Frage der Woche

Kann mich mein Mann auf die Strasse stellen?

Fra­ge: Ich woh­ne mit mei­nem Mann und unse­ren gemein­sa­men Kin­dern im ehe­ma­li­gen Eltern­haus mei­nes Man­nes. Er ist allein im Grund­buch als Eigen­tü­mer ein­ge­tra­gen. Unse­re Ehe ist seit län­ge­rer Zeit nicht mehr har­mo­nisch. Ich habe mich daher ent­schie­den, mich zu tren­nen. Mein Mann droh­te mir jetzt, mich aus sei­nem Haus zu wer­fen. Kann er das wirklich?

Ant­wort: Nein. Ihr Mann kann Sie nicht ein­fach so auf die Stras­se set­zen. Wenn sich die Ehe­gat­ten im Fal­le einer Tren­nung nicht eini­gen kön­nen, wer im Haus bleibt, kann jeder Ehe­gat­te das Ehe­schutz­ge­richt anru­fen. Die­ses regelt das Getrennt­le­ben, wozu unter ande­rem die Fest­le­gung der Ali­men­te, die Obhut der Kin­der und die Zuwei­sung der Lie­gen­schaft gehö­ren. Hat das Ehe­paar min­der­jäh­ri­ge Kin­der, die noch im gemein­sa­men Haus­halt leben, darf meist der­je­ni­ge im Haus blei­ben, der die Obhut über die Kin­der erhält. Leben kei­ne Kin­der mehr mit im Haus, kön­nen gesund­heit­li­che oder beruf­li­che Grün­de für die Zutei­lung des Hau­ses aus­schlag­ge­bend sein. Wem das Haus gehört oder wer mehr Eigen­mit­tel inve­stiert hat, spielt grund­sätz­lich kei­ne Rolle.

Da Sie mit Ihrem Mann einig sind, dass Sie bei der Tren­nung die Obhut über die Kin­der erhal­ten, dür­fen Sie im Haus woh­nen blei­ben. Ihr Mann hat ein paar Wochen Zeit, um sich eine neue Woh­nung zu suchen. Nur wenn das Zusam­men­le­ben für die­se kur­ze Zeit­span­ne unzu­mut­bar wäre, müss­te er auf der Stel­le ausziehen.

Anders sieht es bei der Schei­dung aus, dann wird das Haus dem Eigen­tü­mer zuge­teilt. Lie­gen aller­dings wich­ti­ge Grün­de vor (v. a. im Bezug auf die Kin­der), kann der Rich­ter Ihnen ein Wohn­recht am Haus ein­räu­men. Ein sol­ches Wohn­recht nach der Schei­dung wäre jedoch nicht gra­tis. Ihr Ex-Mann hät­te als Eigen­tü­mer eine ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung zugu­te oder der Wert des Wohn­rechts wür­de bei der Berech­nung der Ali­men­te berücksichtigt.

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Hätten Sie es gewusst?

Wenn Kinder zum Problem werden

Fra­ge: In mei­nem Block ist in der Eta­ge über mir eine Fami­lie mit 2 Kin­dern im Alter von 6 und 8 Jah­ren ein­ge­zo­gen. Den gan­zen Tag hört man die Kin­der spie­len, schrei­en oder hüp­fen. An den Wochen­en­den ist es ganz beson­ders schlimm. Da spie­len sie oft im Trep­pen­haus mit ihren Freun­den und ich kann kaum in Ruhe mei­ne Zei­tung lesen.

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Haftet mein Freund?

Fra­ge: Ich habe einem Freund mein Velo gelie­hen, da sei­nes kürz­lich abhan­den­ge­kom­men ist und er täg­lich damit zum Bahn­hof fah­ren muss. Unglück­li­cher­wei­se ist die­ses Fahr­rad nun auch gestoh­len wor­den. Kann ich von mei­nem Freund ver­lan­gen, dass er mir den Scha­den ersetzt? Ant­wort: Es kommt auf die Umstän­de an. Eine Leih­ga­be ist stets mit der Pflicht der Rück­ga­be ver­bun­den. Ihr Freund

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.