­ren sind Kat­zen sehr eigen­stän­dig und kön­nen von ihrem Besit­zer nicht auf Schritt und Tritt über­wacht wer­den. Ihrem Nach­barn kann daher nicht vor­ge­wor­fen wer­den, dass er sei­ne Auf­sichts­pflicht gegen­über sei­ner Kat­ze ver­letzt hat, als die­se sich in Ihrem Gar­ten aus­ge­tobt hat. Sie kön­nen Ihren Nach­barn nicht ver­pflich­ten, den Scha­den an Ihren neu­en Pflan­zen zu erset­zen. Auch wenn Ihr Nach­bar recht­lich nicht ver­pflich­tet ist, den Scha­den zu erset­zen, soll­ten Sie den­noch das Gespräch mit ihm suchen. Mög­li­cher­wei­se ist er frei­wil­lig bereit, einen Bei­trag an die Kosten zu leisten.

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Hätten Sie es gewusst?

Wenn Kinder zum Problem werden

Fra­ge: In mei­nem Block ist in der Eta­ge über mir eine Fami­lie mit 2 Kin­dern im Alter von 6 und 8 Jah­ren ein­ge­zo­gen. Den gan­zen Tag hört man die Kin­der spie­len, schrei­en oder hüp­fen. An den Wochen­en­den ist es ganz beson­ders schlimm. Da spie­len sie oft im Trep­pen­haus mit ihren Freun­den und ich kann kaum in Ruhe mei­ne Zei­tung lesen.

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Haftet mein Freund?

Fra­ge: Ich habe einem Freund mein Velo gelie­hen, da sei­nes kürz­lich abhan­den­ge­kom­men ist und er täg­lich damit zum Bahn­hof fah­ren muss. Unglück­li­cher­wei­se ist die­ses Fahr­rad nun auch gestoh­len wor­den. Kann ich von mei­nem Freund ver­lan­gen, dass er mir den Scha­den ersetzt? Ant­wort: Es kommt auf die Umstän­de an. Eine Leih­ga­be ist stets mit der Pflicht der Rück­ga­be ver­bun­den. Ihr Freund

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.