Frage: Ich wohne mit meinem Mann und unseren gemeinsamen Kindern im ehemaligen Elternhaus meines Mannes. Er ist allein im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Unsere Ehe ist seit längerer Zeit nicht mehr harmonisch. Ich habe mich daher entschieden, mich zu trennen. Mein Mann drohte mir jetzt, mich aus seinem Haus zu werfen. Kann er das wirklich?
Antwort: Nein. Ihr Mann kann Sie nicht einfach so auf die Strasse setzen. Wenn sich die Ehegatten im Falle einer Trennung nicht einigen können, wer im Haus bleibt, kann jeder Ehegatte das Eheschutzgericht anrufen. Dieses regelt das Getrenntleben, wozu unter anderem die Festlegung der Alimente, die Obhut der Kinder und die Zuweisung der Liegenschaft gehören. Hat das Ehepaar minderjährige Kinder, die noch im gemeinsamen Haushalt leben, darf meist derjenige im Haus bleiben, der die Obhut über die Kinder erhält. Leben keine Kinder mehr mit im Haus, können gesundheitliche oder berufliche Gründe für die Zuteilung des Hauses ausschlaggebend sein. Wem das Haus gehört oder wer mehr Eigenmittel investiert hat, spielt grundsätzlich keine Rolle.
Da Sie mit Ihrem Mann einig sind, dass Sie bei der Trennung die Obhut über die Kinder erhalten, dürfen Sie im Haus wohnen bleiben. Ihr Mann hat ein paar Wochen Zeit, um sich eine neue Wohnung zu suchen. Nur wenn das Zusammenleben für diese kurze Zeitspanne unzumutbar wäre, müsste er auf der Stelle ausziehen.
Anders sieht es bei der Scheidung aus, dann wird das Haus dem Eigentümer zugeteilt. Liegen allerdings wichtige Gründe vor (v. a. im Bezug auf die Kinder), kann der Richter Ihnen ein Wohnrecht am Haus einräumen. Ein solches Wohnrecht nach der Scheidung wäre jedoch nicht gratis. Ihr Ex-Mann hätte als Eigentümer eine angemessene Entschädigung zugute oder der Wert des Wohnrechts würde bei der Berechnung der Alimente berücksichtigt.