Frage: Letzte Woche war ich mit meinem Mann im Garten und habe neue Blumen gepflanzt. Als ich am nächsten Tag mit meinem Morgenkaffee auf der Terrasse stand, sah ich, wie die Nachbarskatze mit freudigem Elan die frisch gesetzten Blumen wieder aus der Erde pflückte. Kann ich nun von meinem Nachbarn verlangen, dass er die Blumen ersetzte, da es schliesslich seine Katze war, welche meinen Garten verwüstet hat?
Antwort: Nein. Das Gesetz schreibt zwar vor, dass ein Tierhalter grundsätzlich für den Schaden aufzukommen hat, den sein Tier verursacht. Jedoch kann sich der Halter von dieser Haftung befreien. Kann er beweisen, dass er sein Tier korrekt überwacht und beaufsichtigt hat, muss er den von seinem Tier angerichteten Schaden nicht ersetzen. Lässt ein Halter seinen Hund frei herumrennen, woraufhin dieser einen Spaziergänger beisst, muss in der Regel der Halter für den Schaden aufkommen, da er seinen Hund nicht ausreichend beaufsichtigt hat. Bei Katzen sieht die Rechtslage etwas anders aus. Obwohl das Gesetz nicht zwischen Katzen und anderen Haustieren unterscheidet, hat das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung Katzen eine erheblich grössere Bewegungsfreiheit zugeschrieben. Im Unterschied zu anderen Tieren sind Katzen sehr eigenständig und können von ihrem Besitzer nicht auf Schritt und Tritt überwacht werden. Ihrem Nachbarn kann daher nicht vorgeworfen werden, dass er seine Aufsichtspflicht gegenüber seiner Katze verletzt hat, als diese sich in Ihrem Garten ausgetobt hat. Sie können Ihren Nachbarn nicht verpflichten, den Schaden an Ihren neuen Pflanzen zu ersetzen. Auch wenn Ihr Nachbar rechtlich nicht verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, sollten Sie dennoch das Gespräch mit ihm suchen. Möglicherweise ist er freiwillig bereit, einen Beitrag an die Kosten zu leisten.